Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes nimmt seinen parlamentarischen Lauf. So hat der Bundesrat hat am 11. Februar 2011 zum Entwurf des Bundesfreiwilligendienstgesetzes eine Stellungnahme abgegeben und einige Verbesserungswünsche geäußert, insbesondere, um den BFD attraktiver auszugestalten.
Am 16. Februar hat das Bundeskabinett eine Gegen-Stellungnahme beschlossen. Die Bundesregierung hat sich darin festgelegt, dass es beim Bundesfreiwilligendienst keinen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch zwischen Bund und Einsatzstellen geben wird.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag wird am 24. Februar stattfinden, Mitte März soll eine Expertenanhörung erfolgen.
Das Gesetz soll Ende April / Anfang Mai 2011 verabschiedet sein, so hofft man.