Taschengeld 2018 im FSJ und BFD

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2018 wird die Obergrenze für das Taschengeld im BFD und FSJ erhöht.

Wer ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr), einen BFD (Bundesfreiwilligendienst), einen IJFD (Internationalen Jugendfreiwilligendienst) oder einen ähnlichen staatlich geförderten Freiwilligendienst absolviert, erhält keine Vergütung, sondern lediglich ein Taschengeld. Zusätzlich gibt es eventuell noch  freie Unterkunft und Verpflegung bzw. einen Zuschuss hierzu.

Von Organisation zu Organisation unterschiedlich hoch

Wie viel Taschengeld bezahlt wird, entscheidet die jeweilige Organisation selbst. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Wohl aber ist die Höhe des Taschengeldes nach oben gedeckelt. Das bedeutet, dass es einen Maximalbetrag für das monatliche Taschengeld eines Freiwilligen  gibt. Mehr darf also nicht gezahlt werden – weniger schon.

Maximalbetrag

Die maximale Höhe des monatlichen Taschengeldes beträgt 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Für 2018 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6500 Euro. 6 Prozent davon  sind somit 390 Euro. Das ist der Höchstbetrag, die ein Träger bzw. die Organisation, die den Freiwilligendienst anbietet, an Taschengeld im Jahr 2018 zahlen darf.

Den maximalen Betrag zahlt allerdings kaum eine Organisation, die ein FSJ oder den BFD anbietet. Es ist deshalb nicht verkehrt, sich vor Abschluss eines Dienstvertrages genau zu erkundigen, was man alles als Aufwandsentschädigung erhält, insbesondere, wie hoch das Taschengeld ist.

 Taschengeld ist nicht alles

Wer ein FSJ, einen BFD oder einen anderen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst machen möchte, sollte allerdings bei seiner Entscheidung für eine Einsatzstelle nur ganz am Schluss auf die Höhe des Taschengeldes achten. Wichtig sind andere Kriterien, insbesondere die Art der Tätigkeit, der Einsatzbereich. Schließlich sind es in der Regel 12 Monate, die man bei einem BFD oder FSJ der Einsatzstelle widmet. Es bietet sich an, vorab einen Schnuppertag in der Einrichtung zu verbringen.

Kindergeld wird neben dem Taschengeld gezahlt

Wenn die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld noch gegeben sind, insbesondere die Altersvoraussetzungen, dann besteht während des FSJ, BFD oder IJFD der Anspruch auf Kindergeld fort. Wichtig ist, dass der Familienkasse ein entsprechender Nachweis über den Dienst erbracht wird. Eine Bescheinigung stellt die Einsatzstelle aus.

5 Gedanken zu „Taschengeld 2018 im FSJ und BFD“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mein Name ist Rafael Fritzley, ich bin 32 Jahre alt und Facharzt für Urologie von Beruf. Ich arbeite in der Städtischen Klinik in Moskau und habe schon einige Erfahrungen mit kranken und pflegebedürftigen Menschen in Kliniken gemacht.
    Ich möchte am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnehmen um mir die Arbeit deutscher Kollegen im Krankenhaus anzuschauen und dabei so viel zu lernen wie es geht. Natürlich werde ich überall mitanpacken wo es nur geht um eine Bereicherung für das Team zu sein. Von dem BFD verspreche ich mir am meisten neue Erfahrung zu sammeln um meinen Wissens Horizont zu erweitern und mich beruflich weiterentwickeln.
    Nach dem Freiwilligen Jahr in Deutschland möchte ich meine alte Arbeit als Facharzt wieder aufnehmen. Die gesammelten Erfahrungen möchte ich in meiner Klinik in Moskau umsetzen um meinen Beitrag in die Entwicklung und Verbesserung der Medizin zu bringen. Wie Sie wissen ist die Medizin in Russland ein heikles Thema in jeder Beziehung. Dem möchte ich mich widmen.

    Ich hoffe auf Ihre positive Entscheidung und verbleibe
    Mit freundlichen Grüßen
    Rafael F.

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  2. Ich weiß von einem Fall in der xxx Klinik in xxx. Da wurde das Taschengeld einfach einbehalten für einen Monat, so dass der BFD-ler seine Miete nicht zahlen konnte. Ist also nicht zu empfehlen sowas zu machen.

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  3. WARNUNG: ob Bufdi, FSJ, FÖJ oder andere angeblich Aufforderung einen „sozialen Einsatz“ zu leisten sind das reine staatlich geförderte „soziale Ausbeutung“. Unter Mißachtung von Mindestlohn werden diese „Freiwilligen“ vor allem im Pflegebereich als Aushilfe für fehlendes Personal eingesetzt. Dieses ist durch den Fortfall des Zivildienstes (aussetzen der Wehrpflicht) von der Regierung zur Ausnutzung der Freiwilligkeit so
    gewollt gefördert. Der Einsatz von BUfdis wurde gleichzeitig auch für die Rentner geöfnet um deren Altersarmut zu erleichtern. Hinter diese Organisaztion des Staates ist eine gewollte Ausbeutungin Nott befindlicher Menschen

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  4. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Lilian 25 aus Uganda und mache meine Aupair in Ahrensburg jeztz, ich suche eine fsj/bfd stelle mit unterkunft sofort oder ab September oder Oktomber. Ich freue mich schon auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Lilian Daphine Namaganda.

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