Wer am BFD teilnimmt, bekommt vom Bundesamt einen BFD-Ausweis (Freiwilligendienstausweis) ausgestellt und zugesandt.
Vergünstigungen im BFD
Der Bundesfreiwilligendienstausweis erleichtert den Freiwilligen, Vergünstigungen tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Solche Vergünstigungen sind etwa Ermäßigungen bei Bussen und Bahnen, im Museum, Theater oder Schwimmbad.
Zu beachten ist, dass aus dem Ausweis selbst kein Anspruch auf Vergünstigungen hergeleitet werden kann. Er dient lediglich dem Nachweis des Freiwilligenstatus. Ob Vergünstigungen für BFD-ler gewährt werden, entscheiden die jeweiligen Stellen, also etwa die Kommunen, die Verkehrsdienstanbieter oder die kulturellen Einrichtungen. Sie legen auch die Altersgruppe fest, die die Vergünstigung erhält.
Jeder Freiwillige muss deshalb im Einzelfall bei den Veranstaltern und Einrichtungen nachfragen, ob und inwieweit es für Bundesfreiwilligendienstleistende Vergünstigungen gibt.
Vergünstigungen im Bahnverkehr
Für die Eisenbahnen gibt es eine normierte Regelung, § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe h der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr (AEAusglV), die auf den Bundesfreiwilligendienst anwendbar ist. Danach schließt Ausbildungsverkehr die Beförderung von Teilnehmern am BFD (unabhängig vom Alter) ein.
Auch Teilnehmer am FSJ oder FÖJ können sich einen Freiwilligendienstausweis (FSJ-Ausweis) von ihrem Träger ausstellen lassen
Der BFD-Ausweis wurde erstmalig im Juni 2012 ausgegeben.