Die Bundesregierung regelt die Voraussetzungen des Bundesfreiwilligendienstes in der Flüchtlingshilfe neu. Nach dem neuen § 18 BfdG gibt es einige Sonderregelungen für den BFD mit Flüchtlingsbezug. Insbesondere können auch junge Erwachsene unter 27 Jahren den Freiwilligendienst in diesem Bereich in Teilzeit leisten. Sie werden speziell pädagogisch begleitet.
Die Einzelheiten zur neuen gesetzlichen Regelung finden Sie hier: § 18 BfdG Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug.
Dort gibt es auch die Gesetzesbegründung zum Nachlesen.
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