Wer sich für ein FSJ interessiert, wird immer wieder mit den Begriffen Einsatzstelle, Träger und Einsatzbereich konfrontiert. Wir wollen erklären, was sich dahinter verbirgt.
Einsatzstellen
Im einen Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) arbeitet man ganztägig. Es handelt sich um praktische Hilfstätigkeiten in Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Einrichtungen werden vom Gesetz Einsatzstellen genannt. Einsatzstellen sind also beispielsweise Pflegeheime, Kliniken, Kindergärten, Behinderteneinrichtungen, Rettungsdienste, Krankenhäuser, kulturelle und Einrichtungen des Sports.
Die jungen Menschen lernen während ihrer Tätigkeit den Alltag in den Einsatzstellen und und dadurch die Arbeit mit und für Menschen kennen. Sie werden von einer Fachkraft eingearbeitet, angeleitet und betreut. Sie erfahren also eine Praxisanleitung.
Träger
Die Einsatzstelle ist in aller Regel einem Träger, also einer zentralen Stelle zugeordnet. Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des FSJ. Der Träger unterstützt die praktischen Anleiter der Einsatzstelle in der pädagogischen Betreuung der Freiwilligen, indem er etwa sogenannte Anleitertage oder Einsatzstellengespräche durchführt.
Träger und Einsatzstelle sowie Einsatzstelle und Freiwilliger stehen in einem von Vereinbarungen getragenen Dreiecksverhältnis.
Einsatzbereiche
Freiwillige können in den nachfolgenden Einsatzbereichen und Einsatzfeldern ihr FSJ absolvieren. Sie können arbeiten
- mit kranken Menschen,
- mit alten Menschen,
- mit Kindern und Jugendlichen,
- mit behinderten Menschen,
- in der Kultur,
- im Sport sowie
- im Ausland.
Das FSJ kann man somit im sozialen Bereich, in der Kultur, im Sport, in der Politik, in der Denkmalpflege sowie im ökologischen Bereich als FÖJ leisten und im Ausland
Nachstehend haben wir Einrichtungen aufgelistet, in denen man ein FSJ ableisten kann. Diese mögen als Beispiele dienen, um eine konkrete Vorstellung vom Einsatzbereich innerhalb des freiwilligen sozialen Jahres zu gewinnen. Mehrere Einsatzgebiete können ggf. auch miteinander verbunden werden. Letztlich ist entscheidend, wie die konkrete Einsatzstelle strukturiert ist. Hier also die Beispiele:
- Alten- und Pflegeheim,
- Krankenhaus,
- Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (z.B. Behindertenwerkstatt),
- ambulanter Sozial- oder Pflegedienst,
- Denkmalpflegebehörde oder -verein,
- Sportverein, Sportverband,
- Kindergarten oder Kindertagesstätte
- Sanitäts- und Rettungsdienst,
- Kirchengemeinde,
- Gedenkstätte,
- Museum,
- Kulturvereine,
- Archiv,
- Jugendclub,
- Förderschule
- Ganztagsschule
- Jugendfeuerwehr