Neues Freiwilligen-Teilzeitgesetz: Mehr Flexibilität für junge Freiwillige

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Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und die Jugendfreiwilligendienste, wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), sind wichtige Säulen des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Diese Dienste bieten jungen Menschen die Möglichkeit, sich sozial, kulturell oder ökologisch zu engagieren und gleichzeitig wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Um das Engagement noch attraktiver zu gestalten, hat der Bundestag kürzlich das Freiwilligen-Teilzeitgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz bringt erhebliche Verbesserungen für Freiwillige, insbesondere für jüngere Teilnehmer, und schafft mehr Flexibilität bei der Ableistung des Dienstes.

Hintergrund und Ziele des Freiwilligen-Teilzeitgesetzes

Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz wurde am 26. April 2024 vom Bundestag einstimmig angenommen und zielt darauf ab, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Freiwillige im BFD und in den Jugendfreiwilligendiensten zu verbessern. Ein zentrales Ziel ist es, mehr Flexibilität für Freiwillige unter 27 Jahren zu schaffen, indem sie die Möglichkeit erhalten, ihren Dienst in Teilzeit zu leisten, ohne dafür besondere Gründe nachweisen zu müssen. Diese Änderung soll es jungen Menschen ermöglichen, sich auch bei anderen Verpflichtungen wie Studium oder Berufsausbildung zu engagieren.

Teilzeitregelungen im neuen Gesetz

Bisher war es nur möglich, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, wenn persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorlagen. Mit dem neuen Gesetz entfällt diese Einschränkung für Freiwillige unter 27 Jahren. Voraussetzung für eine Teilzeitbeschäftigung bleibt jedoch, dass die wöchentliche Dienstzeit mehr als 20 Stunden beträgt und alle Beteiligten – insbesondere die Einsatzstellen – mit der Teilzeitbeschäftigung einverstanden sind. Dies schafft eine größere Gleichstellung mit älteren Freiwilligen, die bereits von flexibleren Regelungen profitieren konnten.

Anpassung des Taschengeldes

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Freiwilligen-Teilzeitgesetzes ist die Anpassung des Taschengeldes. Die Obergrenze für das Taschengeld soll deutlich erhöht werden. Ausgehend von den im Jahr 2024 geltenden Werten, soll das Taschengeld von 453 Euro auf 604 Euro monatlich angehoben werden. Zusätzlich können Einsatzstellen künftig Mobilitätszuschläge zahlen, die nicht auf das Taschengeld angerechnet werden. Diese Erhöhung des Taschengeldes entspricht dem Koalitionsvertrag und soll den Freiwilligen eine bessere finanzielle Unterstützung bieten.

Bedeutung für das bürgerschaftliche Engagement

Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Durch die erhöhte Flexibilität und bessere finanzielle Unterstützung können mehr junge Menschen motiviert werden, sich freiwillig zu engagieren. Dies trägt nicht nur zur persönlichen Entwicklung der Freiwilligen bei, sondern stärkt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördert die soziale Verantwortung.

Zukunftsperspektiven und Umsetzung

Die Umsetzung des Freiwilligen-Teilzeitgesetzes wird voraussichtlich zu einer erhöhten Teilnahme an den Freiwilligendiensten führen. Durch die besseren Rahmenbedingungen können mehr Menschen, insbesondere junge Erwachsene, von den Vorteilen eines Freiwilligendienstes profitieren. Die Bundesregierung und die zuständigen Behörden werden darauf achten, dass die neuen Regelungen reibungslos umgesetzt werden und die Freiwilligen von den Verbesserungen profitieren können.

Um mehr über das Gesetz und seine Details zu erfahren, können Sie sich auf der offiziellen Website des Bundesrechtsblatts informieren: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/170/VO.html.

Insgesamt bietet das Freiwilligen-Teilzeitgesetz eine Chance, das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland zu stärken und jungen Menschen mehr Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung zu bieten. Mit seiner Verabschiedung hat der Bundestag einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung unternommen, um das freiwillige Engagement in Deutschland nachhaltig zu fördern.

Redakteure

  • Sabine Martholt Redakteurin bei Bundesfreiwilligendienst

    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Ingo Kosick, Redakteur und Experte bei Bundesfreiwilligendinst
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er hat sich über drei Jahrzehnte lang intensiv mit Themen wie Freiwilligendiensten und sozialer Arbeit auseinandergesetzt. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der unter anderem die Plattformen www.bundes-freiwilligendienst.de und www.buerger-geld.org betreibt, spielt er eine zentrale Rolle in der Förderung und Information über Freiwilligendienste wie den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Ingo Kosick ist nicht nur ein Gründungsmitglied des Vereins, sondern auch redaktionell verantwortlich für mehrere Online-Plattformen, die sich mit sozialen Themen beschäftigen. Sein Engagement umfasst die Bereitstellung von Informationen zu sozialen Rechten und Pflichten, insbesondere im Kontext von Bürgergeld und Freiwilligendiensten. Durch seine Arbeit trägt er maßgeblich zur Aufklärung und Unterstützung von Freiwilligen und Interessierten bei.

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