BFD- und FSJ-ler gesetzlich unfallversichert – ebenso IJFD (Ausland)

Durch Artikel 11 des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes wurde das SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung) wie folgt geändert:

§ 2 SGB VII

Abs. 1: Kraft Gesetzes sind versichert

1. Beschäftigte,….

Abs. 3: Absatz 1 Nr. 1 gilt auch für …

2. Personen, die

a) im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten,

b) einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts” im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) leisten,

c) einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom … (GMBl. S. …) leisten

Durch die neue Regelung genießen jetzt auch die Teilnehmer eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes, der unter die Richtlinie „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fällt, umfassenden gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Das besondere Engagement der jungen Menschen, die einen solchen IJFD absolvieren soll anerkannt und unter den Schutz der  Solidargemeinschaft gestellt werden. Eine Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung ist im Hinblick auf die mit der Tätigkeit im Ausland einhergehenden erhöht Gefährdung notwendig. Der IJFD unterliegt zudem festen Rahmenbedingungen und wird regelmäßig mit öffentlichen Mitteln gefördert.

2. § 67 SGB VII wird wie folgt geändert:

Abs. 3:  Halb- oder Vollwaisenrente wird gezahlt

1.bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

2.bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise …

b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstabens c liegt, oder

c) ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder einen Dienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leistet oder…

Abs. 4:  In den Fällen des Absatzes 3 Nr. 2 Buchstabe a erhöht sich die maßgebende Altersgrenze bei Unterbrechung oder Verzögerung der Schulausbildung oder Berufsausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst, Zivildienst oder einen gleichgestellten Dienst um die Zeit dieser Dienstleistung, höchstens um einen der Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes entsprechenden Zeitraum. Die Ableistung eines Dienstes im Sinne von Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe c ist kein gleichgestellter Dienst im Sinne von Satz 1.

Durch diese Regelung wird erreicht, dass während des Freiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz sowie im FSJ und FÖJ die Zahlung einer Waisenrente nicht unterbrochen wird.

§ 82 SGB VII Regelberechnung

Abs. 1: Der Jahresarbeitsverdienst ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte (§ 14 des Vierten Buches) und Arbeitseinkommen (§ 15 des Vierten Buches) des Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. …

Abs. 2: … Erleidet jemand, der als Soldat auf Zeit, als Wehr- oder Zivildienstleistender oder als Entwicklungshelfer, beim besonderen Einsatz des Zivilschutzes oder bei einem Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz  tätig wird, einen Versicherungsfall, wird als Jahresarbeitsverdienst das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, das er durch eine Tätigkeit erzielt hätte, die der letzten Tätigkeit vor den genannten Zeiten entspricht, wenn es für ihn günstiger ist. Ereignet sich der Versicherungsfall innerhalb eines Jahres seit Beendigung einer Berufsausbildung, bleibt das während der Berufsausbildung erzielte Arbeitsentgelt außer Betracht, wenn es für den Versicherten günstiger ist.

Diese Regelung normiert, dass für Teilnehmer eines Bundesfreiwilligendienstes und eines Jugendfreiwilligendienstes  eine Günstigkeitsregelung bei der Rentenermittlung besteht.

§ 136 Abs. 3 SGB VII lautet wie folgt:

Unternehmer ist …

6. bei einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz der zugelassene Träger oder, sofern eine Vereinbarung nach § 11 Abs. 2 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder einem internationalen Jugendfreiwilligendienst nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buch-stabe c getroffen ist, die Einsatzstelle,

7. bei einem Dienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz die Einsatzstelle.

Die Vorschrift regelt, wer Unternehmer im Sinne des Unfallversicherungsrechts ist. Im Fall des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) ist dies der Träger, im Fall des Dienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes die jeweilige Einsatzstelle.

Zusammenfassung: Die Freiwilligen im BFD, FSJ und FÖJ sind also als Beschäftigte in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Zugleich wird gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Teilnehmer am Internationalen Jugendfreiwilligendienst nach der Richtlinie „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begründet.

Quelle: Bundesrat, BR-Drucksache 849/10

3 Gedanken zu „BFD- und FSJ-ler gesetzlich unfallversichert – ebenso IJFD (Ausland)“

  1. Ich bin ein Mädchen aus Afrika, Tansania. Ich habe ein B1-Zertifikat. Ich liebe die deutsche Sprache und die Kultur wirklich. Ich habe in den sozialen Medien Werbung zum Thema „Ausbildung, zu der ich unbedingt gehören möchte“ gesehen. Ich liebe es, Krankenpflegerin zu sein, und ich kann jede Arbeit erledigen, um mehr zu lernen und mir zu helfen Familie..bitte, ich würde mich freuen, wenn ich eine gute Antwort von Ihnen bekomme..Ich brauche wirklich Ihre Hilfe, um mehr zu erfahren

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  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich heiße Resmi A. Ich komme aus Indien. Ich bin 20 jahre alt. Ich liebe es, als Sozialarbeiterin zu arbeiten. Deshalb möchte ich FSJ/BFD in Deutschland machen. Ich freue mich auf Ihre positive Antwort.

    Mit freundlichen Grüssen

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  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich heiße S, , bin 26 Jahre alt, männlich, ich komme aus Algerien.
    Ich habe mein Studium im Jahr 2022 abgeschlossen und ein Master Diplom in jahre 2022 bekommen.

    Mit großem Interesse möchte ich mich bei Ihnen für einen BFD bewerben.

    Im Anhang finden Sie mein Lebenslauf, mein Anschreiben und meine Zeugnisse.
    Wenn Sie andere Dokumente von mir benötigen, stehe ich zur Verfügung

    Auf eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen
    S

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