BFD: Wie viele Freiwillige kommen aus Hartz 4 oder waren arbeitslos?

Beim Thema BFD tauchen immer wieder Fragen hinsichtlich des Bezuges zur Arbeitslosigkeit und zu Hartz 4 auf.  Beispielsweise: Können Freiwillige im BFD gleichzeitig arbeitslos gemeldet sein? Wie viele Freiwillige haben vor ihrem Dienst Hartz 4 bezogen?

In einer Kleinen Anfrage hat die Linksfraktion im Bundestag u.a. wissen wollen, wie viele BFD-ler über 27 Jahren vor ihrem freiwilligen Engagement arbeitslos waren.

Wir geben die Antwort der Bundesregierung zu den diesbezüglichen Fragen  wörtlich wieder (Quelle: BT-DS 18/4302):

4. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende über 27 Jahren waren vor dem Bundesfreiwilligendienst arbeitsuchend …?
Hat die Bundesregierung darüber Erkenntnisse, wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende vor ihrem Freiwilligendienst im Hartz-IV-Bezug gelebt haben oder Arbeitslosengeld I bezogen haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand?

Das BAFzA führt keine Statistik, aus der sich der Status „arbeitslos“ der Bundesfreiwilligendienstleistenden ersehen lässt. Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen keine Informationen über die Struktur der Personen (Geschlecht, Alter, vorheriger Leistungsbezug) im Bundesfreiwilligendienst vor.
Statistiken der BA liegen zu den Abgangsgründen von Arbeitsuchenden vor. Danach beendeten im Jahresverlauf 2014 rund 15 300 Arbeitsuchende ihre Arbeitsuche mit dem Abgangsgrund „Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienste“. In dieser Kategorie werden auch die Eintritte in den Bundesfreiwilligendienst gezählt. Diese Einritte werden zusammen mit Eintritten in andere Freiwilligendienste wie z. B. in das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr erfasst und können deshalb nicht getrennt ausgewiesen werden. In den Tabellen 4 und 5 sind die gewünschten Strukturinformationen für die Abgänge von Arbeitsuchenden mit dem Abgangsgrund „Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienste“ enthalten.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung unterstützen freiwilliges bzw. zivilgesellschaftliches Engagement in Form von Freiwilligendiensten und Ehrenamt. Mit der Ausübung entsprechender Tätigkeiten können Arbeitsuchende in beiden Rechtskreisen wertvolle persönliche aber auch berufliche Kompetenzen erwerben bzw. erhalten.
Die Informationen zum Abgang Arbeitsloser in den Wehr-, Freiwilligen- oder Zivildienst können auch im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden (http://statistik.arbeitsagentur.de). Unter der Rubrik „Statistik nach Themen/Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen/Arbeitslose und Unterbeschäftigung“ sind in der Veröffentlichung „Strukturmerkmale – Bestand, Zu- und Abgang, Arbeitslosenquoten – Deutschland, Länder“ die Abgänge aus Arbeitslosigkeit nach Abgangsgründen differenziert nach verschiedenen Merkmalen dargestellt.

Tabelle 4: Abgang Arbeitsuchende in Abgangsgrund „Wehr-/Zivil-/Freiwilligendienste“
nach Geschlecht und Ländern; Jahressumme 2014

BFD Tabelle 4

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle 5: Abgang Arbeitsuchende in Abgangsgrund „Wehr-/Zivil-/Freiwilligendienste“
nach Altersgruppen und Ländern; Jahressumme 2014

BFD Tabelle 5

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

5. Werden die Bundesfreiwilligendienstleistenden dann weiterhin in der Arbeitslosenstatistik aufgeführt?

Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst werden nicht als arbeitslos geführt, weil sie mehr als 15 Wochenstunden beschäftigt sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Sie erfüllen damit nicht die Kriterien der Arbeitslosigkeit, wie sie in § 16 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) definiert sind. Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst können aber arbeitsuchend gemeldet sein. Für den Status „Arbeitsuche“ ist es unerheblich, ob man während der Arbeitsuche eine Beschäftigung ausübt oder aktuell verfügbar ist.“

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