Geht es nach dem von der SPD geführten Bundesfamilienministerium, so wird es ein attraktives Jugendfreiwilligenjahr geben. Die bisherigen Modelle des Jungendfreiwilligendienstes, also z.B. FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst sollen bestehen bleiben, aber einheitlich und finanziell besser ausgestaltet werden.
Dieses soll wie folgt aussehen:
Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Förderung aller Freiwilligendienstvereinbarungen. Alle, die unter 27 Jahre alt sind, sollen einen Anspruch auf einen Platz in einem Freiwilligenprogramm haben. Natürlich beinhaltet dieser Rechtsanspruch nicht den Platz bei der „Traum“-Einsatzstelle.
Höheres Taschengeld
Das Taschengeld wird erhöht und in einheitlicher Höhe an alle Freiwilligen ausgezahlt. Erreicht wird dies durch höhere Taschengeldzuschüsse des Bundes. Ein höheres Taschengeld soll auch denjenigen Jugendlichen ein Freiwilligenjahr ermöglichen, die es sich bisher aus finanziellen Gründen nicht leisten könnten, sich ein Jahr lang nur für ein niedriges Taschengeld ehrenamtlich zu engagieren und sich in dieser Zeit durch die Eltern unterstützen zu lassen.
Aktuell liegt die Höchstgrenze des Taschengeldes bei 391 Euro. Viele Einsatzstellen zahlen deutlich weniger.
Der Bund will in Zukunft 402 Euro für alle Formen des Freiwilligendienstes übernehmen. Hinzu kommen die Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem sollen die Jugendlichen einen pauschalen Zuschuss von 25 Euro zu einer Monatskarte für Bus und Bahn erhalten.
Die Kosten für den neu konzipierten Jugendfreiwilligendienst dürften insgesamt bei einer Milliarde Euro im Jahr liegen, wobei bereits berücksichtigt ist, dass bei besseren Rahmenbedingungen bis zu 120.000 statt wie heute gut 80.000 Jugendliche Interesse an einem FSJ oder einem Bundesfreiwilligendienst haben werden.
Möglichkeit von Teilzeit
Vorgesehen ist außerdem, dass auch unter 27-Jährige ihren Dienst in Teilzeit zu leisten können. Bisher gab es das nur im Bundesfreiwilligendienst für ältere Freiwillige.
Kein Pflichtjahr
Dem aus den Reihen der CDU vorgeschlagenen Gegenmodell eines Pflichtjahres oder eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres erteilte das Familienministerium eine klare Absage.
Das Familienministerium ziehe ein Konzept vor, das ein Handeln aus Überzeugung in den Mittelpunkt steht. Ein Pflichtjahr, dass jährlich 800.000 Schulabgänger erfassen würde, würde fünf bis zwölf Milliarden Euro im Jahr kosten. Es sei dann kein soziales Engagement mehr, sondern ein Arbeitsverhältnis; und dieses müsse höher entlohnt werden.
Bereits 2019 erste Änderungen
Bisher ist die Vorstellung des Familienministeriums von einem Gesetz allerdings noch weit entfernt.
Im Jahr 2019 werden alle Freiwilligendienste jedoch bereits finanziell schon etwas besser ausgestattet. Der Bundeshaushalt sieht 327 Millionen Euro vor, 65 Millionen Euro mehr als aktuell. So werden ungefähr 6000 zusätzliche Plätze finanziert. Auch die pädagogische Betreuung der Freiwilligen wird so verbessert. Weiter wird der Bundesfreiwilligendienst für Flüchtlinge in den regulären Freiwilligendienst integriert. Zudem wird es eine Gesetzesänderung, die es Jugendlichen mit Behinderung besser als bisher ermöglicht ein Freiwilligenjahr zu absolvieren.
Ich möchte gehrn FSJ machen. Können Sie mir helfen.
Ich bin Arztin im meine Heimat ,ich wohne im Wilhelmshaven .ich möchte als BFD im krankenhaus arbeiten weil ,ich möchte neu Fahigkkeiten lernen und auch sprache besser zu werden ..
Vielen Dank