Heute, am 11. Februar 2011 hat sich der Bundesrat mit der geplanten Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes befasst. Er stellt heraus, dass die Freiwilligen, die in geregelten sozialen Diensten tätig werden, einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Es wird deshalb gefordert, dass die Gesellschaft den Freiwilligen etwas zurückgeben sollte, damit sich ein freiwilliger Dienst für alle Teilnehmenden auszahle.
Attraktivität aller Freiwilligendienste verbessern
Der Bundesrat wünscht sich deshalb von der Bundesregierung folgender Verbesserungen des aktuellen Gesetzesentwurfs hinsichtlich der Attraktivität aller Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD). Die Freiwilligendienste sollen generell attraktiver ausgestaltet werden. Es sollen Regelungen geschaffen oder Vereinbarungen über gleiche Regelungen in allen Ländern angestoßen werden, die nachfolgende Punkte berücksichtigen:
– Bonusregelungen hinsichtlich Ausbildungswartezeiten (Stichwort: Wartesemester): Es sollen generelle Bonusregelungen beim Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen geschaffen werden.
– Einführung von BAföG-Vergünstigungen bis hin zum Erlass des BAföG-Darlehens,
– Die Ableistung eines Freiwilligendienstes soll bei der Einstellung oder Anrechnung auf die Probezeit oder Beförderungswartezeiten im öffentlichen Dienst/ Beamtenrecht angerechnet werden.
– Mit der Wirtschaft sollen Vereinbarungen über die Anerkennung der Zeiten eines Freiwilligendienstes für Ausbildung, Arbeitsleben und beruflicher Weiterbildung getroffen werden.
– Ein bundesweit gültiger Freiwilligendienste-Ausweis für ermäßigte Preise bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, öffentlicher Einrichtungen und von Kultur- und Sportangeboten soll eingeführt werden.
– Anrechnung von Leistungen: Die Leistung eines Freiwilligendienstes soll als Pflichtpraktika und als erworbene Zusatzqualifikation für künftige Ausbildungen im gleichen Tätigkeitsbereich angerechnet werden.
– An Schulen und Jugendeinrichtungen soll eine durch den Bund finanzierte Werbekampagne für alle geregelten Jugendfreiwilligendienste durchgeführt werden.
– Es soll eine erhöhte rentenrechtliche Anerkennung der Zeiten des Freiwilligendienstes entsprechend der Höhe der bisherigen Regelungen für den Wehr- und Zivildienst geben.
– Nachteile bei der Unterbrechung von Ausbildung, Studium oder Beschäftigung für einen Freiwilligendienst sollen verhindert werden.
Daneben möchten die Länder gewährleistet sehen, dass der Bund die notwendigen Rechtsänderungen durchführt, um die versprochene Finanzierung der in den Ländern bereits bestehenden Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ zu fixieren.
Gleichberechtigtes Nebeneinander von BFD und FSJ
Der Bundesrat will weiter, dass im Gesetz das Ziel einer gleichmäßigen Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes und der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ festgeschrieben wird.
Warum Bundesfreiwilligendienst? Durch das geplante Aussetzen der Wehrpflicht fällt der Zivildienst ebenfalls weg. Die soziale Infrastruktur wird dadurch negativ beeinflusst. Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) soll hier ausgleichend wirken.
Das künftige Gesetz soll den Bundesfreiwilligendienst als Ergänzung der bereits etablierten Freiwilligendienste FSJ und FÖJ einrichten. Beide Rechtsformen (FSJ und BFD) sind gleichberechtigt und stehen so nebeneinander. gleichberechtigt nebeneinander.
Quelle: Bundesrat (BR-Drucksache 849-1-10)