Taschengeld im FSJ und BFD: Erhöhung 2024 um 151 Euro im Maximum

Datum:

Autor: Experte:

Seit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist das Taschengeld dort und im FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt. Der Höchstsatz des Taschengeldes beträgt 6 Prozent dieser Beitragsbemessungsgrenze. Der Prozentsatz soll nunmehr um 2 Prozent auf 8 Prozent erhöht werden. Lesen Sie die Einzelheiten zur Taschengeld-Erhöhung bei FSJ und BFD in unserem Artikel.

Wie viel Taschengeld bekomme ich im FSJ?

Um wie viel wird das Taschengeld 2024 im FSJ und BFD erhöht?

Noch 2024 soll die Obergrenze des Taschengeldes im BFD (Bundesfreiwilligendienst) und FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) angehoben werden.

Das Taschengeld im FSJ ist gesetzlich geregelt und variiert je nach Einsatzstelle. Die Höchstgrenze liegt im Jahr 2024 gegenwärtig bei 453 Euro  Die meisten Einsatzstellen zahlen jedoch nur ein Taschengeld zwischen 300 und 450 Euro.

Der Höchstsatz des Taschengeldes beträgt 6 Prozent der allgemeinen Betragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Um wie viel soll das Taschengeld im FSJ und BFD 2024 erhöht werden?

Nunmehr soll der Höchstbetrag des FSJ- und BFD-Taschengeldes auf 8 Prozent der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angehoben werden. Für 2024 würde das eine Erhöhung um 151 Euro auf 604 Euro monatlich bedeuten.

Wie hoch das Taschengeld allerdings dann im Einzelfall ausfällt, entscheidet wiederum die jeweilige Organisation bzw. Einrichtung, s. den folgenden Abschnitt.

Wovon hängt die Höhe des Taschengeldes ab?

Die Höhe des Taschengeldes wird von der Einsatzstelle festgelegt. Es gibt verschiedene Faktoren, die dabei eine Rolle spielen können. Bei einigen Einsatzstellen, wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Kindergärten, ist das Taschengeld höher als bei anderen. Die interne Finanzkalkulation entscheidet.

Wie sehen die neuen Gesetzestexte zum FSJ und BFD Taschengeld aus?

Die Gesetzestexte hinsichtlich des Taschengeldes lauten künftig wie folgt:

§ 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz

„….

Angemessen ist ein monatliches Taschengeld, das 8 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung monatlich geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Bei einem freiwilligen Dienstvergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung ist das Taschengeld zu kürzen.“

§ 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz

„….

Angemessen ist ein monatliches Taschengeld, das 8 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung monatlich geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt und dem Taschengeld anderer Personen entspricht, die einen Jugendfreiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz leisten und eine vergleichbare Tätigkeit in derselben Einsatzstelle ausüben. Bei einem freiwilligen Dienst vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung ist das Taschengeld zu kürzen.“

Was wird vom Taschengeld wo angerechnet?

Das Taschengeld wird nicht auf das Kindergeld angerechnet. Wenn du jedoch Bürgergeld  beziehst, wird das Taschengeld als Einkommen angerechnet. Hier gibt es jedoch Freibeträge.

Informationen zu den Freibeträgen beim Bürgergeld Freiwillige im BFD oder FSJ gibt es hier: Bürgergeld und Freiwilligendienst

Wo finde ich weitere Informationen zum Taschengeld im FSJ?

Weitere Informationen zum Taschengeld im FSJ findest du auf den folgenden Websites:

Taschengeld im FSJ und BFD

Tipp: Informiere dich vor deinem FSJ bei deiner Einsatzstelle über die Höhe des Taschengeldes. So kannst du sicherstellen, dass du ein Taschengeld bekommst, das deinen Lebenshaltungskosten entspricht.

Zusammenfassung zu Taschengeld-Erhöhung im FSJ und BFD im Jahr 2024

Das Taschengeld im FSJ ist eine wichtige finanzielle Unterstützung. Die Höhe des Taschengeldes variiert je nach Bundesland und Einsatzstelle. Du darfst neben dem Taschengeld noch etwas anderes verdienen, allerdings gibt es dafür einige Einschränkungen. Weitere Informationen zum Taschengeld im FSJ findest du auf den Websites der Jugendfreiwilligendienste und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Redakteure

  • Sabine Martholt Redakteurin bei Bundesfreiwilligendienst

    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

    Alle Beiträge ansehen
  • Ingo Kosick, Redakteur und Experte bei Bundesfreiwilligendinst
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er hat sich über drei Jahrzehnte lang intensiv mit Themen wie Freiwilligendiensten und sozialer Arbeit auseinandergesetzt. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der unter anderem die Plattformen www.bundes-freiwilligendienst.de und www.buerger-geld.org betreibt, spielt er eine zentrale Rolle in der Förderung und Information über Freiwilligendienste wie den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Ingo Kosick ist nicht nur ein Gründungsmitglied des Vereins, sondern auch redaktionell verantwortlich für mehrere Online-Plattformen, die sich mit sozialen Themen beschäftigen. Sein Engagement umfasst die Bereitstellung von Informationen zu sozialen Rechten und Pflichten, insbesondere im Kontext von Bürgergeld und Freiwilligendiensten. Durch seine Arbeit trägt er maßgeblich zur Aufklärung und Unterstützung von Freiwilligen und Interessierten bei.

    Alle Beiträge ansehen

Schreibe einen Kommentar

Werde teil der Gemeinschaft

Lade als Bewerber Deinen Lebenslauf hoch.

Schreibe als Träger oder Einsatzstelle offene Stellen aus.