Das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes will die bisher bestehenden Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ stärken, nicht durch den BFD verdrängen. Aus diesem Grunde wird das sogenannte Element der Koppelung eingeführt.
Ziel dieser Koppelung ist es zu gewährleisten, dass es nicht mehr Freiwillige im BFD als im FSJ und FÖJ gibt. Auf der Bundesebene wird diese Koppelung durch Zentralstellen gewährleistet. Die Einrichtungen können dann intern die FSJ-Plätze und die förderfähigen BFD-Plätze verteilen wie sie möchten.
Koppelung bedeutet, dass eine Einsatzstelle einen weiteren geförderten BFD-Platz erst dann von der Zentralstelle, der sie angehört, anerkannt erhält, wenn sie einen weiteren FSJ-Vertrag zur Anerkennung vorgelegt hat. Es sollen etwas mehr FSJ-Stellen bzw. FÖJ-Stellen als BFD-Stellen eingerichtet werden.
hallo…ich hab seid meiner Krebserkrankung nen BG von 50 % , zur Zeit, das heist bis 31.5.19 , bin ich als Bufdi noch beschäftigt. ich arbeite im kulturellen Verein eines Vereins, mache arbeiten die der Organistion sowie all alle anfallende Tätigkeiten..nun läuft ja mein Jahr bald aus…gibt es andere Möglichkeiten ..Gruß Jana…bin echt verzweifelt…