FSJ Stellen 2024 / 2025
In unserer Stellenbörse findest du aktuelle FSJ Stellen 2024 / 2025
Das FSJ (Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Die Rahmenbedingungen für ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) niedergelegt.
Das FSJ an sich ist auf Länderebene geregelt.
Neben dem FSJ gibt es auf Bundesebende den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Er wurde als Ersatz für den ausgelaufenen Zivildienst geschaffen und ist auch älteren Menschen zugänglich .
News zum FSJ
FSJ in Gefahr – Kürzungen in Kitas, Pflegeheimen und Jungendeinrichtungen
Der Bundeshaushalt sieht Kürzungen der finanziellen Mittel im Bereich des FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) vor. Hiergege wehren sich die Freiwilligen und die FSJ-Träger. Einzelheiten in unserem Artikel!
Gesetzliche Grundlage des FSJ
Das Freiwillige Soziale Jahr ist seit dem 1. Juni 2008 zusammen mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahre im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG), besser bekannt unter dem Namen FSJ-Gesetz, geregelt. Die Freiwilligen sind in ihrer rechtlichen Stellung Auszubildenden vergleichbar. Duch das neue Bundesfreiwilligendienstgesetz wurde an der Institution FSJ nichts verändert.
Ein Freiwilligendienst im FSJ ist kein Arbeitsverhältnis. Dennoch hat der Freiwillige eine ähnliche Rechtsstellung wie ein Auszubildender. Arbeitsrechtliche Vorschriften,insbesondere die ein Ausbildungsverhältnis betreffenden, kommen somit ergänzend hinsichtlich der Ausgestaltung des FSJ zur Anwendung.
Geschichtlicher Hintergrund
Das FSJ geht auf Ideen der Evangelischen und Katholischen Kirche zurück. So appellierte der Leiter der Diakonissenanstalt Neuendettelsau und späterer Landesbischof von Bayern im Jahr 1954 (das war das hundertste Jahr des Diakoniewerkes) an die weibliche katholische Jugend, ein Freiwilliges Diakonisches Jahr zu absolvieren. Die jungen Frauen ab 18 Jahre sollten freiwillig für ein Taschengeld und gegen Verpflegung einen Dienst in der Kranken- und Altenpflege leisten ohne Diakonissen zu werden. Ab 1961 gab es dann bundesweit das katholiche „Jahr für die Kirche“.
Im Jahr 1962 wurde von evangelischer Seite – auch in Bayern – der „Philadelphischen Dienst“ ins Leben gerufen. Abiturientinnen sollten so vor ihrem Studium mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung erhalten. Das war seinerzeit ein unbekannter Ansatz. Sozialdienst gab es in der Form des Zivildienstes nur für Männer, und zwar verpflichtend. Jener Piladelphische Dienst wurde zum Vorläufer und Vorbild des dann ein Jahr später bundesweit gesetzlich festgeschriebenen „Freiwilligen Sozialen Jahres“. Das FSJ war geboren.
Verdienst / Vergütung / Taschengeld im FSJ
Die finanzielle Vergütung wird oft als Taschengeld bezeichnet. Zu diesem Verdienst kommt die Verpflegung, Unterkunft und eine Fahrtkostenerstattung hinzu. Die Höhe des Taschengeldes ist von Träger zu Träger durchaus unterschiedlich. Unterschiede nicht unerheblicher Art gibt es auch häufig bei den Einsatzstellen desselben Trägers. Falls eine Unterkunft und die Verpflegung nicht gestellt werden, dann wird beides finanziell vergütet. Bestimmte Einsatzstellen, etwa Kindergärten, sind nicht verpflichtet, eine Unterkunft zu bieten. Folglich müssen sie auch keine Abgeltung zahlen.
Einsatzbereiche des FSJ
Die Einsatzbereiche liegen sämtlich im sozial-karitativen oder gemeinnützigen Bereich. Das FSJ-Gesetz wurde vor einigen Jahren neu gefasst und die Einsatzbereiche erweitert. Ein FSJ kann man seither auch in den Bereichen , Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur absolvieren.
Die Haupttätigkeitsfelder im FSJ liegen jedoch immer noch im soziale Bereich.
Beispiele:
Einsatzstellen können beispielsweise sein ein Krankenhaus, ein Alten- und Pflegeheim, ein ambulanter Pflege- oder Sozialdienst, eine Denkmalpflegebehörde oder ein Denkmalpflegeverein, eine Gedenkstätte, ein Sportverein, Sportverband, ein Kindergarten oder eine Kindertagesstätte, eine Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung, ein Sanitäts- und Rettungsdienst, eine Kirchengemeinde. Im Bereich der Kultur können sie etwa ein Theater, ein Museum, eine Radio- oder Fernsehgesellschaft, ein Kulturverein oder ein Archiv sein. Auch etwa in einem Jugendclub, im Jugendstrafvollzug in freien Formen, in einer Förderschule, einer Ganztagsschule oder bei der Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband kann ein FSJ abgeleistet werden. Kombinationen sind ebenfalls möglich.
FSJ im Ausland
Ein FSJ ist ebenfalls im Ausland möglich. Allerdings fördert der Bund seit der Aussetzung der Wehrpflicht das FSJ im Ausland nicht mehr finanziell. Bis zu diesem Zeitpunkt war es zudem möglich, das FSJ Ausland als Wehrersatzdienst zu absolvieren. Seither hat das FSJ im Ausland als Rechtsform stark an Bedeutung eingebüßt und ist praktisch bedeutungslos geworden. Stattdessen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Internationalen Jugendfreiwilligendienst als Ersatz für das FSJ im Ausland eingerichtet. Der Begriff FSJ im Ausland wird nichtsdestotrotz in der Umgangssprache als Synonym für für einen Freiwilligendienst im Ausland genutzt.
FSJ Kultur
Beim sogenannten FSJ Kultur handelt es sich um ein ganz normales FSJ, das in Einrichtungen der Kultur geleistet wird. Einzelheiten hinsichtlich Bewerbung und Stellen gibt es hier: FSJ Kultur.
Wehrersatzdienstregelung
Nach § 14c des Bundeszivildienstgesetzes ist das freiwillige soziale Jahr als Wehrersatzdienst anerkannt.
§ 14c Zivildienstgesetz: „Anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDV) werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als KDV zu einem freiwilligen Dienst nach dem FSJ-Gesetz verpflichtet haben. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten und hat eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens 12 Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 26 Tagen Urlaub zu umfassen.“
Da der Wehrdienst nicht aufgehoben sondern lediglich ausgesetzt ist, ist diese Regelung nicht hinfällig geworden, aber gegenwärtig praktisch bedeutungslos.
FÖJ – Freiwilliges ökologisches Jahr
Das freiwillige Jahr kann auch als Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ abgeleistet werden.
FAQ: Fragen und Antworten zum FSJ
Wir haben für euch alle wichtigen Fragen zum FSJ als FAQ zusammengestellt und ausführlich beantwortet. Darüber hinaus verweisen wir aus unser FSJ Forum, in dem eigene Fragen zum FSJ gestellt werden können.
Altersgrenze: Welche Altersgrenze gilt beim FSJ?
Ein FSJ können Frauen und Männer machen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Je nach Bundesland ist die Vollzeitschulpflicht mit 16 Jahren oder auch schon mit 15 Jahren erfüllt. Die Art der Schulbildung spielt keine Rolle. Es gibt auch eine Altersgrenze nach oben: man darf während des FSJ das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben. Beispiel: Es ist nicht möglich, ein zwölfmonatiges FSJ mit 26 zu beginnen, wenn man in den nächsten Monaten 27 Jahre alt wird.
Ältere Freiwillige?
Ältere Freiwillige können kein FSJ leisten, da es sich um einen Jugendfreiwilligendienst handelt. Während der Tätigkeit im FSJ darf man nicht älter als 26 Jahre sein.
Bürgergeld: Können Freiwillige Bürgergeld beantragen?
Bezieher von Bürgergeld können grundsätzlich am FSJ teilnehmen, da der Bezug von Bürgergeld (vormals Hartz 4) dies nicht grundsätzlich ausschließt. Vom Taschengeld, das ein Freiwilliger erhält, gilt ein Betrag in Höhe von 250 Euro nicht als zu berücksichtigende Einnahme. Dieser Betrag wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Die Absetzbeträge für Versicherungen und Werbungskosten sind darin schon berücksichtigt, so dass kein Nachweis für diese Absatzbeträge erbracht werden muss. Liegen im Einzelfall höhere Aufwendungen vor, werden sie auf Nachweis entsprechend berücksichtigt.
Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II), sodass ein Bezieher von Bürgergeld während des Freiwilligendienstes nicht verpflichtet ist, eine Arbeit aufzunehmen.
Mehr zum Thema hier: FSJ und Bürgergeld. Die dortigen Ausführungen zum BFD und Bürgergeld gelten auch für das FSJ und Bürgergeld.
Anerkennung: Wie werden Einsatzstellen und Einsatzplätze des FSJ anerkannt?
Einsatzstellen und Einsatzplätzen im FSJ müssen grundsätzlich zunächst von einem Träger des FSJ anerkannt werden, ehe sie FSJ-ler beschäftigen dürfen. Zuständig sind die von der Landesregierung anerkannten Träger des FSJ. Dort ist ein entsprechender Antrag zu stellen.
Anleitung: Wie sieht die fachliche Anleitung der FSJ-ler aus?
Die Einsatzstelle ist zur Anleitung der Freiwilligen verpflichtet. Hierzu muss sie eine Fachkraft benennen. Die Anleitung umfasst die Unterstützung und Beratung der Freiwilligen. Sie muss den Freiwilligen spezifische Kenntnisse für den Arbeitsalltag und den Ausbildungs- sowie Berufsweg vermitteln. Zudem sind die Freiwilligen durch regelmäßige Gespräche und Teilhabe an Teamgesprächen in der Einsatzstelle zu beteiligen.
Arbeitslosengeld und FSJ
Während des FSJ werden von der Einsatzstelle oder dem Träger Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, und zwar sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nach Abschluss des FSJ, wer wenigstens zwölf Monate ein FSJ geleistet hat. Die konkrte Höhe und und die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ergibt sich aus den jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen des SGB III.
Wenn Freiwillige nach Abschluss ihres FSJ nicht direkt einen Ausbildungs- oder Studienplatz finden, sollten sie sich rechtzeitig (drei Monate vor Beendigung des Dienstes) bei der Agentur für Arbeit melden, um Ansprüche geltend machen zu können bzw. weiter versichert zu sein. Das gilt auch für Freiwillige, die ihren Dienst vorzeitig beenden. Auch sie müssen sich arbeitslos melden, wenn sich nicht direkt eine Ausbildung oder Studium anschließt.
Arbeitskleidung: Haben FSJ-Freiwillige einen Anspruch auf Arbeitskleidung?
Die Einsatzstelle kann – muss aber nicht – Arbeitskleidung für die Freiwilligen zur Verfügung stellen.
Arbeitsmarktneutral: Nimmt der FSJ Arbeitsplätze weg?
Von den Freiwilligen werden lediglich unterstützende bzw. zusätzliche Tätigkeiten verrichtet. Durch den Einsatz von Freiwilligen im FSJ darf und wird die Einstellung von neuen Beschäftigten keinesfalls verhindert werden. Eine Kündigung von Beschäftigten darf nicht erfolgen. Der FSJ ist arbeitsmarktneutral. Diese Arbeitsmarktneutralität wird vor der Anerkennung eines Einsatzplatzes überprüft. Sie wird auch fortlaufend kontrolliert.
Arbeitsschutz: Gelten die Arbeitsschutzbestimmungen im FSJ?
Das Verhältnis zwischen dem Freiwilligen und der Einsatzstelle ist kein Arbeitsverhältnis. Dennoch ist es bezogen auf die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften wie ein Arbeitsverhältnis behandelt. Die Arbeitsschutzbestimmungen, etwa das Arbeitsschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Schwerbehindertengesetz oder die Arbeitsstättenverordnung sind anwendbar.
Arbeitsunfall
Der Freiwillige ist in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen die Folgen eines Arbeitsunfalles geschützt. Ein Arbeitsunfall muss von der Einsatzstelle bzw. dem Träger (entsprechend dem Verwaltungsmodell des Trägers) unverzüglich der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Ein Unfall auf dem Arbeitsweg und während der Seminarzeit gilt ebenfalls als Arbeitsunfall.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit während des Dienstes wird von der Einsatzstelle festgelegt. Die öffentlichen Tarifverträge mit ihren Wochenstundenregelungen gelten auch für die FSJ-ler. Wo eine Regelung fehlt, ist die Arbeitszeitverordnung maßgebend.
Durchschnittlich wird der Freiwilligendienst an 35 bis 39 Stunden pro Woche geleistet.
Ein FSJ ist eine Vollzeit-Beschäftigung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden. Sie orientiert sich an den Arbeitszeiten der angestellten Mitarbeiter in der jeweiligen Einsatzstelle. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Überstunden oder Wochenenddienste müssen zeitnah mit Freistunden abgegolten werden, sie dürfen nicht mit Geld abgegolten werden. Die Seminare gelten als Arbeitszeit.
Ärztliche Untersuchung: Ist für die Freiwilligen vor Dienstantritt eine arbeitsmedizinische Untersuchung notwendig?
Das hängt von dem jeweiligen Einsatzbereich und der Einsatzstelle an. Bei einer Arbeit im Krankenhaus etwa können ärztliche Untersuchungen oder Vorsorgemaßnahmen vor Dienstantritt erforderlich sein. Diese arbeitsmedizinischen Untersuchungen werden dann von der Einsatzstelle veranlasst. Die Kosten trägt die Einsatzstelle.
Aufsichtspflicht
Freiwillige, die älter als 18 Jahre sind, dürfen nach vorheriger Einweisung eigenständig und allein Aufsicht führen. Sie müssen zuvor über besondere Gefahrenquellen, entsprechende Maßnahmen und Verhalten informiert werden. Verantwortliche erwachsene Personen müssen zu jeder Zeit erreichbar sein.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur unter foltenden Voraussetzungen alleine Aufsicht führen: Es muss eine Einverständniserklärung der Eltern der Freiwilligen sowie aller Eltern der zu Beaufsichtigenden vorliegen.
Ausland: Kann der FSJ im Ausland absolviert werden?
Der FSJ kann im Ausland verrichtet werden. Allerdings wird das FSJ im Ausland zunehmend weniger angeboten, weil es vom Bund nicht mehr finanziell gefördert wird. Die Alternative ist der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD).
Mehr: FSJ im Ausland
Ausländer: Können Ausländer ein FSJ machen?
Auch Ausländer können ein FSJ in Deutschland absolvieren. Eine Arbeitsgenehmigung brauchen sie hierfür nicht. Allerdings ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, der den Ausländer zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Im Aufenthaltstitel darf kein Sperrvermerk „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ enthalten sein.
Grundsätzlich gilt: Ein Aufenthaltstitel (Visum) darf nach den Vorgaben des § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist. Entsprechend § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ist dies der Fall, wenn der Ausländer den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (etwa Wohngeld oder Grundsicherung) bestreiten kann. Dass das FSJ durch den Bund bezuschusst wird, ist hingegen kein Hinderungsgrund für die Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Gem. § 18 Aufenthaltsgesetz ist es möglich, Freiwilligen aus dem Ausland speziell für die Teilnahme am FSJ eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Angehörige aus Drittstaaten müssen von ihrem Heimatland aus einen Visumantrag für die Durchführung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum (also nicht z.B. einem Touristenvisum) eingereist sind. Kein Visum benötigen neben den EU-Bürgern Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der USA.
Ausweis
Freiwillige bekommen für die Zeit ihres FSJ einen FSJ-Ausweis ausgestellt. Er hilft, von dritter Seite angebotenen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, also etwa im öffentlichen Personennahverkehr, beim Besuch von staatlichen und kommunalen Einrichtungen (z. B. Museum, Schwimmbad, Volkshochschule) entsprechend den Ermäßigungen für Schüler, Azubis oder Studenten.
Beginn
Das FSJ beginnt regulär jweils am 1. September eines jeden Jahres. In einigen Bundesländern gibt es abweichende Einstiegstermine und der Dienst startet bereits zum 1. April und 1. August. Oft gibt es auch noch Nachrückmöglichkeiten zu anderen Anfangszeiten. Infos hierzu erhält man beim jeweiligen Träger.
Berufsgenossenschaft
Die Einsatzstelle bzw. der Träger (entsprechend der konkreten vertraglichen Regelung) müssen die Freiwilligen bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Es besteht so ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bescheinigung: Bekommen FSJ-ler eine Teilnahmebescheinigung?
Nach Abschluss des FSJ stellt die Einsatzstelle oder der Träger den Freiwilligen eine Bescheinigung über die Teilnahme aus. (siehe Zeugnis).
Zu Beginn des FSJ stellt der Träger eine Bescheinigung über den Status des Freiwilligen aus. So kann dieser z.B. Behörden nachweisen, dass er ein FSJ absolviert.
Bewerbung
Junge Menschen, die sich für ein FSJ bewerben wollen, sollen sich direkt an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger wenden. Diese Stellen nehmen die Bewerbung entgegen und beantworten alle Fragen zum Einsatzbereich. Wir empfehlen zudem die trägerübergreifende Möglichkeit, ein Bewerberprofil in der Stellenbörse auf www.bundes-freiwilligendienst.de online zu stellen. Diese Stellenbörse steht einheitlich Bewerbern für ein FSJ sowie für den BFD kostenlos zur Verfügung!
Einzelheiten hier: FSJ Bewerbung.
Bewerbungsfristen: Wie lang sind die Bewerbungsfristen?
Es gibt unterschiedliche Bewerbungsfristen für die Teilnahme am FSJ. Diese sind von Einsatzstelle zu Einsatzstelle unterschiedlich. Grundsätzlich ist aber der 31. März der Bewerbungsschluss. Man sollte sich deshalb schon so früh wie möglich an die bevorzugte Einsatzstelle bzw. deren Träger herantreten.
Datenschutz
Personenbezogene Daten der Freiwilligen sind gemäß § 12 des JFDG datenrechtlich zu schützen. Nur mit Einwilligung der Freiwilligen dürfen Daten zur Kontaktpflege oder zu wissenschaftlichen Zwecken über die Zeit des FSJ hinaus gespeichert werden.
Dauer: Wie lange dauert der FSJ?
Das Freiwillige Soziale Jahr erstreckt sich über wenigstens 6, jedoch maximal 18 Monate. In Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst bis zu 24 Monaten geleistet werden. Dann muss dies aber durch ein besonderes pädagogisches Konzept begründet werden. Im einzelnen siehe hier: Wie lange dauert das FSJ?
Der FSJ soll in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate geleistet werden. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 24 Monate.
Mehrere unterschiedliche Freiwilligendienste, auch bei unterschiedlichen Einsatzstellen und in unterschiedlichen Einsatzbereichen, können, sofern sie jeweils wenigstens 6 Monate dauern, bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.
Mehr: Dauer FSJ
Einsatzstellen
Was ist die Einsatzstelle?
Die Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der die Freiwilligen ihren Dienst verrichten. Sie ist verantwortlich für die fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen. Außerdem ist sie zuständig für alle Fragen der konkreten Arbeit.
Beispiele von FSJ-Einsatzstellen sind: Krankenhäuser, Pflegeheime, Kinderheime, Kitas, Schulen, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, sonstige Kultureinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Wie wird man Einsatzstelle?
Gemeinnützige Organisationen können eine Anerkennung als FSJ-Einsatzstelle bei einem der von der landesregierung zugelassenen Träger beantragen.
Einsatzbereiche FSJ: Was muss man als Freiwilliger arbeiten?
Was muss der Freiwillige während des FSJ tun? Beim FSJ handelt es sich um eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Gemeinwohlorientierte Einrichtungen sind solche der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zu Nachhaltigkeit tätig sind. (vgl. § 3 Abs. 1 JFDG)
Einsatzzeit: Wie ist die Arbeitszeit beim FSJ?
Die Einsatzzeit ist abhängig von den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle. Ein FSJ ist ein ganztägiger Dienst.
Jugendliche unter 18 Jahren fallen auch während des FSJ in den Schutzbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes. So ist etwa keine Nachtarbeit erlaubt, es gibt längere Urlaubszeiten und gesonderte Pausenregelungen.
Wichtig: die Seminarzeit ist Arbeitszeit.
Fahrtkosten: Bekommt man als Freiwilliger im FSJ die Fahrtkosten erstattet?
Es steht den Einsatzstellen frei, im Rahmen einer Taschengeldregelung einen Teil des Taschengeldes nicht monatlich in bar, sondern in Sachleistungen, etwa einer BahnCard oder ÖPNV-Ticket auszuhändigen.
Bei den Jugendfreiwilligendiensten (FSJ und FÖJ) gab es schon immer Ermäßigungen im Straßenpersonenverkehr und Eisenbahnverkehr.
Für Vorstellungsgespräche im FSJ-Bewerbungsverfahren werden in aller Regel keine Fahrtkosten erstattet.
Freiwillige
Bis zu 35.000 Menschen können jährlich im FSJ tätig sein.
BFD
Was sind die Unterschiede von FSJ und BFD? Die Antwort gibt es in tabellarischer Form hier: Unterschiede FSJ – BFD
Führungszeugnis
Die Träger verlangen von den zukünftigen FSJ-lern ein polizeiliches Führungszeugnis. Eine Gebühr für die Erteilung dieses Führungszeugnisses muss nicht erntrichtet werden, wenn bei der Beantragung des Führungszeugnisses ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird. Die Meldebehörde, die den Antrag entgegen nimmt, darf in diesem Fall keine Gebühr erheben, sondern muss die Entscheidung des allein zuständigen Bundesamtes für Justiz abwarten, an das der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses einschließlich des Antrages auf Gebührenbefreiung zur Entscheidung weiterzuleiten ist. Als Nachweis für die ehrenamtliche Tätigkeitmuss eine entsprechende Bescheinigung der FSJ – Einsatzstelle vorgelegt und dies auch als Begründung des besonderen Verwendungszwecks angegeben werden.
Zuzahlungsbefreiungen
Freiwillige im FSJ sind von der Erhebung von Zusatzbeiträgen der Krankenkassen befreit. Freiwillige mit eigener Haushaltsführung können sich zudem während des FSJ bei der Krankenkasse Zuzahlungen erstatten lassen, wenn die Eigenbeteiligungen an beispielsweise Praxis- und Rezeptgebühren oder Behandlungskosten 2% vom Einkommen im Kalenderjahr übersteigen.
Rundfunkbeitragsbefreiung
Ein Anspruch auf Befreiung vom Rundfunk- und Fernsehbeitrag besteht nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Deshalb muss dere Antrag rechtzeitg gestellt werden.
Gesetz: Was ist die gesetzliche Grundlage des FSJ?
Der FSJ ist im FSJ-Gesetz (korrekter: Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste, JFDG) geregelt.
Mehr: Die einzelnen Vorschriften des FSJ Gesetz.
Darüber hinaus gelten die jeweiligen Gesetze und Richtlinien des Bundeslandes sowie die Regelungen des Vertrages zwischen dem Freiwilligen, dem Träger und der Einsatzstelle.
Übernachtung
Können FSJ-Stellen auch ohne Übernachtung für Heimschläfer angeboten werden? Ja! Stellen im FSJ sind sogar in der Regel so konzipiert, dass die Freiwilligen zu Hause übernachten.
Kindergeld: Hat man während des FSJ einen Anspruch auf Kindergeld?
Ja, Eltern der Teilnehmer am FSJ, die noch nicht 25 Jahre alt sind, haben einen Kindergeldanspruch, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ist die Ableistung eines FSJ hinsichtlich Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie weiterer kinderbezogener Leistungen weitestgehend gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung.
Neben dem Verdienst bzw. dem Taschengeld wird also für die Dauer des Freiwilligendienstes für unter 25-jährige Freiwillige Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz geleistet, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2d BKGG. Gleichfalls besteht ein Anspruch auf Halbwaisenrente fort.
Krankenversicherung: Ist man im FSJ krankenversichert?
Ja, im FSJ ist man gesetzlich krankenversichert. Freiwillige im FSJ sind für die Dauer des Freiwilligendienstes eigenständiges, pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Einsatzstelle zahlt die Beiträge an die Krankenkasse. Bestand zuvor eine Familienversicherung, so ruht diese während der Zeit des FSJ. Sie kann später wieder aufleben, etwa wenn eine Berufsausbildung aufgenommen wird, ein weitere Schulbesuch ansteht oder ein Studium aufgenommen wird. Das Gleiche gilt hinsichtlich der beihilfefähigen Beamtenkinder.
Die Zeit des Freiwilligendienstes kann mit der Familienversicherung ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass die beitragsfreie Familienversicherung – nach einem zwölfmonatigen Dienst – nicht am 25., sondern erst am 26. Geburtstag endet.
Ist der Freiwillige zuvor privat krankenversichert gewesen, so muss mit der privaten Krankenversicherung vor Dienstantritt geklärt werden, ob diese für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen kann, oder ob der Freiwillige auch während des FSJ die Versicherungsbeiträge weiter zahlen muss. Die Einsatzstelle kann die Beiträge zur privaten Versicherung nicht zahlen, da eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Krankheit: Was tun, wenn man während des FSJ krank wird?
Wird der Freiwillige während des FSJ krank, so muss er dies der Einsatzstelle unverzüglich melden. Näheres hierzu, etwa ab welchem Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, ist in der in der Vereinbarung zwischen dem Träger und dem Freiwilligen festgelegt. Die Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel spätestens am dritten Tag einer Krankheit vom Arzt zu bescheinigen. Für die Zeiten, in denen Seminare stattfinden, muss die Bescheinigung bereits am ersten Tag vorliegen. Im Krankheitsfall zahlt die Einsatzstelle bzw. der Träger Taschengeld und Sachleistungen grundsätzlich sechs Wochen weiter. Anschließend gibt es von der Krankenversicherung im Regelfall Krankengeld. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht allerdings erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des FSJ.
Kündigung: Kann man den FSJ kündigen?
Freiwillige gehen ihre Dienstverpflichtung für einen bestimmten Zeitraum ein. Der Vertrag ist somit befristet und kann grundsätzlich nicht gekündigt werden. Nur aus einem wichtigen Grund ist eine Kündigung des FSJ möglich. Ein solcher liegt etwa vor, wenn nun ein Studienplatz zur Verfügung steht. Die Einzelheiten zur außerordentlichen Kündigung finden sich im FSJ-Vertrag. Kündigungen müssen schriftlich dem Vertragspartner – das ist die Einsatzstelle oder der Träger oder beide – zugehen.
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollte man mit der Einsatzstelle über eine zeitlich befristete Freistellung vom Dienst sprechen. Diese kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Will man ein Praktikum durchführen, so erfolgt die Freistellung hierfür in aller Regel unentgeltlich.
Leistungen: Lohn, Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung – Was bekommt man während des FSJ an Entgelt?
Welche Leistungen erhält ein Freiwilliger im FSJ? Worauf hat er Anspruch? Die Einsatzstellen bestimmen, welche Leistungen sie erbringen wollen. Diese werden mit dem Freiwilligen vereinbart. Die Einsatzstellen haben also Ermessen, was und wieviel sie bereitstellen wollen. Sie können ein angemessenes Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung bereitstellen. Wenn sie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht stellen, können sie hierfür Geldersatzleistungen an die Freiwilligen zahlen. Sie müssen das nicht.
Mutterschutz
Die gesetzlichen Vorschriften zum Mutterschutz, insbesondere das Mutterschutzgesetz, finden im FSJ uneingeschränkte Anwendung. Arbeitsplatz i. S. d. Mutterschutzgesetzes ist der FSJ-Einsatzplatz.
Nebentätigkeit: Darf man neben dem FSJ eine andere Arbeitstätigkeit ausüben?
Der FSJ wird grundsätzlich in Vollzeit geleistet. Das hat die (arbeitsrechtliche) Konsequenz, dass Nebentätigkeiten von der Einsatzstelle bzw. dem Träger genehmigt werden müssen.
Bei Nebentätigkeiten muss das Taschengeld evt. versteuert werden, wenn insgesamt (mit dem Gehalt für den Nebenjob) die Grenze des Freibetrages überschritten wird.
Pädagogische Begleitung: Wie sieht die pädagogische Begleitung während des FSJ aus?
Die Freiwilligen werden während des FSJ pädagogisch begleitet. Intention ist, die Freiwilligen auf ihren Einsatz vorzubereiten und ihnen Hilfestellungen zu geben. Die pädagogische Begleitung beinhaltet vor allem eine fachliche Anleitung sowie die Seminarteilnahme. Die Freiwilligen sollen die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungen auszutauschen und aufzuarbeiten. Ihnen sollen soziale und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden und ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl bzw. für einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt soll gestärkt werden. So ist es in den Motiven des Gesetzgebers zu lesen.
Im FSJ liegt die Verantwortung für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminare beim Träger bzw. der Einsatzstelle als Vertragspartner der Freiwilligen.
Pflegeversicherung: Ist man während des FSJ Mitglied der Pflegeversicherung?
Es besteht eine Pflichtversicherung der Freiwilligen in der sozialen Pflegeversicherung, vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI.
Rechtsverhältnis: Was ist ein FSJ rechtlich gesehen?
Ein FSJ begründet keine Arbeitsverhältnisse. Zum Schutz der Freiwilligen finden aber zahlreiche Regelungen aus dem Arbeitsrecht Anwendung. „Arbeitgeber“ ist nach dem JFDG und entsprechend der konkreten vertraglichen Regelung (von Träger zu Träger unterschiedlich) der Träger oder die Einsatzstelle.
Ein FSJ ist also ein auf dem Gesetz zur Förderung der Jungendfreiwilligendienste beruhendes Rechtsverhältnis eigener Art, das durch eine Vereinbarung zwischen Träger und Freiwilligem zustande kommt. Auf die konkrete Ausgestaltung finden im wesentlichen die Regelungen des Arbeitsrechts, insbesondere des Arbeitsschutzrechts Anwendung.
Der Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten ist also gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Absprachen der Vertragspartner (Träger, der Einsatzstelle und Freiwilliger) – etwa zu Zielen, Inhalten, organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Verantwortlichkeiten – sind im FSJ-Vertrag enthalten.
Rentenversicherung: Sind FSJ-Freiwillige gesetzlich rentenversichert?
Die Freiwilligen sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie erwerben Rentenanwartschaften während des FSJs.
Seminare
Im FSJ-Gesetz ist festgeschrieben, dass die FSJ-ler eine pädagogische Begleitung erhalten. Diese wird vom Träger zur Verfügung gestellt. Die pädagogische Begleitung beinhaltet zum einen eine individuelle Betreuung der Teilnehmer, zum anderen auch Seminare. So finden ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar statt. Diese Seminare gehen jeweils mindestens über fünf Tage. Die Gesamtdauer der Seminare muss, wenn das FSJ 12 Monate dauert,, wenigstens 25 Tage betragen. Die Zeit, die in den Seminaren verbracht wird, ist Dienstzeit. Zudem ist die Teilnahme an den Seminaren verpflichtend. Wichtig zu wissen ist auch, dass die FSJler die Seminare inhaltlich mitgestalten.
Abhängig von Einsatzgebiet und Träger bekommen die FSJler zusätzlich eine gegebenenfalls notwendige Ausbildung oder Fortbildung. Wird das freiwillige soziale Jahr im Sportbereich geleistet, so erhält man in der Regel eine volle Übungsleiterausbildung. Wählt man einen Einsatz im Rettungsdienst, so erhält man eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder (selten) Notfallsanitäter. Die Kosten der Ausbildungen werden in aller Regel vom Träger in ihrem gesamten Umfang bezahlt.
Freiwillige im FSJ sind verpflichtet, an Seminaren teilzunehmen, und zwar an wenigstens drei fünf- bis sechstägigen Seminaren, die der Träger organisiert und durchführt. Während eines 12 Monate dauernden FSJ sind 25 Seminartage Pflicht. Wenn das FSJ über ein Jahr hinaus vereinbart oder verlängert wird, so erhöht sich die Zahl der Seminartage um wenigstens einen Tag je Monat, der das Jahr übersteigt.
Schweigepflicht
Freiwillige sind wie alle Mitarbeiter einer Einsatzstelle verpflichtet betrieblichen und persönlichen Umstände nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des FSJ.
Sozialversicherungsbeiträge: Wer zahlt die Beiträge zur Sozialversicherung im FSJ?
FSJler sind automatisch krankenversichert und pflegeversichert. Für sie besteht ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge. Letzteres gilt allerdings nur, wenn das Gesamteinkommen unter den geltenden Einkommensgrenzen liegt. Der Träger oder die Einsatzstelle ist verpflichtet, die vollständigen Kosten für die Sozialversicherung, also den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, zu zahlen. Ebenfalls wird die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres bei der Rentenversicherung berücksichtigt (Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung).
Hinsichtlich der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung) stehen Teilnehmer am FSJ also Arbeitnehmern bzw. Auszubildenden gleich: während der Dienstzeit sind sie Mitglied in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
Die Berechnungsgrundlage der Beiträge bilden das Taschengeld sowie der Wert der Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung) bzw. der hierfür gezahlten Ersatzleistung. Die Einsatzstelle zahlt die gesamten Beiträge, also den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil.
Vor Beginn des FSJ muss die Sozialversicherungsnummer bei der Krankenkasse erfragt und an den Träger weitergeleitet werden.
Stellenbörse: Gibt es eine Stellenbörse für das FSJ?
Die Einsatzstellen sind gehalten, sich um Freiwillige zu bemühen, diese zu bewerben. Wir bieten eine trägerübergreifende Stellenbörse. Hier können Träger und Einsatzstellen ihr Stellenangebot veröffentlichen. Interessierte Freiwillige können hier kostenlos ein Bewerberprofil online stellen.
Steuern
Das Taschengeld, das die FSJ-ler erhalten, muss nicht versteuert werden, vgl. § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d Einkommensteuergesetz. Werden allerdings neben dem Taschengeld noch Sachleistungen, wie Unterkunft und Verpflegung oder entsprechende Geldersatzleistungen, gewährt, so sind diese nicht steuerfrei. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt immer vom Einzelfall und davon ab, ob die Steuerfreibeträge überschritten werden. Auskunft erteilt das Finanzamt.
Vor dem Beginn des FSJ muss der Freiwillige seine Steueridentifikationsnummer, die er vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten hat, an den Träger weiterleiten.
Studium: Wird der FSJ angerechnet?
Der FSJ kann von Universitäten und Hochschulen bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge als Praktikum angerechnet werden. Entscheidend für die Möglichkeit und ggf. den Umfang der Anrechnung sind hier die jeweiligen Ausbildungsbestimmungen der einzelnen Hochschule. Eine gesetzliche Anrechnungspflicht gibt es nicht.
In jedem Fall zählt aber das FSJ als Wartezeit bei der Bewerbung um einen Studienplatz.
Zudem gilt: Wer bei Beginn oder während des FSJ eine Zusage für einen Studienplatz erhält, der hat bei Beendigung des Freiwilligendienstes aufgrund der früheren Zulassung einen Anspruch auf erneute Auswahl im damals gewählten Studiengang am selben Studienort, und zwar vor allen anderen. Allerdings ist eine erneute Bewerbung erforderlich. Diese Regelung folgt entweder aus § 34 des Hochschulrahmengesetzes (Bund) sowie den Studienplatzverordnungen der Hochschulen oder -für die durch die Stiftung Hochschulzulassung (vormals ZVS) zentral vergebenen Studienplätze (Medizin, Pharmazie, Tiermedizin oder Zahnmedizin) – aus § 19 der Vergabeverordnung.
Taschengeld: Wie hoch ist das Taschengeld im FSJ?
Der FSJ wird unentgeltlich geleistet, denn er ist als freiwilliges Engagement der Bürger konzipiert. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, ist deshalb eine Höchstgrenze eingeführt worden. Sie beträgt 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Nach dem derzeitigen Stand 2024 beträgt die Höchstgrenze 453 Euro monatlich. Konkret wird die Höhe des Taschengeldes mit der der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Mehr: Taschengeld FSJ
Das Taschengeld wird entsprechend der einzelnen vertraglichen Regelung jeweils zum Monatsende vom Träger oder der Einsatzstelle gezahlt.
Die Bundesregierung will das Taschengeld im Maximalbetrag auf 8 Prozent der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erhöhen. Das würde ein Taschengeld Höchstbetrag von 604 Euro im Jahr 2024 bedeuten.
Träger: Wer sind die Träger des FSJ?
Das FSJ-Gesetz schreibt vor, dass sich Einsatzstellen einem Träger anschließen müssen.
Trägerprinzip
Im FSJ gilt das sogenannte Trägerprinzip. Das bedeutet, dass das FSJ nur bei Organisationen durchgeführt werden darf, die von der jeweiligen Landesregierung als Träger anerkannt worden sind. Der Freiwillige schließt dann seinen Vertrag (eine schriftliche Vereinbarung) mit dem jeweiligen Träger ab.
Auf Landesebene als Träger eines FSJ zugelassen sind Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften sowie die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden. Weitere Organisationen können eine Zulassung als Träger bei der Landesregierung beantragen.
Einsatzstelle
Der Träger stellt anschließend die konkrete Einsatzstelle zur Verfügung, in der der Freiwillige seinen ehrenamtlichen Dienst absolviert. Unter Einsatzstelle versteht man also die konkrete Stelle, bei der der FSJ-ler, der Freiwillige, konkret den Freiwilligendienst ableistet.
Die Träger, die das FSJ anbieten, sind meist überregional tätig. Sie sind oft Kooperationen mit ganz unterschiedlichen Einsatzstellen eingegangen.
Ein Träger bietet oft viele Einsatzstellen an. Er unterstützt seine Einsatzstellen in pädagogischer, organisatorischer und insbesondere rechtlicher Hinsicht.
An dem FSJ-Vertrag, also der Vereinbarung zwischen Freiwilligem und Träger kann auch die Einsatzstelle beteiligt sein. Das ist etwa der Fall, wenn sie rechtlich selbständig ist (etwa ein Verein) und selbst Leistungen an den Freiwilligen erbringt, also Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld auf eigene Rechnung zur Verfügung stellt.
Unfallversicherung: Sind die FSJ-Freiwilligen unfallversichert?
Ja, es besteht eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung während des FSJ.
Unterkunft: Haben Freiwillige einen Anspruch auf kostenlose Unterkunft?
Nein, es besteht kein Anspruch darauf, dass die Einsatzstelle eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellt. Es steht auch im Ermessen der Einsatzstelle, ob sie in diesem negativen Fall eine geldliche Ersatzleistung für die fehlenden Unterkunft an den Freiwilligen zahlt.
Urlaub: Wie viel Urlaub bekommen Freiwillige während des FSJ?
Nach dem Gesetz haben die Freiwilligen einen Urlaubsanspruch von wenigstens 24 Tagen. Damit sind Werktage gemeint, also auch Samstage! Wenn der FSJ allerdings für eine kürzere Zeit als zwölf Monate absolviert wird, so verringert sich der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs. Wenn der FSJ länger als zwölf Monate geleistet wird, so verlängert sich der Anspruch auf Urlaub um 1/12 des Jahresurlaubs. Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, haben entsprechend dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Anspruch auf längeren Urlaub.
Der Urlaub muss in der Einsatzstelle beantragt und dem Träger schriftlich gemeldet werden. Urlaub muss gegebenenfalls während möglicher Schließzeiten der Einrichtung genommen werden. Die Seminarzeiten sind vom Urlaub ausgenommen.
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld ist nicht gegeben.
Überstundenausgleich
Überstunden werden nicht finanziell abgegolten. Die Freiwilligen erhalten aber einen Freizeitausgleich für geleistete Überstunden.
In welchem Umfang Überstunden überhaupt geleistet werden dürfen, richtet sich nach arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Vertrag: Muss man einen schriftliche Vertrag abschließen, um den FSJ zu absolvieren?
Vor dem Beginn des FSJ wird zwischen dem Träger und dem Freiwilligen eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen, ein Vertrag. Die Einsatzstelle gestaltet den Vertragsinhalt.
Verpflegung: Haben Freiwillige einen Anspruch auf kostenlose Verpflegung durch die Einsatzstelle?
Nein, es steht im Ermessen der Einsatzstelle, ob sie den Freiwilligen kostenlose Verpflegung gewährt.
Waisenrente: Besteht während des FSJ ein Anspruch auf Waisenrente?
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen des § 48 SGB VI gegeben sind, besteht während des FSJ ein Anspruch auf Waisenrente in Form einer Halb- oder Vollwaisenrente: Gem. § 48 SGB VI wird die Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag auch dann gewährt, wenn die Waise vor Ablauf des Monats, in dem sie das 27. Lebensjahr vollendet, entweder das FSJ leistet oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des FSJ befindet.
Wohngeld: Hat man als FSJ-ler einen Anspruch auf Wohngeld?
Während des FSJ kann ein Anspruch auf Wohngeld gegeben sein. Freiwillige können also einen Wohngeldantrag bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung stellen. Der Wohngeldanspruch ist allerdings vor allem von der Miethöhe und dem Einkommen abhängig.
Wohngeld zu beantragen kommt somit vor allem dann in Frage, wenn der Freiwillige für die Aufnahme des FSJ an einen anderen Ort, den Sitz der Einsatzstelle, umzieht, und die Einsatzstelle keine freie Unterkunft zur Verfügung stellt.
Der Wohngeldantrag muss bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am neuen Wohnort gestellt werden. Der Antrag hat nur dann Erfolg, wenn die neue Wohnung der Lebensmittelpunkt des Antragstellers ist.
Dienst am Wochenende
Im Rahmen der bei der Einsatzstelle üblichen Dienstpläne kann der Einsatz auch am Wochenende notwendig werden.
Zeugnis: Haben Freiwillige einen Anspruch auf ein Zeugnis nach Abschluss des FSJ?
Wenn der FSJ beendet ist, stellt die Einsatzstelle dem Freiwilligen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des freiwilligen Dienstes aus. In dem Zeugnis wird auf die Leistungen und die Führung des Freiwilligen während der Dienstzeit eingegangen. Es müssen auch berufsqualifizierende Merkmale des FSJ aufgenommen werden.
Zuverdienst
Kann man neben dem FSJ etwas nebenher verdienen? Nebenverdienst?
Der FSJ wird unentgeltlich geleistet. Man erhält lediglich ein Taschengeld. Da es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelt, kann eine andere berufliche Tätigkeit in aller Regel nicht ausgeübt werden. Wenn ausnahmsweise doch eine Nebentätigkeit ausgeübt wird, gelten die allgemeinen Regeln in steuerlicher und sonstiger Hinsicht.
Zuschläge
Dienst am Wochenende, an Feiertagen und in Form von Überstunden wird finanziell nicht ausgeglichen. Es gibt also keine finanziellen Zuschläge. Der Ausgleich erfolgt durch entsprechende Freizeit.
Weitere Fragen zum FSJ
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