Anspruch auf Kindergeld und Bundesfreiwilligendienst

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf des BFDG ist allein aus der Tatsache, dass der Bundesfreiwilligendienst geleistet wird, kein Anspruch auf Kindergeld herzuleiten. Dies könnte im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Sollte es bei der gegenwärtigen Gesetzesfassung bleiben, so gilt folgendes:

Ein aus einem anderen Grund bestehender Kindergeldanspruch wird durch den BFD nicht berührt. Ist der Freiwillige etwa noch nicht volljährig, so bleibt auch während des Bundesfreiwilligendienstes der Anspruch auf Kindergeld bestehen.  Wenn ein bestehender Kindergeldanspruch durch den Bundesfreiwilligendienst unterbrochen wird, so kann die Kindergeldberechtigung nach Abschluss des BFD wieder neu entstehen, z.B., wenn ein Studium begonnen wird. In diesem Fall leben auch die an die Kindergeldberechtigung anschließenden Entgeltbestandteile im öffentlichen Dienst und andere an die Kindergeldberechtigung gekoppelten Leistungen wieder auf.

Bei Angestellten im öffentlichen Dienst, für die der Überleitungstarifvertrag vom BAT zum TVöD einschlägig ist,  leben die an die Kindergeldberechtigung geknüpften Leistungen allerdings nicht wieder auf. Das  kann im Einzelfall, etwa bei einem mehrjährigen Studium gravierende finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Auch in anderen Fallkonstellationen, etwa bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes, kann der  vorübergehende Wegfall von Leistungen, etwa der Beihilfe, sich finanziell gravierend auswirken.

Deshalb sollten sich Erziehungsberechtigte von Freiwilligen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, vor einem möglichen Freiwilligendienst ihres Kindes genau informieren.

In den Fällen, in denen ein ununterbrochener Bezug des Kindergeldes wichtig wäre, sollte auf einen der Jugendfreiwilligendienste FSJ oder FÖJ zurückgegriffen werden. Denn dort ist die an sich bestehende Kindergeldzahlung unproblematisch gewährleistet.

Ergänzung vom 5. Mai 2011:

Nun wird die Bundesregierung doch einen Anspruch auf Kindergeld für das BFD festschreiben. FSJ und Bundesfreiwilligendienst sind dann bezüglich des Kindergeldes gleichgesetzt. Kindergeld Bundesfreiwilligendienst

32 Gedanken zu „Anspruch auf Kindergeld und Bundesfreiwilligendienst“

  1. Das Gesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt mit entsprechenden handwerklichen Fehlern Fehlern. Schade!
    Warum gabe es keine Regelung für das Kindergeld?
    Wieso gibt es nicht den Anspruch auf die Wartezeit bei der Studienplatzvergabe wie beim FJS?
    Betroffenen kann ich nur zum FSJ verweisen.

    Es ist doch so einfach. Man muss seinen Gesetzentwurf nur von den Betroffenen her denken
    und gestalten.

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  2. Als Wartezeit für ein Studium zählt jedes Semester, in dem man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist…also gilt die Zeit im BFD auch als Wartezeit. Auch für die „bevorzugte Zulassung nach einem Dienst“, falls man vor oder während der Dienstzeit eine Zulassung erhalten hat, wird der BFD berücksichtigt genau wie ein FSJ oder der bisherige Zivildienst/Wehrdienst, zumindest steht es so seit heute auf der Seite von Hochschulstart (ehemals ZVS).

    Ungeklärt scheint immer noch die Kindergeld/Ortszuschlagfrage- da die anderen „Vergünstigungen“ des Zivildienstes wie freie Heilfürsorge, Berufsförderung..) wegfallen, ist mir diese Ungleichbehandlung zum FSJ vollkommen unerklärlich. Ich sehe eine Klageflut voraus, sollte der Gesetzgeber hier nicht noch schnellstens nachbessern.
    Der Verweis auf ein FSJ ist geradezu lächerlich, denn viele bisherige Zivildienststellen sind nicht FSJ-anerkannt und werden es auch nicht so bald.

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  3. Wer kennt den neuesten Stand hinsichtlich des Kindergeld/Kindergeldzuschlages?
    Der Wegfall aller sogenannter Kindergeldadditive macht den Bundesfreiwilligendienst für
    junge Menschen bis 25 Jahren und für deren Eltern kaputt.
    Kommt da tatsächlich noch eine Änderung. Die Zeit eilt,z.B. für alle angehenden Abiturienten

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  4. Die entscheidende Frage ist nur wann? Die Zeit eilt. Mein Vater ist im öffentlichen Dienst beschäftigt und bei der Familienkasse heißt es, dass die Änderung noch nicht verabschiedet ist. Bei uns würden 260€ im Monat wegfallen…

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  5. Ich habe heute einen zwischenbescheid erhalten, dass es es momentan kein kindergeld gibt, wenn der BFD geleistet wird…ungerecht, ist aber wohl so. ich habe daruafhin in der familienkasse angerufen und mir wurde november 2011 als änderungstermin genannt…allerdings auch echt fragwürdig, wenn das im mai 2011 schon beschlossen wurde, wer mit dem kindergeld rechnen muss, ist mal wieder bescheiden dran, zumal wir auch von der stelle wo unser sohn seinen bfd ableistet nicht informiert wurden, dass es kein kindergeld mehr gibt. jetzt überlegt er, den bfd zu kündigen und eine stelle als geringfügig beschäftigter anzunehmen. das ist alles eine so unausgegorene sache…

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  6. Uns wurde leider auuch ohne Ankündigung das Kindergeld von unserem Sohn gestrichen. Mein Mann ist Beamter bei der T-com, von dort wird auch das Kindergeld überwiesen. Keiner hat es für nötig empfunden, uns mal darüber zu informieren, dass das Kindergeld jetzt weg fällt. Als unser Sohn am 1.9. mit dem BFD anfing, waren von uns im Vorfeld zahlreiche Anträge auszufüllen. Überall hieß es , die Lage zum Erhalt von Kindergeld ist noch unklar, es wird voraussichtlich im November entschieden. Da geht man dann doch aber davon aus, dass es bis November erstmal weiter gezahlt wird und nicht ohne weiter Erläuterung eingestellt wird. Im September wurde es noch gezahlt. Ich finde, dass ist eine ziemliche Ungerechtigkeit gegenüber den FSJ etc. Hätte ich das vorher gewußt, hätte ich meinem Sohn vom BFD abgeraten. Soll man jetzt Einspruch erheben? Aber eigentlich habe ich ja noch keinen Bescheid erhalten!

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  7. Zugegeben wir haben uns vorher nicht erkundigt, weil unser Sohn ein FSJ absolviert hat und wir trotzdem Kindergeld erhalten haben. Nicht so bei BFD! Ohne Ankündigung streicht man uns das Kindergeld für unsere Tochter, die ab September ein BufDi ist. Die Politik braucht sich nicht zu wundern, dass das BFD kein Renner ist! Wenn, nicht wie angekündigt, bis November 2011 das Kindergeld auch für BufDi’s gezahlt wird, wird unsere Tochter diesen Dienst kündigen.

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  8. Mein Sohn hat nach dem Abitur den Bundesfreiwilligendienst gewählt, um sich in diesem Jahr beruflich zu orientieren. Ich bin alleinerziehend und der Wegfall des Kindergeldes bedeutet für uns einen großen finanziellen Einschnitt. Die jungen Leute, die diesen Dienst ableisten. engagieren sich für ein „Taschengeld“ und zum Dank wird noch das Kindergeld gestrichen. Hier wird noch nicht einmal annähernd der Mindestlohn erreicht. Jeder Sozialhilfeempfänger der zu Hause ausschlafen kann, steht finanziell besser da! Die jungen Leute werden als billige Arbeitskräfte missbraucht. Der Wegfall des Kindergeldes kann so nicht akzeptiert werden! Wenn das Kindergeld gestrichen wird, wird auch mein Sohn überlegen diesen Dienst zu kündigen. Er arbeitet zur Zeit in einem Krankenhaus von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr! Wenn das nicht gezahlte Kindergeld in Abrechnung gebracht wird, bleiben für ihn keine 150 Euo im Monat für einen ganzen Tag Arbeit übrig! Unsere Politik ist zum kotzen!

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  9. Unser Sohn ist ab dem 01.10.2011 wie viele andere junge Frauen und Männer im freiwilligen Wehrdienst. Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst. Kindergeld wird für die Zeit nicht gezahlt und ist bei seinem Wehrsold ca. 700,- € auch nicht notwendig. Bei allen anderen BFD wurde dieses zu Recht nachgebessert. Somit kommen alle die BFD oder freiwilligen Wehrdienst leisten auf ca. 600,- bis 700,- €. Nur der Mißstand/Ungerechtigkeit bei der Sache ist dass alle die im FSJ,FÖJ und BFD unschädlich gegen den Kindergeldparagrafen und die im freiwilligen Wehrdienst sich befinden schädlich handeln. Siehe § 11 TVÜ-VKA,KAV Nds.RA 12/2011-Anlage 1 Hinweis zur VKA zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes und des freiwilligen Wehrdienstes. Somit verlieren alle nach 1 Monat der Unterbrechung des Kindergeldes die an die Kindergeld geknüpften Leistungen 98,- € des Entgeldbestandteils TvöD.
    Im Einzelfall kann der Verlust etwa bei einem mehrjährigen Studium gravierende finanzielle Nachteile ca. 8000,-€ mit sich bringen. Diese Leistungen leben jedoch bei allen anderen unschädlichen BFD`s wieder auf. Niemand Ministerien/Bundeswehr/Bundeswehrverband hat es und hält es für nötig die Betroffenen darüber in Kenntnis zu setzen oder nachzubessern. Alle schieben dieses Thema auf mein Anfragen bislang bei Seite oder in Richtung Arbeitgeber/Arbeitnehmerverbände. Auch betroffen ? Bitte melden.

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  10. Hallo H. Koscheck

    auch wir sind Betroffene.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie weitere Informationen hätten.
    Laut meinen Informationen soll noch im November entschieden werden, ob beim freiwilligen Dienst nicht doch Kindergeld gezahlt wird. Somit würde auch der Besitzstand weiter bestehen.

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  11. Hallo zusammen,

    ich habe vorhin versucht telefonisch eine Antwort zu bekommen, wann das mit dem Kindergeld und Bufdi endlich geregelt wird.

    leider bin ich vom Bundesministerium für Familie zum Bundesministerium für Finanzen und danach zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwiesen worden um im Endeffekt wieder beim Familienministerium zu landen. Das Ergebnis ist null !!!

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  12. Hallo Betroffener vom 15.11.2011,

    nach meinen Informationen ist noch nichts entschieden. Alle Verantwortlichen im D. Bundestag halten sich mit Antworten auf meine schriftlichen Anfragen zurück. Im BFD, FSJ und FÖJ sollte so entschieden werden würde der Besitzstand auch weiterhin bestehen weil man mit diesen freiwilligen Diensten unschädlich gegen den Kindergeldparagraphen handelt. Betroffen sind nur die jungen Menschen/Eltern die mit dem freiwilligen Wehrdienst schädlich handeln.

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  13. habe heute Mittag auf der Hotline des Bundesfreiwilligendienstes angerufen und der Herr sagte mir, dass es am Freitag,25.11.11 entschieden werden soll und ab nächste Woche dann gelten soll.

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  14. Ganz recht mir geht es genauso, wo man sich erkundigt wird man nur hingehalten oder an eine andere Stelle verwiesen.
    Ich bin auch im öffentlichen Dienst und mein Sohn hat nach dem Abitur ein Bundesfreiwilligenjahr beim BRK gewählt. Er leistet dort eine 45 Stundenwoche für ein „Taschengeld“ von 390 Euro. Mehr als die Bezeichnung Taschengeld ist der Lohn auch nicht wert.
    Dazu kommt noch dass mir durch das fehlende Kindergeld und sonstige Famileinzuschläge fast 300 Euro im Monat fehlen.
    Wenn nicht bald eine Entscheidung gefällt wird, werden wir das mit dem Freiwilligenjahr auch wieder sein lassen und uns vorübergehend einen Job suchen, der auch Geld bringt.

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  15. Hallo Herr Schmidt und alle Betroffenen,
    meine letzte Info vom 29.11.2011 kommt nicht von einer Hotline sondern vom Bundesministerium für Familie. Mein Schreiben vom 20.10.2011 mit der Bitte um Klärung wurde dort jetzt zum Bundesministerium des Inneren abgegeben. In dem Schreiben gab es keinen Hinweis auf den 25.11.2011.

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  16. Hallo zusammen,

    soeben erreicht mich eine E-Mail aus dem Bundesministerium des Inneren. Nach deren Kenntnis befindet sich die Angelegenheit noch immer im parlamentarischen Verfahren.

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  17. Hallo zusammen!

    Kann mir jemand Info geben ob es rechtens ist,daß das Kindergeld in der Übergangszeit von Schulende(Juli) bis zum freiwilligem Wehrdienst(Beginn 1.10.2011) nicht mehr ausbezahlt worden ist.(2 Monate)
    auch wir wurden im Vorfeld nicht informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.
    sollte man schriftlich schon mal Einspruch erheben?

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  18. Warum die nicht endlich mal in die Pötte kommen. Laut FDP Pressemitteilung vom 25.11.11 ist das doch nun entschieden mit dem Kindergeld im BFD . In den Familienkassen weiß man von nichts…

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  19. Guten Morgen
    Mein Ältester macht gerade bei der Stadt Brilon sein Bundesfreiwilligendienst ist auch sehr begeistert bei der Sache.Nur ich bin ein wenig Sauer auf unsere regierung das die ma wieder halbe sachen auf den Markt Schmeissen wie das erst Monate hin und her gelabert werden muss ob es Kindergeld gibt oder nicht nun soll das Gesetz endlich durch sein aber Geld ist natürlich nicht gekommen es ist ja nur Kurz vor wihnachten und es gibt Leute die mit dem Geld gerechnet haben kann .aber wenn es um die Diäten erhöngung geht sind sich ja Alle einig und es geht Schneller zu allem Überfluss sind meinem Sohn noch 200Euro weihnachtgeld zugesagt worden aber da er ja nun Kindergeld wieder bekommt ist das gestrichen worden .
    Danke liebe Regierung Danke

    Wünsche allen hier noch einen Schönen Tag Mfg von einem sehr von unserer Regierung entäuschter Vater

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  20. Hallo weareanon
    ich habe die Pressemitteilung der FDP gelesen. Danke für die Info. Hier steht, dass der Bundesrat das Kindergeld für den Bundesfreiwilligendienst beschlossen hat. Nun meine Frage: Zählt zum Bundesfreiwilligendienst auch der frewillige Wehrdienst ??

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  21. Hallo Betroffener,

    der freiwillige Wehrdienst zählt bislang nicht dazu. Den der freiwillige Wehrdienst unterbricht nach Auffassung der Politiker die Kindergeldzahlung „Schädlich“.

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  22. Guten Morgen,

    ich habe mit der Familienkasse gesprochen und die Anträge werden nun nach und nach bearbeitet. Für mich,sagte die Frau, wird die Nachzahlung wohl im Januar kommen.

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  23. Weitere Neuigkeiten:

    Habe heute einen Festsetzungsbescheid von der Familienkasse bekommen wo hevor geht ab wann mir/meiner Tochter das Kindergeld zusteht.

    Wir hatten keinen Einspruch eingelegt.

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  24. Unsere Nachzahlung ist unterwegs.

    Ganz ohne Widerspruch hat sich seit heute die Angelegenheit „Kindergeld und Bundesfreiwilligendienst“ für mich erledigt.

    In diesem Sinne wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr…..

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  25. Toll Toll,

    wird der Bundesfreiwilligendienst vor allem von älteren Menschen angenommen läßt die Familienministerin ausrufen. Das Sie aber viele Familien bislang um das Kindergeld gebracht hat davon wird nicht berichtet.

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  26. hallo zus. ich habe ein riesenproblem. mein 19 jahre alter sohn geht seit januar zur bundeswehr. ich selber lebe leider von der arge und bekomme im moment kein kindergeld aber die arge berechnet mir das mit . wäre lieb wenn man mir hier antworten würde 🙁 karin

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