Seit Dezember letzten Jahres ist es möglich, dass auch Flüchtlinge den Bundesfreiwilligendienst (BFD, Bufdi) absolvieren. 10.000 zusätzliche Plätze wurden dafür vom Bundesfamilienministerium geschaffen. Davon sind bisher jedoch lediglich 2.000 Plätze besetzt. Und von diesen 2000 Teilnehmern hat auch jeder vierte Teilnehmer des Programms einen Fluchthintergrund. Was sind die Gründe?
An der Akzeptanz vor Ort liegt es nicht, dass bis dato relativ wenige Geflüchtete an dem Sonderprogramm teilnehmen. Viele Flüchtlinge fragen sich allerdings, ob sie diese Arbeit wirklich machen können. Sie leben in einem Flüchtlingslager, haben oft eine weite Anfahrt und viele Pflichttermine bei den Behörden.
Ein Beispiel
U. T. ist vor acht Monaten Jahr nach Deutschland gekommen, aus Syrien. Er war dort Lehrer. In Deutschland muss er von vorne anfangen. Ein zweites Lehramtsfach studieren, die Sprache perfekt lernen. Seine ersten Schritte hier in der neuen Heimat sind vormittags Deutschunterricht, dann 70 Minuten Fahrt von der Notunterkunft zur Schule oder zu seinem Einsatzort im Bundesfreiwilligendienst. Abends dann erneut über eine Stunde zurück in den Wohncontainer, den er sich mit drei anderen Bewohnern teilen muss.
Flüchtlinge müssen ihren Freiwilligendienst, wie sonst für unter 27-Jährige vorgeschrieben, nicht in Vollzeit machen. Eben weil Sie zusätzliche Belastungen haben..
Die Träger des BFD müssen sich auf die Flüchtlinge als Freiwillige gut vorbereiten. Sie müssen neue Seminare planen und Geld einwerben, um die Flüchtlinge intensiver zu betreuen, z.B. beim Antrag auf Arbeitserlaubnis oder bei Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde.
Werbung fehlt
Der Bundesfreiwilligendienst für Flüchtlinge müsste bei den Flüchtlingen trotz fehlender gemeinsamer Sprache bekannter gemacht werden. Zudem muss ihnen das Misstrauen gegenüber den vielen Formalitäten genommen werden.
Taschengeld darf nicht komplett behalten werden
Anerkannte Flüchtlinge können – wie Hartz-IV-Empfänger – als Bufdi 200 Euro monatlich dazuverdienen.
Allerdings dürfen diejenigen, die noch auf ihren Asylbescheid warten, nur 25 Prozent von ihrem Taschengeld behalten. Das sind ca. 50 Euro bei einer halben Stelle, 100 Euro bei einer ganzen.
Hallo zusammen,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage: Verhindert die Beschäftigung im Bundesfreiwilligdienst als Asylbewerber eine Ausweisung/Rückführung ins Heimatland und kann mit dem Bundesfreiwilligendienst auch noch begonnen werden, wenn bereits ein ablehnender Bescheid vorliegt?
Ich habe Fragen zur Beschäftigung von Asylanten , finde aber keinen Ansprechpartner oder eine Tel.Nr. um
dort einige Fragen zu klären .
Wer kann mir in Halle(Saale) helfen ?
W.M.