Immer noch bestehen Unklarheiten, was die Aufgaben von Zentralstellen, Trägern und und Einsatzstellen im BFD anbelangt. Hier ein kleiner Überblick:
Zentralstellen
Zentralstellen übernehmen Aufgaben auf Bundesebene. Als Zentralstelle kommen danach nur Institutionen in Betracht, die eine nicht unerhebliche Mindestplatzzahl nachweisen können. Anträge kleinerer Institutionen auf Anerkennung als Zentralstelle werden deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Bundesamt abgewiesen werden. Kleinere, unabhängige Träger und Einsatzstellen können sich insbesondere dem Bundesamt für den Zivildienst als Zentralstelle angliedern.
Träger BFD
Anders als beim FSJ bzw. FÖJ ist es beim BFD vom Gesetz her nicht vorgegeben, dass sich Einsatzstellen verpflichtet sind, sich einem Träger anzuschließen. Das BFDG definiert keinen Trägerbegriff. Es soll möglich sein, dass sich Einsatzstellen direkt einer Zentralstelle auf Bundesebene anschließen. Dennoch haben einige der künftigen Zentralstellen, vor allem die bisherigen bundeszentralen Träger des FSJ, erklärt, dass sie intern sicherstellen werden, dass sich alle ihnen zugeordneten Einsatzstellen einem Träger anschließen.
Pädagogische Begleitung bei kleineren Einsatzstellen
Der Bund trägt beim Bundesfreiwilligendienst die Verantwortung für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminare. Er ist der Vertragspartner der Freiwilligen. Vorgesehen ist, dass zumindest teilweise zivilgesellschaftliche Träger vom Bund mit der Durchführung von Seminaren beauftragt werden.
Einsatzstellen, die sich dem Bundesamt für den Zivildienst als Zentralstelle anschließen, haben die Möglichkeit, auf Wunsch die gesamte pädagogische Begleitung vom Bundesamt durchführen zu lassen.