FSJ und BFD: keine Besteuerung des Taschengeldes

Das Jahressteuergesetz 2013 ist noch nicht verabschiedet. Nachdem der Bundesrat seine Zustimmung verweigert hatte,  „hängt“ es im Vermittlungsausschuss.

Taschengeld im BFD und FSJ

Für die Besteuerung im Bundesfreiwilligendienst und bei den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ war dort für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 vorgesehen, dass das Taschengeld sowohl für den Bundesfreiwilligendienst als auch für die Jugendfreiwilligendienste als steuerfrei zu behandeln sind.

Sachleistungen und weitergehende Geldleistungen im FSJ und BFD

Die über das Taschengeld hinaus gewährten Geld- oder Sachleistungen jedoch unterliegen in beiden Freiwilligendiensten der vollen Besteuerung, wenn der für den einzelnen geltende Steuerfreibetrag überschritten wird.

Im Normalfall werden jedoch von den Freiwilligen die steuerlichen Freibeträge nicht ausgeschöpft. Dann stehen den Freiwilligen die gesamten Bezüge abzugsfrei zur Verfügung. Falls der steuerliche Grundfreibetrag 2013 in Höhe von 8.130 Euro überschritten wird, müssen die zusätzlich zum Taschengeld gewährten Geld- oder Sachleistungen versteuert werden.

Unabhängig davon kann es im konkreten Einzelfall möglich sein, dass aufgrund der zusätzlich gewährten Geld- oder Sachleistung nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse Lohnsteuer angemeldet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden muss.  Wenn der steuerliche Grundfreibetrag  nicht überschritten wird,  ist dies in aller Regel nicht notwendig. Dann ist keine Anmeldung zur Lohnsteuer vorzunehmen.

8 Gedanken zu „FSJ und BFD: keine Besteuerung des Taschengeldes“

  1. Änderung der Rechtslage:

    Gemäß Info-Dienst 24 vom 16.4.2013 vom Bundesamt sollen die Geld- und Sachbezüge auch 2013 steuerfrei bleiben.
    Unter Bezugnahme darauf werden die Bezüge unsere BFD`ler weiterhin nicht versteuert.

    Ich hoffe, wir verfahren richtig.

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  2. Ich zahle genug unterhalt.wenn die heran wachsende Menschen Taschengeld bekommen für das soziale Jahr wird mein unterhalt angerechnet.der unterhalt ist so oder zu hoch.viel du hoch.
    Über530Euro unterhalt für die Frau und Kind wenn sie das lesen wissen sie wo das Geld raus bzw sehr bequeme faule frauen unterstützt werden.und so sind au versager die Politiker wo solche faul heit wie Fsj.heraus bringen.wo die jungen Menschen zur Faulheit und die wo unterhalt zahlen abgezock werden.gr

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    • Hör auf zu jammern. Das ist einzig und allein dein Problem. Es hat mit dem Thema nichts zu tun und interessiert hier keinen. Bist doch selbst Schuld. Hast dir deine Traumfrau selbst ausgesucht. Ausserdem würde ich mit diesen Deutschkenntnissen keinen Menschen als Versager bezeichnen. Das ist peinlich. Eine kleine Rechnung zum Schluss. Teile die 550 Euro durch deinen Netto Stundenlohn. Die Zahl, die du erhälst ist die Arbeitszeit in Stunden, die deine Exfrau für die Betreuung deines Kindes aufwendet. Jetzt investiert sie noch die gleiche Zeit selbst. Dann ist Gleichstand. Jede weitere Stunde investiert sie wärend du daheim die Füsse hoch legst. Nun kommt noch Nahrung, Kleidung, Taschengeld, Miete, Energie…. Merkst du was? Wer wird von wem abgezockt? Deutsch lernen, informieren, keine fremden Menschen beleidigen, du hast noch so viel zu tun – jetzt mal nicht „faul“ sein.

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  3. Hallo 🙂
    ich wollte mal nachfragen ob man Anspruch auf das Taschengeld hat wenn man bei seinem FSJ keine Vergütung bekommt und wenn ja wo kann man das beantragen?

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  4. AHA Lieber Herrmann 12h auf nem Rettungswagen zu sitzen ist also Faulheit?
    und was hat das alles hier mit Unterhalt zu tun?
    Wer um diese Uhrzeit Zeit hat hier rumzujammern ist sicher auch in keiner Vollzeitbeschäftigung…
    MfG

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  5. Die Steuer wäre doch eh vernachlässigbar schließlich geht es beim FSJ immer nur um Taschengeld und würde doch aufs Jahr gesehen nicht zu einer Steuerpflicht führen.
    Viel interessanter finde ich die Beurteilung der Sozialversicherungsträger zu diesem Ehrenamt.
    Hier steht eindeutig:

    § 2 Freiwillige

    (1) Freiwillige im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die

    1. einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten,

    der Dienst wird also ohne Erwerbsabsicht ausgeführt. Spätestens aber, wenn man nach diesem „Ehrenamt“ vor dem Studium noch eine kurzfristige Beschäftigung aufnimmt, ist diese SV-Pflichtig weil dann das FSJ und diese kurzfristige Beschäftigung als berufsmäßig anzusehen ist. Obwohl der Zulassungsbescheid zum Studium schon vor Aufnahme der kurzfristigen Beschäftigung vorliegt.
    Diese Auskunft geben die Krankenkassen und das finde ich ziemlich übel.

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