Die Fraktion „Die Linke“ richtete zur Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Sie möchte folgende Fragen beantwortet haben:
„1. Wie viele Freiwillige sind nach Wegfall des Zivildienstes in den Bundesfreiwilligendienst und in die bisherigen Jugendfreiwilligendienste gegangen (bitte nach Geschlecht, Alter, Art des Dienstes, Dauer, Ort, wenn möglich Höhe Taschengeld/Aufwandsentschädigung etc. aufschlüsseln)?
2. Wie viele Stellen werden im Bundesfreiwilligendienst benötigt, um allen Interessierten einen Dienst zu ermöglichen?
3. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende arbeiten jeweils bei den verschiedenen Vereinen, Verbänden und Organisationen (u. a. AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Caritas, die einzelnen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes), und wie viele Freiwillige aus Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten arbeiten bei welchen Trägern nach § 10 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (bitte für jede Frage nach Art des Dienstes, Anzahl Freiwilliger, Geschlecht, Träger, Einsatzstellen, konkrete Einsatzbereiche, Bundesländer detailliert aufschlüsseln)?
4. Welche großen Trägerorganisationen forderten Anfang Februar 2012 10 500 zusätzliche geförderte Stellen im Bundesfreiwilligendienst (vgl. „Träger wollen mehr BFD-Stellen“, n-tv.de vom 4. Februar 2012), und auf welche Weise profitieren gerade diese Trägerorganisationen aus Sicht der Bundesregierung von einer möglichen Aufstockung?
5. Wenn die Jugendfreiwilligendienste weiter ausgebaut und finanziell gestärkt werden, können dann die Interessierten an einem Jugendfreiwilligendienst diesen leisten, oder sollen sie weiterhin auf den Bundesfreiwilligendienst umgeschichtet werden?
In welchem Umfang müssten dann die Jugendfreiwilligendienste finanziell gestärkt und ausgebaut werden?
6. Wie möchte die Bundesregierung unterstützend wirken, um aufgrund der enormen Nachfrage auch kurzfristig mehr Menschen Zugang zu dem Bundesfreiwilligendienst zu ermöglichen und die Platzkontingente zu erweitern (bitte begründen)?
7. Inwiefern sind kurz- und mittelfristig weitere finanzielle Mittel/Haushaltsmittel für den Ausbau bereitstellbar, und wie soll die Gegenfinanzierungausgestaltet sein (bitte begründen)?
8. Wie sieht im Konkreten das Prüfverfahren der Arbeitsmarktneutralität im und nach dem Anerkennungsverfahren aus – sowohl im Bundesfreiwilligendienst als in den Jugendfreiwilligendiensten?
9. Gibt es diesbezüglich gesetzlich fixierte Standards, wenn ja, wo sind diese zu finden, und hält die Bundesregierung diese für hinreichend konkret? Wenn nein, welche Standards würde die Bundesregierung für Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste zur Anwendung bringen wollen?
10. Entspricht es den Tatsachen, dass sich die Bundesregierung an den Standards aus dem früheren Zivildienst orientiert, und wenn ja, um welche konkreten Standards handelte es sich, und wo waren diese gesetzlich fixiert (bitte begründen)?
11. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in die Wege zu leiten, um z.B. Regionalbetreuerinnen und -betreuer zu unterstützen, die einem Verdacht auf Verstoß gegen die Arbeitsmarktneutralität nachgehen? Welche Stellen sind dafür vorgesehen, die Arbeitsmarktneutralität zu überprüfen und zu ahnden?
12. Wie viele Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität sind aufgetreten und der Bundesregierung bekannt (im Zivildienst, in den Jugendfreiwilligendiensten und im Bundesfreiwilligendienst), und wie gedenkt die Bundesregierung, adäquater und zeitnäher über Verstöße informiert zu werden (bitte begründen)?
13. Falls der Bundesregierung Verstöße bekannt sind, geht sie dann weiterhin von einer effektiven, ernsthaften und funktionierenden Prüfung möglicher Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität aus (bitte begründen)? Was müsste aus Ihrer Sicht hier geändert und verbessert werden?
14. Falls der Bundesregierung keine derartigen Verstöße bekannt sind, könnte dies dann an einem unzureichenden Prüf- und Meldeverfahren sowie mangelhaften bzw. kaum nachprüfbaren Kriterien liegen, und was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu verbessern (bitte beide Fragen mit Begründung)?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche flexiblere Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes?
Wo wären Ansatzpunkte, jenseits der Arbeitsdauer pro Woche?
16. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein Teilzeitdienst auch für unter 27-Jährige denkbar (bitte begründen)? Wie müsste dieser aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet sein?
17. Erachtet die Bundesregierung einen halbtägigen oder anderweitigen Teilzeit-Freiwilligendienst für sinnvoll, um beispielsweise eine Verbindung mit Studium, Ausbildung oder Beruf zu erleichtern (bitte begründen)?
18. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um engagierten Menschen einen Bundesfreiwilligendienst zu ermöglichen, die aber parallel ein Studium, eine Ausbildung oder eine berufliche (Teilzeit-)Stelle absolvieren bzw. innehaben?
19. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, auch den Bundesfreiwilligendienst durchweg wie die Jugendfreiwilligendienste als Bildungsdienste zu gestalten, und welche Maßnahmen müssten dafür in die Wege geleitet werden (bitte begründen)?
20. Wie könnte man speziell für über 27-Jährige den Bundesfreiwilligendienst als flexiblen Bildungsdienst gestalten?
21. Wie sollen Einheitlichkeit und Kohärenz der pädagogischen Begleitung sowie der Bildungsseminare im Bundesfreiwilligendienst, aber auch diensteübergreifend, sichergestellt werden?
22. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Absinken sowie Absenken der pädagogischen Standards (wie vielerorts befürchtet) beim Bundesfreiwilligendienst zu verhindern?
Wie verhält sich die Bundesregierung diesbezüglich bei den herkömmlichen Jugendfreiwilligendiensten (bitte begründen)?
23. Welche Schritte müssen aus Sicht der Bundesregierung gemacht werden, um eine bessere pädagogische Qualität flächendeckend zu gewährleisten? Sind diesbezügliche Evaluierungen in Planung? Wenn ja, wann, und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
24. Wie ist der Erfolg dieser pädagogischen Begleitung „messbar“, gibt es Prüfkriterien, und wie lauten diese?
25. Wie werden im Rahmen der pädagogischen Begleitung konkret soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt (Richtlinien, Grundlagen …)?
26. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass in erster Linie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden, damit der Bundesfreiwilligendienst keine regulären Arbeitsplätze verdrängt (bitte begründen)?
27. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass vor allem Hartz-IV-Beziehende und ältere Menschen nicht dauerhaft in eine „Engagement-
Karriere“, aus finanziellen Gründen, gedrängt werden, weil nicht ausreichend sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (bitte begründen)?
28. Sind der Bundesregierung diesbezügliche Probleme präsent, und von welchen Stellen werden diese an sie herangetragen (bitte begründen)?
29. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Hartz-IV-Beziehende, ältere Menschen, aber auch junge Menschen nach dem Absolvieren eines Bundes- oder auch Jugendfreiwilligendienstes den Sprung in einen Ausbildungs- oder regulären Arbeitsplatz schaffen?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch aufgrund ihrer Lebensumstände einen Dienst eingehen müssen, obwohl sie offiziell nicht zur Ausübung eines Bundesfreiwilligendienstes verpflichtet werden können?
31. In welchen Fällen sähe und sieht die Bundesregierung das zentrale Prinzip der Freiwilligkeit verletzt (bitte mit Beispielen)? Wie beurteilt die Bundesregierung hier das Problem eines „indirekten Zwangs“, der Menschen nicht ganz freiwillig in den Bundesfreiwilligendienst bringt, weil es dort z. B. eine Aufwandsentschädigung gibt?
32. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Erwerbslose und Arbeitsuchende über Behörden wie die Agenturen für Arbeit in den Bundesfreiwilligendienst gebracht wurden? Sind Ihnen dabei Fälle von „sanftem Druck“ bekannt, oder wurde die Entscheidung für einen Dienst allein auf freiwilliger Basis gefällt (bitte alles begründen)?
33. Wie viele Absolventen eines Bundesfreiwilligendienstes erwerben nach Ende ihres Dienstes einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld I, weil der Bundesfreiwilligendienst der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterliegt?
34. Inwiefern können der Bundesfreiwilligendienst, aber auch die Jugendfreiwilligendienste bei der Arbeitsplatzfindung unterstützend wirken?
35. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Anerkennung für das Ableisten des Bundesfreiwilligendienstes diskutiert die Bundesregierung, und welche gedenkt sie einzuführen?
36. Würden diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern auch für die Jugendfreiwilligendienste gelten (bitte begründen)?
37. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, einheitliche Regelungen zu schaffen, um den Bundesfreiwilligendienst (und die Jugendfreiwilligendienste) als Pflichtpraktikum z. B. bei Studien- und Ausbildungsplätzen anzuerkennen?
38. Welche niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten sollten aus Sicht der Bundesregierung für so genannte engagementferne Personengruppen im Bundes- und in den Jugendfreiwilligendiensten geschaffen werden?
39. Wie viele so genannte engagementferne Personen leisten mittlerweile einen Bundesfreiwilligendienst ab (bitte aufschlüsseln: wo, wie lange etc.)? Wie viele sind in den Jugendfreiwilligendiensten (bitte ebenfalls aufschlüsseln)?
40. Inwieweit geht die Bundesregierung der Frage nach, ob der Bundesfreiwilligendienst nicht nur teilweise sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, sondern auch klassisches Ehrenamt verdrängt? Ist eine derartige Untersuchung angestrebt, und wenn nein, warum nicht?
41. Inwieweit sind solche Probleme der Bundesregierung bekannt, und wie positioniert sie sich generell dazu? Wie bewertet die Bundesregierung durch Freiwilligendienste geförderte Monetarisierungstendenzen im bürgerschaftlichen Engagement, durch die andere Formen des bürgerschaftlichen Engagements verdrängt werden, und da besonders die, die auf Bezahlung verzichten?
42. Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung für weitere steuerliche Erleichterungen, sonstige Fördermaßnahmen sowie Vereinfachungen im klassischen bürgerschaftlichen Engagement zu sorgen, damit diese Engagementformen mit dem Bundesfreiwilligendienst Schritt halten?
43. Gedenkt die Bundesregierung auch im klassischen bürgerschaftlichen Engagement/klassischen Ehrenamt für eine Stärkung der Anerkennungskultur zu sorgen, und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
44. Welche Formen der Anerkennungskultur gibt es diesbezüglich bereits, und erachtet die Bundesregierung diese als ausreichend?
45. Wie gedenkt die Bundesregierung das klassische Ehrenamt gerade in Abgrenzung vom Bundesfreiwilligendienst zu stärken, damit es zu keinem Verdrängungswettbewerb kommt (bitte begründen)?
46. Inwiefern hält die Bundesregierung die Anwendung des Trägerprinzips auch im Bundesfreiwilligendienst für sinnvoll und praktikabel?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung generell dem Trägerprinzip bei?
47. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Trägerprinzip wie schon für die Jugendfreiwilligendienste ebenfalls für den Bundesfreiwilligendienst festgeschrieben wird? Wenn ja, wie soll dies rechtssicher ausgestaltet werden, und wenn nein,
warum nicht?
48. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Parallelstrukturen zwischen dem Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten zu vermeiden?
49. Unternimmt die Bundesregierung in diesem Kontext Schritte, um den Bundesfreiwilligendienst weiter strukturell an die Jugendfreiwilligendienste anzugleichen, auch über das Trägerprinzip hinaus? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
50. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern, um die Jugendfreiwilligendienste an den Bundesfreiwilligendienst anzugleichen?
51. Wie will die Bundesregierung die Gleichbehandlung beider Dienstformen weiterhin verbessern, nachdem unter anderem der Landessprecherrat FSJ in Schleswig-Holstein feststellte, dass es „deutlich spürbare Unterschiede“ gibt bei Bezahlung, Seminarinhalten und Betreuung?
52. Was unternimmt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern konkret, damit Jugendfreiwilligendienste nicht durch den Bundesfreiwilligendienst verdrängt oder ganz ersetzt werden, wie vielerorts befürchtet (bitte begründen)?
53. Was kann aus Sicht der Bundesregierung konkret getan werden, damit Engagierte fast nicht mehr merken, welche Art von Dienst sie zurzeit eigentlich ableisten? Wie kann ein Gleichlauf von Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendiensten gewährleistet werden?
54. Wie beurteilt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem durchschnittlich ausgezahltenTaschengeld in den Jugendfreiwilligendiensten und der Aufwandsentschädigung im Bundesfreiwilligendienst (bitte begründen)?
55. Wie sehen dazu die aktuellen Zahlen und Erkenntnisse aus – separat und unter Einbeziehung von Sachleistungen und sonstigen Erleichterungen?
56. Welche Strukturänderungen im Bundesfreiwilligendienst wären zu erwarten, wenn die Wehrpflicht nicht nur ausgesetzt, sondern ganz abgeschafft würde und damit auch keine Strukturen zur möglichen Wiedereinsetzung des Zivildienstes aufrechterhalten werden müssten?
57. Ist die Bundesregierung bereit, nach den bisherigen Erfahrungen mit der Aussetzung die Wehrpflicht diese im nächsten Schritt ganz abzuschaffen, und wann ist zeitlich damit zu rechnen? Wenn nein, warum ist damit noch nicht zu rechnen?
58. Wie lange müssen und sollen Strukturen des bisherigen Zivildienstes aufrechterhalten werden, für den Fall, dass die Aussetzung der Wehrpflicht aufgehoben und damit wieder ein Zwangsdienst wie der Zivildienst eingeführt wird?
59. Welche Position nimmt die Bundesregierung bei der Problematik um die Bildungsgutscheine im Bundesfreiwilligendienst ein?
Welche Lösungsmöglichkeiten bzw. andere Lösungen gibt es aus Ihrer Sicht, und welche favorisiert die Bundesregierung?
60. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, das Geld für pädagogische Begleitung komplett an Träger auszuzahlen, wenn diese von Bildungszentren des Bundes Rechnungen für die Seminarteilnahme Freiwilliger erhalten?
61. Wie ist das BAFzA derzeit organisatorisch aufgebaut und welche Strukturänderungen sind geplant? Wie ist speziell der Bereich, der für den Bundesfreiwilligendienst zuständig ist, aufgebaut (Referate 201 bis 204), und sind hier Strukturänderungen zu erwarten?
62. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Problematik um die Doppelfunktion des BAFzA, nach der sich diese Behörde, weil sie für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes zuständig ist, unter anderem für die Mittelbereitstellung verantwortlich zeichnet, aber zugleich auch Zentralstelle für Einsatzstellen („Zentralstelle BAFzA“) ist?
63. Welche Aufgaben haben die Referate 203 und 204 im BAFzA? Wodurch unterscheiden sich die Referate 203 und 204, die beide mit der
Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes betraut sind?
64. Welche konkrete Aufgabe hat das Referat 208, das immer noch für den Zivildienst zuständig ist?
65. Welche Aufgaben erwachsen der Servicestelle Jugendfreiwilligendienste sowie der Zentralstelle Freiwilliges Soziales Jahr, und wie sind diese Stellen personell sowie finanziell im Vergleich zu den für den Bundesfreiwilligendienst zuständigen Referaten ausgestattet?
66. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Personalsituation, speziell im für den Bundesfreiwilligendienst zuständigen Bereich?
67. Wird aufgrund der immensen Nachfrage nach dem Bundesfreiwilligendienst das Personal aufgestockt? Sind andererseits Entlassungen und ungewollte Versetzungen ausgeschlossen (bitte beide Fragen mit Begründung)?“
Quelle: Bundestagsdrucksache 17/9123 vom 23. März 2012