Bundeskabinett verabschiedet Bundesfreiwilligendienst

Am 15. Dezember 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, einen Bundesfreiwilligendienst einzuführen. Das hat das Bundesfamilienministerium auf seinen Internetseiten bekannt gegeben. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) soll den Zivildienst ersetzen, der gemeinsam mit der allgemeinen Wehrpflicht ab dem 1. 7. 2011 ausgesetz wird.

Den BFD können nicht nur Männer, sondern auch Frauen absolvieren. Er ist anders als das Freiwillige soziale Jahr (FsJ) nicht an bestimmte Altersgrenzen gebunden. Der Bundesfreiwilligendienst kann auch flexibler als das FsJ oder der Zivildienst gestaltet werden. Er kann von sechs bis 24 Monate dauern, je nach individueller Vereinbarung des Freiwilligen mit der Einsatzstelle. Es ist sogar möglich, ihn in Teilzeit zu absolvieren, so das Bundesministerium, und zwar, wenn der oder die Freiwillige über 27 Jahre alt ist. 35.000 Menschen sollen für den neuen freiwilligen Dienst des Bundes gewonnen werden. Der BFD soll zusammen mit dem FsJ und FöJ durchgeführt und organisiert werden, so das Ministerium

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