Bundesfreiwilligendienst Kindergeld wird gezahlt

Eltern von volljährigen Jugendlichen, die die allgemeinen Kindergeldvoraussetzungen erfüllen, erhalten für ihr Kind auch im Bundesfreiwilligendienst Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes.

Gesetz zum Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst

Eine entsprechende gesetzliche Regelung wird voraussichtlich zum Jahresende 2011 in Kraft treten.  Bundestag und Bundesrat haben den entsprechenden Gesetzentwurf schon verabschiedet. Nun muss das Gesetz lediglich noch der Bundespräsident unterzeichnen und es muss eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt  erfolgen.

Gleichstellung Bundesfreiwilligendienst und FSJ

Mit dieser neuen, schon lange angekündigten Reform des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt eine Gleichstellung des neuen Dienstes mit dem FSJ und FÖJ. Im Freiwilligen Sozialen Jahr wird für die Jugendlichen schon immer Kindergeld gezahlt.  Ab Januar 2012 dürfte dies dann auch für die Bufdis gelten. Das Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst wird sogar rückwirkend ab Dienstantritt im Jahr 2011 gezahlt.

Unsicherheit beseitigt

Bisher herrschte große Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob Kindergeld während der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst gezahlt wird. Unverständlich war, warum nicht von Anfang an eine entsprechende Regelung im BFD-Gesetz enthalten war. Ursprünglich wollte man ein erhöhtes Taschengeld als Ausgleich für den nicht bestehenden Kindergeldanspruch zahlen. Die fehlende Kindergeldregelung hatte jedoch zu großem Unmut bei den Freiwilligen, Eltern aber auch vielen Wohlfahrtsverbänden geführt.

Internationaler Jugendfreiwilligendienst

Auch Eltern, deren Kindern einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) absolvieren, erhalten rückwirkend Kindergeld gezahlt, wenn die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.

32 Gedanken zu „Bundesfreiwilligendienst Kindergeld wird gezahlt“

  1. Mieine Frage

    Tochter ist 19 Jahre alt sie macht Bundesfreiwiligendiesnt ( Buftis) in einer Klinikum.

    Seit September/ 2011 bekommt sie Kein Kindergeld von der Kindergeld Kasse.

    Wann trit überhaupt der Gezetz . Familienkasse sag die gezetz ist noch nicht durch.

    Können sie mir Bitte Info geben Ab wannn bekomm sie und die restliche Kindergeld

    wo nicht bezahlte bekomm sie zürück.

    Danke

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  2. Hallo,
    also der bundesrat hat am 25.11.11 das Gesetz verabschiedet. jedoch können die kindergeldkassen das kindergeld nicht zahlen da denen noch die unterschrift des bundespräsidenten wulff fehlt. sobald dies erledigt ist fließt dann kindergeld.
    lg

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  3. Laut des Services am Telefon der Kindergeldkasse in Oberhausen hat der Bundespräsident die Unterschrift am Dienstag schon unterschrieben. Und trotzdem weiß keiner der Sachbearbeiter darüber bescheid das die Bufdis Kindergeld bekommen :-S

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  4. Ich finde es schade,dass solche Entscheidungen so lange dauern.
    Es sind ja nicht nur die Buftis ,die kein Kindergeld erhalten,
    auch die Geschwister,die Bafög erhalten,sind betroffen.

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  5. Hallo,

    mein Sohn leistet seit Oktober den Bundesfreiwilligendienst,
    Wir erhalten Hartz IV und somit sind wir eine Bedarfsgemeinschaft
    laut entspr. Gesetz.

    Heute bekam ich den neuen Bewilligungsbescheid ab Januar 2012
    und es verbleibt weiterhin ein Taschengeld von 60,00 statt 175,- seit dem 01.1.2012.
    Ist es den Sachbearbeitern noch nicht bekannt oder bin ich falsch informiert?

    Weiterhin habe ich noch eine Frage wird das Fahrgeld, dass er zusätzlich erhält auch mit angerechnet, bzw. als Einkommen seitens des Amtes berechnet?

    Auch er hat bsilang kein Kindergeld erhalten, aber vom Jobcenter wurde es angerechnet.
    Trotz meiner zwei Schreiben, hat das Jobcenter nicht reagiert.

    Was kann ich tun, bevor ich wieder mal einen Anwalt aufsuchen muss,
    um die Angelegenheit zu klären?

    Danke
    R.H.

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  6. Im Bundesgesetzblatt Nr. 64 vom 13.12.2011 wurde die Änderung des Gesetzes verkündet. Somit ist es rechtswirksam, dass auch für Kinder bis zum Alter von 25 Jahren, die den Bundesfreiwilligendienst leisten, Kindergeld gezahlt wird.
    Jetzt muss man nur noch darauf warten, dass die entsprechenden Behörden offiziell darüber in Kenntnis gesetzt und angewiesen werden, die bislang aufgelaufenen Gelder nachzuzahlen.
    Mal schauen, wie lange das jetzt wieder dauert. Durch diese Verzögerung stellt der gemeine Bürger dem Staat ein zinsfreies Darlehen zur Verfügung.

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  7. Das Problem ist, das der Staat die wichtigen Entscheidungen als unwichtig empfindet und sich somit Zeit lässt. Ruft man heute auf einem Amt an, weil die Zahlungen fehlen (Unterhalt,Kindergeld) bekommt man zur Antwort, das man das ja wohl mal so überbrücken könne. Kann man sicher wenn Doppelverdiensr im Haushalt sind. Als Alleinerziehender ist es aber nicht so einfach einfach mal so 200 € auszugleichen. Wir haben den Antrag schon vor Ablauf des 18. Geburtstages meines Sohens geschickt und die Antwort kam dann iwann, das ich akzeptieren muss das kein Kindergeld bezahlt wird.Mit STreichungen sind die Ämter gaaaanz schnell. Ärgere mich grad mit dem Finanzamt rum weil sie mir meine AE-Steuerklasse genommen haben. Und solange ich keinen Bescheid von der Kindergeldkasse habe,werde ich in Lohnsteuerklasse 1 eingestuft. Obwohl noch ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.

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  8. Hallo an alle denen es genauso geht wie uns !!

    Habe soeben meine Kontoauszüge kontrolliert. Und ?? Kein Kindergeld.
    Unsere Kinder leisten einen freiwilligen Dienst für die Allgemeinheit.
    Sollte das nicht belohnt werden. Aber nein !! Nun fehlen schon mehrere Monate
    jeweils 184 € auf dem Konto. Wie lange soll das so noch gehen?

    Bin alleinerziehend und uns fehlt das Geld auf jeden Fall.

    Kann so etwas überhaupt nicht nachvollziehen. Wer meldet sich noch
    freiwillig zum Bundesfreiwilligendienst ???

    Altenpflege, Bethejahr ect. Ich hoffe für uns alle, das wir nicht mehr lange warten
    müssen.

    Grüße an alle Leidensgenossen

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  9. Meine Mutter hat Ende Dezember mit dem Bundesamt telefoniert. Die Mitarbeiterin sagte ihr, dass sie auf eine Weisung vom Ministerium abwarten müssen. Diese sollte bis Mitte Januar bei ihnen eintreffen. Danach erfolgt nach Aktenlage die rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes.

    Antworten
  10. hallo, ich bin 24 Jahre jung und mache jetzt den budnesfreiwilligendienst. Ich habe einen eigenen haushalt und meine frage kann auch ich Kindergeld beantragen und es auch bekommen?

    LG und Vielen dank für eure hilfe aniko

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  11. Hallo,

    Ich mache den Bundesfrewilligendienst udn hab jetzt neu Kindergeld beantragt. Das Wurde angenommen, aber nicht rückwirkend bis um anfang meines Dienstes, sondern erst ab dem 1. November, das Geld von den Monaten davor wollen sie zurück.
    Das ist eine Frechheit, ich dachte das Geld sollte für die komplette Dienstzeit gezahlt werden. Was soll ich den jetzt antworten ?

    Viele Grüße
    Philip

    Antworten
  12. Ich bin 24 und mache seit September BFD. Das Kindergeld wurde Mitte August beantragt und langsam hab ich die Faxen dicke. Das ist unter´m Existenzminimum seit nem halben Jahr jetzt. Das ist das allerletzte, liebe Behörden. Mir wurde telefonisch (NRW Hotline) versichert, dass das vor Neujahr da sei, schriftlich hat mich trotz Anforderung nichts erreicht. Eine bodenlose Frechheit ist das. Ich geh 39 Std/Woche inkl. Wochenenden und manche Feiertage dafür arbeiten und wenn die Rechnungen bezahlt sind bleibt grade genug für ne halbwegs weitreichende Ernährung. Sobald ich eine Möglichkeit sehe, klage ich das ein!

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  13. Hallo Felix,
    der freiwillige Wehrdienst ist leider Gottes noch nicht mit dem BfD gleichgestellt. Auch wenn dieser ein zentraler Bestandteil unserer Anerkennungskultur ist. Diese Ungleichbehandlung soll aber wohl bald abgestellt werden laut Verteidigungsministerium. Also sei vorsichtig bevor Du eine Entscheidung fällst. Achte auf Meldungen in Internet unter Kindergeld und freiwilliger Wehrdienst.

    Hallo alle anderen,
    das Kindergeld wird/soll an Eltern/ Betroffene von Freiwilligen BfD aus dem Jahr 2011 auch rückwirkend gezahlt werden. Die Familienkassen werden/wurden dementsprechend unmittelbar informiert. Bundesrat stimmt Kindergeld zu. Siehe Freiwilliges Engagement.

    Antworten
  14. Guten Abend,

    mein Sohn leistet seit dem 1.1.11 einen Bundesfreiwilligendienst ab, dieser wird ein Jahr dauern. Die Kindergeldkasse hat einen Tag vor der Beschlussfassung des Dt. Bundesrates über die Fortzahlung von Kindergeld noch rasch einen ablehnenden Bescheid geschickt und außerdem eine Kindergeldrückzahlung erzwungen. Trotz mehrfacher Telefonate ist dies bis heute nicht korrigiert worden. Allerdings ist mir aktuell bestätitgt worden, dass in 2 Wochen der Vorgang erledigt und das Kindergeld danach rasch überwiesen wird. Falls dies nicht geschieht solle ich mich erneut telefnisch melden.

    Ich habe vor das Forum auf dem Laufenden zu halten, leider ist mein Kommentar bereits am Folgetag nicht mehr auf der webside – wohl aus Versehen.

    Freundliche Grüße

    Antworten
  15. Guten Tag,

    die Mitarbeiter unserer Familienkasse haben sich wirklich bemüht, wahrscheinlich war der Arbeitsaufwand zuletzt einfach zu gross. Bereits heute mittag kam der Abhilfebescheid zu meinem Einspruch. Die Rückzahlung und Auszahlung des weiteren Kindergeldes wird erfolgen.
    Etwaige notwendige Aufwendungen des Einspruchsverfahrens würden mir soweit belegt und notwendig ebenfalls erstattet.

    Freundliche Grüße

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  16. @Dietmar W. Geiger:

    Glauben Sie daran oder haben Sie das Geld bereits? Also mein Antrag vom 15. August wurde angeblich schon 4 oder 5 mal bearbeitet……

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  17. Unsere Tochter macht seit 1. Oktober 2011 ihren Bundes-Freiwilligendienst bei den Maltesern in Koblenz – Kindergeldproblem bzgl. BuFdi ist hinreichend bekannt. Pflichtbewußt habe ich das mit Schreiben vom 24.8.2011 bei der Familienkasse angezeigt und erhielt prompt am 30.8.2011 eine Antwort, dass nach der derzeitigen Rechtslage usw… Ich habe „keine Entscheidung über den Kindergeldanspruch gewünscht, damit den Antrag auf Kindergeld zurückgestellt“ und warte bis heute gem. o.e. Schreiben darauf, „dass die Familienkasse nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unaufgefordert auf mich zurückkommt.“
    Vor 4 Wochen habe ich mich telef. nach dem Stand der Dinge erkundigt und wurde von einer Mitarbeiterin am Servicetelefon nach Einsicht in die Akte gebeten, der Familenkasse noch etwas Zeit zu lassen, da seit kurzem alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien und die einzelnen Fälle nun nach und nach abgearbeitet würden – dies sollte jedoch maximal zwei Wochen dauern.
    Bei einem erneuten Telefonat heute morgen – zwei Wochen n a c h der zugesagten “ Zwei-Wochen-Frist “ – war ich – nachdem ich mich mit KG-Nr. und Adressabgleichung personifiziert hatte – erstaunt über die Frage der Service-Mitarbeiterin, ob von mir auch alle erforderlichen Unterlagen an die Familienkasse geschickt wurden ( vor 4 Wochen war noch alles vorhanden und jetzt diese Frage? ). Nachdem ich dies positiv beantworten konnte, wurde mir zuge“sagt“,
    dass innerhalb von 10 Tagen ein abschließender Bescheid bei mir eingehen sollte.
    Man(n) darf weiterhin gespannt sein – ich werde euch informieren.

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  18. Guten Abend,

    leider haben Sie nicht unrecht, zwischenzeitlich habe ich zwar das – unter Androhung des Gerichtsvollziehers – von mir zurückgeforderte Geld wieder überwiesen bekommen, 760 € für die folgenden Monate sind aber nicht gezahlt worden.
    Falls bei 40 000 Bufdis nur die Hälfte Kindergeld erhält, aber diese auch 500 € verloren haben – so sind das 10 000000 € die zurückgehalten wurden. Falls sich die Wiederaufnahme der Zahlung nochmals 4-5 Monate verzögert hat die Bundesrepublik Deutschland bei den Bufdis 20 00000 € Kredit. Helfen macht Freude!

    Mit freundlichen Grüßen

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  19. hallo,

    ich hab eine frage zum thema ALG 2 und kindergeld…
    ab september möchte ch einen BFD antreten…ich werde meine ausbildung beendet haben und ALG 2 benatragen…175 € werden mir dann zustehen…
    nun meinte die familienkasse, dass mir kindergeld zusteht während des BFD bis ich 25 bin. das jobcenter meinte, das kindergeld steht mir nicht zu, da das ALG 2 die vorrangige leistung sei.

    bekomme ich nun neben dem taschengld in höhe von 175 € (freibetrag bei ALG 2) und ALG 2 nun noch kindergeld oder nicht??

    Antworten
  20. hi, ich hab mehrere fragen – ich habe bis ich 18 jahre wurde weisenrente erhalten – kindergeld habe ich versucht zubeantragen aber wurde mit der begründung abgelehnt das meine verstorbenen eltern keine deutsche staatsbürger waren – ich selbst bin mit 18jahren seit meiner ausbildungszeit deutsche staatsbürgerin und bin jetzt 22Jahre.

    ich würd gern ein freiwilliges soziales jahr absolvieren und hab von einer mitarbeiterin gehört das es sogar möglich wäre die weisenrente weiterhin zuerhalten.
    ich hatte erst vor gehabt neben dem sozialen jahr einen kleinen job zusuchen um die fehlenden kosten für miene kleine wohnung zu zahlen, denn ich hatte vorher ein vollzeit job, aber wenn es doch andere möglichkeiten gibt wie die wiederaufnahme der weisenrente oder anderes- würd ich mich sehr über infos freun…

    lg sara

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  21. Guten Tag,ich bin 23 jahre alt, habe einen 2 Jahring Sohn und Komme aus Rumanien,meine Frage ware ob ich mich bei einem Freiwilliges Soziales Jahr in Deutschland bewerben kann?

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  22. ja dir steht kg zu——-versuch es rückwirkend mit kopie deiner bewerbung, zudem steht dir alg2 zu——-aufpassen 175 euro freibetrag bei alg2

    sohn bekommt alles—-hart gekämft

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  23. Hallo,

    aus fam. Gründen muss ich meinen bisherigen Job aufgeben u. mich auf dem Arbeitsmarkt andersweitig orintieren.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Ich bin 32 Jahre alt. Wie sieht es da mit Kindergeldzulage aus, wenn ich ein BFD absolviere? ( In dem oben aufgeführten Punkt wird nur bis zum vollendeten 25 LJ gesprochen. Wie ist die Regelung bei über 25 jährigen ?)

    2. Wenn ich das BFD vor Ort mache, ist mir ein sogenanntes Taschengeld von über 330,- € ( gesetzliche Höchstgrenze BFD ) garantiert ? Meine Frage deshalb, da ich vor Ort keine Unterkunft + Verpflegung brauche.

    Vielen Dank schon im Vorraus für die Rückinfos.

    Antworten
  24. Hallo alle,

    ich bin aus Tadschikistan und ab 1 August mache ich BFD in einer Klinik. Koenen auslaunder auch das Kindergeld bekommen?

    Vielen Dank!

    Antworten
  25. Hat sich zwischenzeitlich irgend etwas daran geändert oder sind die Informationen immer noch aktuell für das Jahr 2014? Ich würde sehr gerne mehr darüber erfahren, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.

    Antworten
  26. hallo ich hab eine frage mein sohn macht das freiwillige jahr bekommt 590,00 euro das amt zieht 240,00 ich hab hier aber gelesen das es sich geändert hat auf 500,00 also drüften die mir nur 90,00 euro ab ziehen ja

    Antworten
  27. Mein Sohn geht ab Mitte April nach England auf Mission, gilt als Bundesfreiwilligendienst. Da er schon eine Ausbildung hat und ein Jahr gearbeitet hat und jetzt für den Bundesfreiwilligendienst sein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, wird ihm trotzdem kein Kindergeld gewährt. Auch wurde angegeben, das er die nächsten 2 Jahre seinen Wohnsitz ja nicht in Deutschland sondern in England hat. Aber ist ja trotzdem hier gemeldet und sein Hauptwohnsitz ist ja trotzdem hier. Kann mir jemand helfen, ob mir wirklich kein Kindergeld mehr für meinen Sohn zusteht? Er ist jetzt 21 Jahre alt.

    Antworten
    • Hallo Jana,
      der Einsatz in England gilt sicherlich nicht als Bundesfreiwilligendienst, da dieser ausschließlich auf Deutschland beschränkt ist.
      Schau mal genau nach und teile uns näheres mit.
      Viele Grüße

      Antworten
  28. Hallo,

    ich möchte ein weiteres unschönes Detail in die Runde werfen, von dem ich heute erfahren habe: Zwar bekommt man während des Bundesfreiwilligendienstes Kindergeld, nicht aber während der vorherigen Wartezeit bis zum Beginn. Während der Bewerbungsphase auf einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit gibt es Kindergeld, nicht aber bei dieser Bewerbungsphase um ein Bufdi. Diese starke Benachteiligung kostet die Familien mehrere hundert Euro; keine Werbung für den Freiwilligendienst am Staat, den man sowieso schon nur mit finanziellen Rücklagen leisten kann.

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