FSJ und BFD unter 27 in Teilzeit

Teilzeit für alle Freiwilligen
Ein FSJ und BFD unter 27 kann nun in Teilzeit absolviert werden.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ sowie der Bundesfreiwilligendienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zukünftig auch in Teilzeit geleistet werden können. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf den Weg gebracht. Danach soll ein Freiwilligendienst im Bereich des FSJ, FÖJ und BFD von mindestens 20 Wochenstunden möglich sein. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen vorliegen. Diese sind

– ein berechtigtes Interesse des Freiwilligen sowie

– das Einverständnis der Einsatzstelle vorliegt.

Ein berechtigtes Interesse wird in den Fällen angenommen, dass

– der Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen betreut,

– schwerbehindert ist oder

– aus anderen gesundheitlichen Gründen den Freiwilligendienst nicht in Vollzeit leisten kann oder

– vergleichbare schwerwiegende Gründe gegeben sind.

Gegenwärtig konnte nur der Bundesfreiwilligendienst ab der Vollendung des 27. Lebensjahr in Teilzeit absolviert werden. Eine Ausnahme bildete das dreijährige Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“. Dieses ist jedoch Ende 2018 beendet worden.

FSJ und Bundesfreiwilligendienst als Teilzeitbeschäftigung per Gesetz

Das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) sieht in § 2 Absatz 1 JFDG für das FSJ und FÖJ vor, dass ein Freiwilligendienst nur vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung geleistet werden kann.

Gem. § 2 Nummer 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) kann auch beim Bundesfreiwilligendienst von Freiwilligen unter 27 Jahren ein BFD nur vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung absolviert werden.

Gesetzliche Vorschriften, die ein Abweichen hiervon erlauben würden, gibt es gegenwärtig für Freiwilligendienstleistende unter 27 Jahrenweder im JFDG noch im BFDG. Eine Ausnahme war das zum 31. De-zember 2018 beendete Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“.

Die Folge ist, dass junge Menschen unter 27 Jahren, die aus gewichtigen persönlichen Gründen einen Freiwilligendienst vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung nicht leisten können, vom FSJ und dem BFD ausgeschlossen seind. Besonders Personen mit famili-

ären erzieherischen oder pflegerischen Verpflichtungen und Personen mit einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung oder mit anderen gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen sind somit benachteiligt. Das ist mit dem Streben nach einer Vereinbarkeit von familiärer Sorgearbeit und persönlicher Weiterentwicklung in den Freiwilligendiensten und einem möglichst barrierefreien Zugang von Menschen mit Beeinträchtigungen zu den Freiwilligendiensten nicht vereinbar, so die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung.

Änderungen des BFDG und des JFDGhinsichtlich Teilzeit

Mit der entsprechenden Gesetzesänderung können nun Menschen unter 27 Jahren den Jugendfreiwilligendienst FSJ und FÖJ oder den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit leisten.

Dies ist an folgende Voraussetzung en gebunden. Einmal muss ein berechtigtes Interesse der Freiwilligen an einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit gegeben sein und zum anderen muss im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis von Einsatzstelle und den Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis von Einsatzstelle, Träger und den Freiwilligen vorliegen.

Die Voraussetzungen zur Ableistung eines Teilzeitfreiwilligendienstes orientieren sich an denjenigen einer. Ein berechtigtes Interesse ist – ähnlich der Regelung der Teilzeitberufsausbildung nach § 8 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes etwa dann zu bejahen, wenn Freiwillige ein Kind oder eine nahestehende pflegebedürftige Person betreuen oder andere, vergleichbar schwerwiegende Gründe gegeben sind.

Es wird also kein Rechtsanspruch auf Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit geschaffen.

3 Gedanken zu „FSJ und BFD unter 27 in Teilzeit“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    hier mit bewerbe ich mich mit großem Interesse für ein FreiwilligesSoziales Jahrin Deutschland.
    Ich heiße Jasurbek K., ich bin 24 Jahre alt. Vor fünf Jahren habe ich meine Ausbildung im Berufskollegen in Andijan abgeschlossen. Als Fach habe ich Informatik studiert. Danach habe ich in der Autowerkstatt gearbeitet und gelernt, Autos zu reparieren und zu schweißen .Da ich eine Ausbildung als
    Automechaniker in Deutschland machen will. Vorher möchte ich gern die
    Sprache besser beherrschen, Land und Leute kennenlernen . Als einpassendes dazu Programm habe ich FSJ gefunden.
    Das Programm gibt mir die Möglichkeit auch mein Gutes mitbringen,Menschen
    helfen,in deutscher Gesellschaft als Mitglied leben. Ich habe mit der
    Arbeitsaufgabe ausführlich eingearbeitet, die das FSJ angeboten hat. Ich glaube
    schon, dass ich die angebotenen Aufgaben gerne machen kann. Ich sehe ein
    FreiwilligesSoziales Jahr als Chance für Mit menschen und Umwelt Gutes zu tun,
    aber auch persönlich wichtige Lebenserfahrungen zusammeln. Ich möchte nach
    diesem FSJ meine Ausbildung in Deutschland machen. Ich möchte durch dieses FSJ meine Sprachkenntnisse verbessern und meine fundierte Kenntnisse über Deutschland und deutsche Kultur noch mehr vertiefen. Aus diesen Gründen will ich einen Freiwilligendienst machen. Ich benötige eine preiswerte Unterkunft bei dem Projekt. Deswegen brauche ich Ihre Unterstützung bei dem Projekt auswahl.

    Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    J.

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