Ein Freiwilliger, die während des Bundesfreiwilligendienstes erkrankt, erhält auch weiterhin sein Taschengeld. In der Vereinbarung über die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD-Vertrag) ist geregelt, dass die Einsatzstelle verpflichtet ist, das Taschengeld und die für die Dauer von sechs Wochen fortzuzahlen. Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, so wird von der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld gem. § 44 SGB V gezahlt. Es gibt damit auch eine Art Lohnfortzahlung im BFD.
Wie wird beim BFD fehlen durch Kind Erkrankung berücksichtigt.
Kind Erkrankung wird im Normalfall von der Krankenkasse erstattet. Wie im Fall BFD????
bechtloff
auch im normalfall tritt bei erkrankung eines kindes nicht ( !!! ) die u1 ein !!! diese zahlt nur bei erkrankung des arbeitnehmers !
bei erkrankung eines beschäftigten im bfd zahlt weiterhin der ag , die krankenkasse erstattet nichts , da ebenfalls auch keine umlage abgeführt wird !
dieser beschäftigungskreis gehört nicht zu den umlagepfl. arbeitnehmer , daher auch nicht erstattungsfähig .