BFD: Bufdis länger in der gesetzlichen Familienversicherung

Am 22. Dezember 2011 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz ) verabschiedet. Es wurde im BGBl. vom 28.12.2011 veröffentlicht.

Familienversicherung

Durch dieses Gesetz werden alle Freiwilligen, deren Schul- oder Berufsausbildung durch den Bundesfreiwilligendienst oder einen Jugendfreiwilligendienst (z.B. FSJ) unterbrochen oder verzögert wird, für einen der Dauer des Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus kostenfrei über ihre Familie gesetzlich krankenversichert.  Diese Vergünstigung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2011.

Eigene gesetzliche Krankenversicherung

Zur Abgrenzung: Während des BFD sind die Freiwilligen grundsätzlich selbst gesetzlich versichert, nicht im Rahmen der Familienversicherung. Lediglich nach dem BFD besteht bei der Erfüllung von gewissen Voraussetzungen, wie etwa einem Studium (s. o.), die Möglichkeit, wieder (beitragsfrei) in die Familienversicherung zu kommen.  Die Familienmitversicherung endet dann also unter Umständen nicht wie üblich schon am 25., sondern, legt man beispielsweise einen BFD von einem Jahr zugrunde, am 26. Geburtstag.

1 Gedanke zu „BFD: Bufdis länger in der gesetzlichen Familienversicherung“

  1. Ich bin momentan noch Abiturient und ab Mitte Juli in einer Bufdi Stelle.
    Allerdings befinde ich mich dann nach wie vor in einer Kieferorthopädischen Behandlung mit folgender Operation, deren Kosten eine gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Warum bin ich den gezwungen mich gesetzlich versichern zu lassen, wo doch mein Bufdi-Einkommen noch nicht einmal die 400€ Basis überschreitet und ich bislang selbst über meine Mutter beihilfeberechtigt privatversichert bin.

    Soll das heißen, der Staat zwingt mich für meine Behandlung über 10 000€ selbst zu zahlen, weil ich einen Bundesfreiwilligendienst leiste?

    Die Behandlung ist mittlerweile für eine Operation vorbereitet und kann nicht einfach abgebrochen werden.

    Soll das heißen, alle bisher privatversicherten in Behandlung können keinen Bundesfreiwilligendienst leisten können, weil keine gesetzliche Krankenkasse ihre Behandlungskosten übernimmt?

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