Das FSJ und das FÖJ sollen verstärkt gefördert und ausgebaut werden. So ist vorgesehen, dass alle Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in den Genuss der Bundesförderung kommen sollen. Das bedeutet, dass auch die Gebietskörperschaften und die von den Ländern anerkannten Träger, insbesondere die kleineren und regionalen Träger, die sich keinem bundeszentralen Träger anschließen wollen oder können, den Zugang zu den Fördermitteln erhalten sollen. Das soll dadurch ermöglicht werden, dass für diese Träger die Bundesförderng für das FSJ ebenfalls (also wie beim BFD) durch das bisherige Bundesamt für den Zivildienst abgewickelt werden wird.