Nützlich sein, anderen Menschen helfen und den eigenen Horizont erweitern. Wer das möchte, sollte einen Bundesfreiwilligendienst (Bufdi, BFD) machen. Er steht allen Altersgruppen offen. Das FSJ (Freiwillige Soziale Jahr) oder das FÖJ (Freiwillige Ökologische Jahr), das es parallel zum Bundesfreiwilligendienst gibt, ist ein Angebot ausschließlich für Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr. Seit der Bundesfreiwilligendienst vor 5 Jahren als Ersatz für den auf Eis gelegten Zivildienst eingeführt wurde, haben ihn etwa 162.000 Menschen absolviert. Weitere 50.000 sind mitten im Dienst. Der Bufdi ist sehr beliebt, die Nachfrage größer als das Angebot an freien Plätzen, die aufgrund der Finanzierungssituation gedeckelt sind.
BFD als Zivi-Ersatz
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht standen viele gemeinnützige Träger ohne ihre bewährten Helfer, die Zivildienstleistenden, dar. Sie machten sich Sorgen, wie es ohne Zivis weitergehen solle. Doch die Sorgen waren unbegründet. Der BFD hat den Zivildienst mehr als angemessen ersetzt und die an ihn gestellten Erwartungen bei weitem übertroffen. Im Jahr 2016 feiert der Bundesfreiwilligendienst seinen 5. Geburtstag.
Mit Einführung des Bufdi waren noch 70.000 Zivis im Dienst, aber mit einer Dienstzeit von sechs Monaten am Ende, und jetzt sind es ja weit über 40.000 Bundesfreiwillige mit einer Dienstzeit von in der Regel einem Jahr. So gab es einen fließenden Übergang.
Bufdi offen für alle Altersgruppen
Beim Bundesfreiwilligendienst kommt es nicht aufs Alter an. Ob alt oder jung, jeder kann daran teilnehmen
Einen Bufdi können Männer und Frauen aller Altersgruppen absolvieren. Einzige Teilnahmevoraussetzung ist, dass die Vollzeitschulpflicht beendet ist. Auf den Schulabschluss, die sonstige Ausbildung, Herkunft, Religion oder Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.
Will eine gemeinnützige Einrichtungen einen Freiwilligen einsetzen, muss sie sich beim beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bewerben. Nach der Anerkennung bekommt sie dann ein Kontingent zugewiesen.
Die Freiwilligen müssen sich direkt bei den gemeinnützigen Einrichtungen bewerben, in der Regel für 12 Monate. Es ist aber möglich, den Dienst auf sechs Monate zu verkürzen oder umgekehrt auf bis zu 24 Monate zuverlängern.
Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst
Damit Einsatzstelle und Bundesfreiwillige prüfen können, ob sie zusammenpassen, gibt es zunächst eine sechswöchige Probezeit. Ist sie bestanden, beginnt für die Bundesfreiwilligen ein ganz normaler Arbeitstag mit acht Stunden. Es gelten die Regeln des Arbeitsrechts, obwohl es sich nicht um ein normales Arbeitsverhältnis handelt. Ein Gehalt gibt es im Bundesfreiwilligendienst nicht, da es sich um ein ehrenamtliches Engagement handelt. Die Freiwilligen erhalten aber ein Taschengeld, dessen genaue Höhe vom Einsatzort und vom Träger abhängt. Maximal sind es gegenwärtig 372 Euro monatlich. Zusätzlich werden die Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsort erstattet. Auch andere geldwerte Leistungen wie Verpflegung oder Unterkunft sind möglich. Den Freiwilligen steht ein Anspruch auf 24 Tage Urlaub in ihrem Einsatzjahr zu. Sie sind voll sozialversichert. Das BFD-Jahr zählt zu den Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung. Zudem bleibt der Kindergeldanspruch während der Dienstzeit bestehen, wenn das Höchstalter von 25 Jahren noch nicht überschritten ist.
Neue BFD-Stellen, aber insgesamt ein Deckel
Ende letzten Jahres wurde von der Bundesregierung das Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ aufgelegt und mit einem Etat von 50 Millionen Euro ausgestattet. Das bedeutet ca. 10.000 zusätzliche Stellen für Bundesfreiwillige, die sich speziell im Rahmen der Flüchtlingshilfe engagieren möchten. Das Programm steht nicht nur einheimischen Freiwilligen offen, sondern auch Asylbewerbern, wenn sie bereits eine Beschäftigungserlaubnis haben.
Insgesamt aber sind die möglichen Ausgaben für das BFD-Programm und damit die BFD-Stellen strikt begrenzt.
Es steht jährlich nur ein bestimmtes finanzielles Volumen für den Bundesfreiwilligendienst zur Verfügung. Der Bund stellt für den BFD 167 Millionen pro Jahr bereit. Hiervon lassen sich 35- bis 40.000 Vereinbarungen finanzieren. Die Zahl ist variabel, weil sie von der Dauer des Dienstes, Teilzeit oder Vollzeit abhängt. Es sind also mal mehr, mal weniger Stellen, die finanziert werden können.