Anerkennung von neuen BFD-Plätzen in den Einsatzstellen

Viele Einsatzstellen, die bisher Zivildienststellen vorhielten, aber auch andere Einrichtungen, fragen wiederholt danach, wie sie für FSJ-Stellen oder BFD-Stellen anerkannt werden können. Darauf ist zu antworten, dass das Bundesamt für Zivildienst Einsatzstellen und Einsatzplätze für den Bundesfreiwilligendienst ab sofort anerkennt. Diese Anerkennung muss selbstverständlich unter der Bedingung erfolgen, dass das BFD-Gesetz in Kraft tritt. (Bisherige Zivildienststellen sind hingegen automatisch BFD-Stellen; hier braucht die Einsatzstelle nichts zu veranlassen).

Das Bundesamt prüft bei der Anerkennung,  dass in keinem Fall ein bisheriger FSJ-Platz oder FÖJ-Platz durch einen BFD-Platz verdrängt wird; Stichwort: Koppelung.

Zusätzliche BFD-Plätze werden problemlos  anerkannt. Eine bisherige FSJ- oder FÖJ-Einsatzstelle kann sich also ohne weiteres  zusätzlich als BFD-Einsatzstelle beim Bundesamt anerkennen lassen.  Wichtig ist dabei jedoch, dass bei den Einsatzstellen bereits bestehenden FSJ-Plätze oder FÖJ-Plätze nicht verdrängt oder in BFD-Plätze umgewandelt werden können. Von dieser Regel werden, so kann man in der Begründung des Entwurfs zum Bundesfreiwilligendienstgesetz nachlesen, nur auf ausdrücklichen Wunsch der Länder in besonderen Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden können.

Dem Bundesamt für Zivildienst steht eine komplette Liste aller bestehenden, also aller tatsächlich besetzen FSJ-Plätze und FÖJ-Plätze zur Verfügung. So wird kontrolliert, dass es zu keiner Verdrängung von FSJ-Plätzen kommen kann.

Einrichtungen, die in der Vergangenheit allein  Dienststelle des Zivildienstes waren, sollten sich auch als Einsatzstelle für das FSJ bzw. FÖJ anerkennen lassen.  Dies muss bei den zuständigen Trägern auf Landesebene geschehen.

6 Gedanken zu „Anerkennung von neuen BFD-Plätzen in den Einsatzstellen“

  1. Im Zusammenhang mit der Anerkennung, ist ständig die Rede von „zuständigen Trägern der Landesebene“ . Ich bin neu auf diesem Gebiet und würde gerne wissen, wie ich heraus finde, wer in unserem Fall der Träger ist.

    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Vielen lieben Dank!

    Antworten
  2. Also dabei geht es um die Anerkennung von FSJ-Plätzen bzw. FÖJ-Plätzen. Diese müssen von den Trägern im jeweiligen Bundesland anerkannt werden.
    Wer in eurem Fall der Träger ist? Da müsste man zunächst wissen, in welchem Bundesland ihr euren Sitz habt.

    Antworten
  3. Bei unseren Mitglieder ist die Frage aufgetaucht, ob die Vereinssatzung (unsere Mitglieder sind als eingetragene Vereine Träger von Kindertageseinrichtungen) eine bestimmte Formulierung enthalten muss, damit ein Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle für den BFD gestellt werden kann.
    Ist das so?
    Gilt das auch für das FSJ?

    Antworten
  4. Ich bin an einem FÖJ-Platz interessiert und da die meisten leider schon vergeben sind, würde ich gern genau wissen wie es möglich ist, als Verein/Betrieb usw. für einen solchen Platz anerkannt zu werden. In meinem Fall würde ich das FÖJ gerne in einem Tierheim machen. Das Tierheim würde gerne einen FÖJ-Platz zur Verfügung stellen, weiß nur leider nicht, wie das schnell geht.

    Vielen Dank

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Werde teil der Gemeinschaft

Lade als Bewerber Deinen Lebenslauf hoch.

Schreibe als Träger oder Einsatzstelle offene Stellen aus.