Für Zivildienstleistende gab es zusätzliche Rahmenbedingungen und Zusatzangebote wie Heilfürsorge, Berufsförderung, Familienheimfahrten und einige andere. Diese Angebote gab es, weil der Zivildienst ein staatlicher Pflichtdienst war. Aus diesem Grunde sind sie nicht auf den Bundesfreiwilligendienst übertragbar. Dieser richtet sich nach dem FSJ und FÖJ aus.