Steuerfreiheit für BFD Taschengeld
In Kürze wird der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 in den Bundestag eingebracht. Es sieht expressis verbis vor, dass das Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst steuerfrei bleibt. Allerdings sollen weitere Leistungen, die Freiwilligen im BFD erhalten, wie etwas Unterkunft, Verpflegung oder Dienstkleidung hiervon nicht erfasst werden. Sie können steuerpflichtig werden. Das allerdings nur, wenn ohne Berücksichtigung des BFD-Taschengeldes die allgemeinen Steuerfreibeträge überschritten werden. Das ist möglich, wenn Freiwillige über zusätzliche, nicht mit dem BFD zusammenhängende Einkünfte verfügen.
Fazit: Im Normalfall müssen die Freiwilligen im BFD keine Steuern zahlen. Nur dann, wenn der BFDler gewichtige andere Einkünfte hat und deshalb meist schon allein wegen diesen anderen Einkünften einkommensteuerpflichtig ist, sind die Einkünfte aus dem BFD ebenfalls steuerpflichtig – keinesfalls jedoch das Taschengeld.
FSJ Taschengeld nicht steuerpflichtig
Der Bundestag muss diesen Regierungsvorschlag noch billigen. Vorgesehen ist, dass auch die Steuerfreiheit für das Taschengeld auch für die Jugendfreiwilligendienste (FSJ/FÖJ) gelten sollen.
Die größte Anzahl der Freiwilligen im BFD und im FSJ werden also wie bisher keine Steuern (auf andere Leistungen als das Taschengeld) zahlen müssen. In Ausnahmefällen ist es aber ab dem 1. Januar 2013 möglich, dass Freiwillige, die über erhebliche andere Einkünfte verfügen und in ihrem Freiwilligendienst eine Sachleistung oder die entsprechende Geldersatzleistung erhalten, hiermit steuerpflichtig werden.
Das Freiwillige Soziale Jahr klingt gut, sieht in der Realität aber anders aus, leider. Ein Jugendlicher in meinem Bekanntenkreis (15J. alt), muss bis zu 9./Std. tgl. arbeiten bei einer Gesmatruhepause von 30 Min!. Es verstößt gegen das Arbeitsjugendschutzgesetzt!
Das Gesetzt sollte genauer, detailierter ausgebaut werden um solche Vorfälle zu stoppen. Nach einem Jahr, hat der Jugendliche die Begeisterung für die Arbeit verloren!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich um die Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr bewerben.
Ich komme aus der Ukraine. Dort habe ich die Universität Fachrichtung Journalistik abgeschlossen.
Zurzeit arbeite ich voraussichtlich bis 04 Januar 2013 als Au-pair in Glashütten.
Ich interessiere mich sehr für andere Sprachen und Kulturen.
Ein Grund für meine Bewerbung ist somit, einen Einblick in die soziale Tätigkeit zu bekommen und meine Erfahrungen für meinen späteren Beruf zu sammeln.
Ich bin mir dessen bewusst, dass diese Arbeit anspruchsvoll und anstrengend ist.
Allerdings bin ich davon überzeugt, dass ich es gut meistern kann und auch viel Spaß und Freude daran habe werde.
Gern möchte ich mich auch persönlich bei Ihnen vorstellen, damit Sie sich ein besseres Bild von mir und meinen Fähigkeiten machen können.
Mit freundlichen Grüßen
Seit wann verhindern klare gesetzliche Formulierungen einen Missbrauch durch einzelen Träger? HIER ist anzusetzen, ggf. gern mit einer Anzeige!!!
Ist das Taschengeld für FSJ’ler bereits seit 2008 steuerfrei oder soll es erst ab 2013 steuerfrei werden? Das wird aus dem Absatz „FSJ-Taschengeld nicht steuerpflichtig“ nicht klar. Dort lese ich heraus, dass es bisher steuerpflichtig sei und erst ab 2013 das Taschengeld steuerfrei ausbezahlt werden kann??
leider bin ich nicht der meinung
es haben bestimmte behörden nicht angefangen bzw. nicht versucht ursache und wirkung zu finden, zu bedenken
leidtragend sind solche dies tun ohne BEHÖRDEN in frage stellen oder arbeiten wollen
(nur manche wissen was richtig ….folge …. KEINER WEIß WAS richtig IST)
sogenannte bürokratie
Sehr geerte,
Ich bin ein aupair Mädchen und komme aus Madagaskar.
Und bin ich vertig mit meinem Aupair Jahr am 7. April 2013.
Nach meinem Aupair Jahr möchte ich gern ein Bndesfreiwilligendienst bei ihungnen machen.
Meine Erfahrungen will ich bei euch mitbringen.
Kann ich noch Bewerben?
Ich freue mich schon auf ihre Antwort.
Liebe Grüsse,
Sandy