Am 14. März hat der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Expertenanhörung zum Thema Bundesfreiwilligendienst durchgeführt. Die Ausschussberatungen werden in den nächsten Wochen. Danach werden die abschließenden Lesungen im Bundestag erfolgen. Das Gesetz zum BFD könnte im April oder Mai verabschiedet werden.
Anerkennung von Einsatzstellen und Einsatzplätzen
Bereits jetzt können die Zentralstellen für den BFD den Einsatzstellen sowohl FSJ-/FÖJ-Plätze als auch Plätze des Bundesfreiwilligendienstes freigeben. Das gilt auch für die beim Bundesamt für den Zivildienst einzurichtenden Zentralstelle.
Auch bereits jetzt kann beim Bundesamt für den Zivildienst der Antrag auf Anerkennung von Einsatzstellen und Einsatzplätzen im Bundesfreiwilligendienst gestellt werden. Laut Mitteilung des Bundesamtes kann der Antrag gegenwärtig sogar formlos und auch per e-mail eingereicht werden.
Es sei aber auch möglich, so das Amt, das Formular für die Anerkennung von Einsatzstellen und Einsatzplätzen des Zivildienstes zu benutzen und in der Überschrift des Formulars „Zivildienst“ durch „Bundesfreiwilligendienst“ zu ersetzen.
Gegenwärtig werden vom Bundesamt für den Zivildienst, dem künftigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, während des Laufenden Gesetzgebungsverfahren zum BFD die notwendigen Verträge und Infoblätter erarbeitet.
Offene Frage: Finanzierung
Noch offen sind etwa die Frage der genauen Bedingungen der Zahlungen durch den Bund und der Einzelheiten der Durchführung der Seminare im BFD.
Die Einsatzstellen können mit einer Kostenerstattung durch den Bund fest rechnen. Der Eigenanteil der Einsatzstellen im BFD wird damit geringer werden wird als er es im Zivildienst war. Die Einsatzstellen müssen somit keinesfalls die von ihnen zur Verfügung gestellten Plätze verringern. Dabei ist unerheblich, ob ein FSJ/FÖJ-Platz oder ein BFD Platz zur Verfügung gestellt wird. Die Zuschüsse vom Bund werden nach dem gegenwärtigen Stand die gleiche Höhe haben.
Dienstbeginn
Bis zum 30. Juni 2011 sind noch Dienstantritte im Zivildienst möglich. Ab dem 1. Juli 2011 startet der Bundesfreiwilligendienst. Dieses Datum ist jedoch kein verbindliches Antrittsdatum. Ein Start in den BFD kann zu jedem Termin erfolgen. Das FSJ bzw. FÖJ beginnt traditionsgemäß zum 1. September, da hier die Urlaubszeit endet. Auch für den Bundesfreiwilligendienst wird erwartet, dass zu diesem Datum viele Freiwillige ihren Dienst antreten wollen.
Für ein FSJ bzw. FÖJ ist war die Nachfrage an Freiwilligen bisher sehr hoch. Auf jeden freien Platz kamen zwei Bewerber. Aktuell gibt es 35.000 Freiwillige in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ. Die für den Jugendfreiwilligendienst abgewiesenen Bewerber können nun einen BFD-Platz bekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie grenzt sich der BFD inhaltlich vom FSJ/FÖJ ab?
Für welche Altersgruppe ist der BFD gedacht?
Warum sollten rüstige Frühpensionäre lieber BFD machen, anstatt sich einen 400€-Job zu suchen?
Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Die Unterschiede zwischen dem FSJ und dem Bundesfreiwilligendienst hier im Überblick: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/unterschiede-fsj-bfd
Guten Tag,
ist es möglich sich vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes an einer Universität einzuschreiben bzw. ist einem dieser Platz bei einer Zusage dann sicher?
Ich finde hierzu nur Informationen bezüglich eines FSJ/FÖJ und eines Zivildienstes. Die Universitäten selbst konnten mir diese Frage auch nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ist es wirklich so, dass der Kindergeldanspruch für 18-25jährige wegfällt, wenn sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, dagegen bei FSJ/FSÖ weiterhin Kindergeld gezahlt wird?
Anmerkung: der Wegfall des Kindergeldanspruchs wirkt sich für Besoldungsempfänger zusätzlich nachteilig auf die Besoldung aus! Wie kann man den Bundesfrewilligendienst nur so gestalten!
Ja, es ist richtig, dass es im BFD keinen Kindergeldanspruch gibt. Dies wurde auch von Anfang an von den TRägern des FSJ/FÖJ und Wohlfahrtsverbänden als ausgesprochen schwierig beurteilt. Zum einen können große Nachteile finanzieller Art für bestimmte Gruppen entstehen, zum anderen erhöht es den Beratungsbedarf enorm. Wer will schon in den finanziellen Angelegenheiten seiner potentiellen Freiwilligen nachhaken – so nach dem Motto, was machen denn deine Eltern beruflich? und dann entscheiden, ob FSJ oder BFd. (siehe auch Newsletter Nr. 6 oder 7 des BAZ)
Evenuell gibt es noch eine kleine Hoffnung, das Ganze von Tisch zu bekommen, es wird noch weiter verhandelt.
Ansonsten empfiehlt es sich, den Newsletter des BMFSFJ zu abonnieren, auch wenn vieles, was xxx (Name gestrichen von admin) dort schreibt, mit Vorsicht zu genießen ist!
http://www.zivildienst.de
1.Wie erklärt es sich, dass beim BFD kein Kindergeldanspruch besteht? Die Einkommensgrenze-Grenze für den Anspruch auf Kindergeld liegt doch bei ca 8OOO Euro/Jahr, diese Grenze wird durch das Taschengeld beim BFD doch deutlich unterschritten.
Warum sollte man dann als Jugendlicher einen BFD überhaupt machen?
2. Wenn der „Arbeitgeber“ keine Arbeitskleidung, keine Verpflegung und keine Unterkunft stellt, sollte er dann ein erhöhtes Taschengeld zahlen?
Das sehe ich auch so.Auch Ältere (Rentner)könnten (BFD)daran teilhaben…Warum eigentlich nicht?
Ich bin 63 Jahre alt, physisch und psychisch kerngesund und interessiere mich für den freiwilligen sozialen Dienst. Ich ziehe dies nicht aus finanziellen Aspekten in Betracht, sondern
aus persönlicher Hilfsbereitschaft, bei der Betreuung älterer Menschen zu helfen. Ich habe selbst über 3 Jahre meine Mutter ganztags betreut und gepflegt.
Daß eine geringfügige Entschädigung dafür bezahlt werden soll, ist natürlich auch gerne willkommen.
Allerdings bin ich Hartz IV Empfänger und hier wäre dieser „kleine“ Zusatzverdienst ganz gut angebracht und hilfreich.
Leider wird dieses Entgelt auf die Hartz IV Beträge angerechnet bzw. mit diesen verrechnet, so daß nicht mehr viel übrig bleibt. Die ist sicherlich ein sehr bedeutender Hinderungsgrund, daß ältere, arbeitswillige Hartz IV Empfänger, die sonst keinen Arbeitsplatz mehr bekommen, und kurz vor der Rente stehen, diese Möglichkeit des freiwilligen Sozialdienstes in Anspruch nehmen würden.
Wenn hier eine ansprechende Regelung getroffen wäre, würde ich mich sofort dazu bereit erklären.
MfG
Ich bin 52 Jahre alt und habe mich aufgrund einer Zeitungsanzeige beim Bayrischen Roten Kreuz für den Freiwilligendienst beworben. Ich bin noch berufstätig, hätte mir die Zeit für einen sozialen Dienst jederzeit nehmen können und wäre zeitlich auch absolut flexibel gewesen.
Meine Anfrage beim Roten Kreuz wurde aber gleich abgeschmettert mit dem Hinweis „.. daß berufstätige grundsätzlich für den Freiwilligendienst nicht in Frage kommen…“ !
Wenn noch einmal jemand darüber jammert, daß sich nicht genug Menschen melden, werde ich nur noch laut lachen !!!!
Guten Tag zusammen,
Als gelernter Orthopädietechniker mit 10 Jähriger erfahrung im ISB Bereich möchte ich mich für 3 Jahre Verpflichten bei einem Wohnhaus mit Mehreren Rollifahrern/gerne auch Ambulant/Häuslicher einsatz. Bin ich doch ein Soldat des Kranken steht mir zu mich zu Verpflichten.
Macht mal sache heute.
Sonnige Kraftvolle Zeiten euch.
Ist der Arbeitsplatzschutz auch beim BFD gegeben?
Kann eine Mutter über 27 Jahre, die sich in Elternzeit befindet, auch BFD in Teilzeit machen?
Kann mir da jemand helfen?
Danke im Vorraus!
Liebes Team,
ich bin auf dem Weg zur BFD’lerin. Hab für mich eine stimmige Stelle in Aussicht.
Noch auftauchende Fragen:
– Gibt es für BFD’ler ebensolche Vergünstigungen, wie für ehem. Zivis/Wehrdienstleistende? z.B. bei Bus oder Bahn, im Theater o.ä.
– Bekommt man einen BFD-Ausweis, um diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen?
– Habe ich nach einem Jahr BFD Anspruch auf Arbeitslosengeld I und aus welchen Beträgen würde sich dieser Anspruch errechnen?
Zur Info: Ich bin ältere Freiwillige und derzeit arbeitssuchend (Arb.losengeld I läuft nun aus und ich bräuchte erst mal wieder Arbeit, um Anspruch zu erwerben.)
Freu mich auf baldige Antwort
lb.Gr.B.
Ich mache seit den 1 September mein BUFdI Jahr, arbeite 35 std in der woche , nun eine Frage:
Wieviel urlaube steht mir zu, da die Stadt Werdau nur 20 Tage geben will, wenn ich 24 Tage haben will müsste ich auch Samstags Arbeiten!!! Das für 60 euro die ich behalten darf!!! Überlege schon das wieder abzubrechen, wer kann helfen???
BFD und FSJ grenzen sich wie folgt ab;
Das BFD kann man antreten, nachdem man seine Schulpflicht erfüllt hat
Das FSJ ebenso, aber nur wenn man unter 27 ist.
Das BFD ist für Alle Altersgruppen gedacht!
und sie sollen deswegen das BFD machen, weil es mehrere Vorteile hat; Man engagiert sich, bekommt im Bestfall mehr Geld und kriegt, was gerade für Frühpensionäre wichtig ist, das Gefühl „gebraucht zu werden“ bzw. nicht allein zu sein.
Das Thema Bundesfreiwilligendienst interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.