Bundesfreiwilligendienst – BFD – nun Gesetz

Das Gesetzgebungsverfahren für die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ist abgeschlossen. Das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz –BFDG) vom 28. April 2011 wurde im Bundesgesetzblatt am 2. Mai 2011 (BGBl. I S. 687 ff.) veröffentlicht.

Wie geplant können nun die ersten BFD-ler Ihren Dienst am 1. Juli 2011 antreten. Insgesamt hat die Bundesregierung 35.000 geförderte BFD Stellen eingeplant.  Sie sollen mit dem Wegfall des Zivildienstes 35.000 FSJ-Stellen ergänzen und die Freiwilligenkultur in Deutschland sicherstellen.

Die einzelnen §§ zum BFDG finden Sie hier: BFDG

Da sich bisher bei den Einsatzstellen nur wenige Freiwillige gemeldet haben, ist eine Werbung pro Freiwilligendienst dringend erforderlich. Das Bundesfamilienministerium hat angekündigt, eine solche Werbekampagne für den Freiwilligendienst am 16. Mai 2011 offiziell einzuleiten.

4 Gedanken zu „Bundesfreiwilligendienst – BFD – nun Gesetz“

  1. es haben sich bis jetzt nur wenige hierfür gemeldet das wird sich sicher auch nicht ändern.wer will schon für ein karges taschengeld in sozialen einrichtungen schuften.ich als frührentner hab da besseres zu tun.

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  2. ich habe mich für BFD gemeldet , bin 58 J. und HarzIV Empfänger. Mir wurde vom Amt gesagt ich kann 175,oo Euro frei dazu verdienen, stimmt das .Wer kann mir mehr darüber sagen.

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  3. Warum eigentlich nur einen Freiwilligendienst?
    Unsere Regierung ist nicht in der Lage, Akzente in unserem Land zu setzen. Warum gibt es kein Soziales Pflichtjahr für alle? Wir sind heute vernetzt, es lassen sich viele Dinge organisieren, aber der Mensch wird zum Fachidioten herangezogen, lernt nicht kochen, hat keinen Umgang mit den Schwächeren. Freiwillige werden auch nur diejenigen, denen man keine Lektion in Bezug auf soziale Intelligenz geben muss.

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