Mit welchen Leistungen können die Freiwilligen während ihres FSJ rechnen? Bekommen sie ein Gehalt, Lohn, eine Vergütung oder ein Taschengeld? Die Fragen sind wie folgt zu beantworten: Ein Entgelt bekommt der FSJ-ler nicht, denn er steht in keinem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Er arbeitet ehrenamtlich. Jedoch hat er einen Anspruch auf ein Taschengeld und viele weitere Vergünstigungen.
Taschengeld
Im FSJ wird ein Taschengeld gezahlt, das der Träger bzw. die Einsatzstelle festlegt. Das Gesetz sieht eine Obergrenze für das Taschengeld vor, nämlich maximal sechs Prozent der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell sind dies 453 Euro (2024). Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 250 Euro monatlich gezahlt.
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass eine Erhöhung des Taschengeld-Höchstsatzes auf 8 Prozent der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung vorsieht. Sobald das Gesetz in Kraft ist, liegt die Obergrenze bei 604 Euro. Das bedeutet für 2024 eine Anhebung um 151 Euro.
Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung durch die Einrichtung. Manche Einsatzstellen bieten auch Arbeitskleidung an. Wird keine Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, kann diese mit einer Geldersatzleistung abgegolten werden.
Anspruch auf Kindergeld
Für die Freiwilligen besteht während des Freiwilligen Sozialen Jahres ein Kindergeldanspruch, ein Anspruch auf Kinderfreibeträge oder auf andere kinderbezogene Leistungen.
Sozialversicherung
Die Freiwilligen im FSJ sind beitragsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Es besteht eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung und der in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden alleine von der Einsatzstelle oder dem Träger eingezahlt (also Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil).
Urlaubsanspruch
Die FSJ-ler haben einen Urlaubsanspruch von wenigsten 24 Urlaubstagen in zwölf Monaten Dienstzeit. gewährt. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz haben Minderjährige einen längeren Anspruch auf Urlaub
Anspruch auf pädagogische Begleitung
Der Freiwillige im FSJ hat einen gesetzlichen Anspruch auf pädagogische Begleitung und Beratung. Verantwortlich hierfür sind der Träger und die Einsatzstelle gemeinsam. Der Anspruch auf fachliche Anleitung hingegen richtet sich allein gegen die Einsatzstelle. Die zentrale Stelle des Trägers muss wenigstens 25 Seminartage abhalten. Daneben muss Zeit zur individuellen Betreuung vorhanden sein.
FSJ-Ausweis
Sobald die Freiwilligen ihren Dienst angetreten haben, erhalten sie einen FSJ-Ausweis. Dieser Ausweis berechtigt zu den gleichen Vergünstigungen wie sie Auszubildende oder Schüler erhalten.
Schriftliches Arbeitszeugnis
Wenn das Freiwillige Soziale Jahr beendet ist, kann der Freiwillige vom Träger ein schriftliches Zeugnis über seine Tätigkeit verlangen.
Arbeitsschutzrecht
Für die Freiwilligen gelten die allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen entsprechend.
Station zwischen Schule und Beruf
Das Freiwillige Soziale Jahr bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken, soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln, sich persönlich und beruflich zu orientieren und die Selbständigkeit, das Selbstbewusstsein zu fördern und die Eigen- und Fremdverantwortung zu üben.