Freiwilligendienst aller Generationen im zweiten Anlauf

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen wollen neben dem bestehenden Bundesfreiwilligendienst einen weiteren Freiwilligendienst, den „Freiwilligendienst aller Generationen“, auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Der FDAG  soll im Gegensatz zu den bereits bestehenden gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten nicht mit einer Sozialversicherungspflicht verbunden sein. Außerdem soll er keinen Anspruch auf ein Taschengeld begründen.
Mit dem nun erneut vorgelegtem Gesetzentwurf wollen die Länder erreichen, dass der neue „Freiwilligendienst aller Generationen“ als zweite Variante in das Bundesfreiwilligendienstgesetz aufgenommen wird. Der FDAG soll überwiegend praktische Tätigkeiten beinhalten und so ausgestaltet sein, dass er keine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt entwickelt. Dabei soll dieser Freiwilligendienst durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden umfassen und für mindestens sechs und maximal 24 Monate geleistet werden.
Bereits vor zwei Jahren wurde durch den Bundesrat ein gleichlautender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Wegen des Ablaufs der Legislaturperiode wurde über ihn nicht mehr entschieden. Der Gesetzentwurf muss also erneut in den Bundestag eingebracht werden.
Beratungen in den Bundesratsausschüssen gab es nicht. Hessen und Rheinland-Pfalz haben eine sofortige Sachentscheidung zum Gesetzentwurf hinsichtlich des Freiwilligendienstes aller Generationen in der Bundesratssitzung am 11. April 2014 beantragt.

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