Während des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der BFD ein Bildungsangebot, ein Lerndienst, sein soll. Das Gesetz sieht verbindlich vor, dass eine konkrete fachliche Anleitung im täglichen Einsatz vor Ort in der Einsatzstelle zu erfolgen hat. Zusätzlich sind 25 Seminartage Pflicht. Desweiteren muss auch in der Zeitspanne zwischen den Seminaren eine über die fachliche Anleitung hinausgehende Begleitung gewährleistet sein, vor allem in Krisen- und Konfliktsituationen.
Vertragspartner der Freiwilligen ist der Bund. Der Bund ist als verpflichtet, die Seminare für die Freiwilligen sicherzustellen. Dies wird er aber lediglich in einem kleinen Maß selbst tun. So werden etwa die gesetzlich vorgeschriebenen Seminare zur politischen Bildung grundsätzlich in den bisherigen Zivildienstschulen abgehalten werden. Mit der Durchführung der übrigen Seminare wird der Bund die Zentralstellen beauftragen. Diese werden ihrerseits die Aufgabe an diejenigen Träger weiter delegieren, die bereits jetzt Seminare für das FSJ und FÖJ durchführen.
In der größten Zahl der Fälle wird also der FSJ- bzw. FÖJ-Träger künftig alle Seminare für alle Freiwilligen organisieren wird. Alle Freiwilligen werden daneben auch an gemischten Seminaren zur politischen Bildung für eine Woche in einer der bisherigen Zivildienstschulen teilnehmen können.
Eine derartige Organisation, bei der die Seminareinheiten für alle Freiwilligen (BFD, FSJ und FÖJ) identisch wären, ist wünschenswert, aber nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Es sind auch andere Modelle in der Praxis möglich.
Die Zivildienstschulen hatten bereits in der Vergangenheit ihre Seminare teilnehmerorientiert ausgestaltet. Zu dieser Teilnehmerorientierung gehört in Zukunft auch die Bereitschaft, Seminarinhalte mit Trägern oder Verbänden abzusprechen, wenn diese geschlossene Gruppen anmelden.