Dauer des Bundesfreiwilligendienstes

Der Bundesfreiwilligendienst kann flexibel gestaltet werden, was seine Dauer anbelangt. So ist eine Regeldauer von einem Jahr vorgesehen. Möglich sind jedoch auch sechs Monate. Maximal kann der Freiwilligendienst für zwei Jahre geleistet werden.

Die Dauer wird mit dem Träger des BFD vereinbart. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Einsatzbereiche eine Mindestdauer von mehr als einem halben Jahr voraussetzen, da die Einarbeitung oder Ausbildung schon recht lange dauert, etwa bei einem Einsatz als Rettungssanitäter oder bei einem Einsatz im Sport, wenn ein Übungsleiterschein erworben wird.

Wenn mit dem Bundesfreiwilligendienst bestimmte Zwecke erreicht werden sollen, etwa das Erfüllen von Wartesemestern, dann muss eine bestimmte Mindestdauer eingehalten werden. Näheres wird das Gesetz zum BFD regeln.

Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, müssen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mindestens 20 Stunden verpflichten.

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