Bundesfreiwilligendienst Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat ihren Bundesfreiwilligendienst Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet. Er ist als Bundesratsdrucksache 849/10 veröffentlicht worden.

Nach dem Entwurf sieht der neue Dienst in Grundzügen wie folgt aus: Zur Zielgruppe des Bundesfreiwilligendienstes gehören Männer und Frauen jeden Alters, sobald sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Die Dauer beträgt wie bei den Jugendfreiwilligendiensten in der Regel zwölf Monate. Im Minimum sind sechs, im Maximum 24 Monate möglich. Der BFD kann in Voll- und Teilzeit verrichtet werden. Grundsätzlich soll eine Vollzeitbeschäftigung vorliegen. Wenn die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit möglich. Es sind aber wenigstens 20 Wochenstunden zu verrichten. Der Bundesfreiwilligendienst soll arbeitsmarktneutral wie der Zivildienst sein und nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen. Er sollen lediglich unterstützende Tätigkeiten möglich sein.
Der Einsatzbereiche des BFD soll in den bisher von Zivis abgedeckten Bereichen geleistet werden. Es gibt auch neue Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Integration, Kultur und Bildung. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Sie erhalten in West- und Ostdeutschland ein Taschengeld mit einer einheitlichen Obergrenze. Es wird entsprechend der Regelung beim FsJ nicht gesetzlich vorgegeben, sondern muss mit den Trägern frei ausgehandelt werden. Die Einsatzstellen sind für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung der Freiwilligen zuständig, auf ihre Kosten. Sie zahlen für den Bund das Taschengeld aus und die Sozialversicherungsbeiträge ein. Da bei jüngeren Freiwilligen möglicherweise der Kindergeldanspruch der Eltern durch den Dienst wegfällt, sollen sie ein erhöhtes Taschengeld erhalten. Die Freiwilligen werden pädagogisch begleitet. Sie sollen Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl entwickeln. Der BFD wird durch Seminare von insgesamt mindestens 25 Tagen begleitet, bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am freiwilligen Dienst. An fünf Tage davon wird ein Seminar zur politischen Bildung in den 17 staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt. Wenn die Träger das wünschen, kann das zusammen mit Teilnehmern des FSJ geschehen. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, müssen lediglich in angemessenem Umfang an den Seminaren teilnehmen. Die Einsatzstellen erhalten vom Bund eine Förderung, und zwar für jeden Freiwilligen bis zu 550 Euro pro Monat. Für besonders benachteiligte Jugendliche gibt es 600 Euro. Förderbeginn wird der 1. Juli 2011 sein.

Einzelheiten: Bundesfreiwilligendienst Gesetzentwurf

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