Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr (FWJ) geplant

Im Bundesland Niedersachsen gibt es gegenwärtig die Möglichkeit, ein freiwilliges wissenschaftliches Jahr zu absolvieren, allerdings nur mit einer Ausnahmegenehmigung im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ).  Dieser Jugendfreiwilligendienst wird dann bei Hochschulen gemacht, die als gemeinnützige Einrichtungen im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes gelten.

Da man sehr gute Erfahrungen mit dem Freiwilligen Wissenschaftlichem Jahr gemacht hat, möchte man dieses FWJ nun bundesweit einrichten und in das Jugendfreiwilligendienstegesetz integrieren. Das Land Niedersachsen hat nun (Juni 2014) einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 13. Juni 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. Das freiwilligen wissenschaftlichen Jahres soll als weitere Säule der Jugendfreiwilligendienste gesetzlich geregelt werden, damit eine Lücke innerhalb der Dienste geschlossen werden kann. Niedersachsen begründet dies damit, dass die Förderung des Interesses junger Menschen an Wissenschaft und Forschung gegenwärtig bloß  vereinzelt im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres möglich ist. So könne man dem Interesse der jungen Menschen an Einblicken in Wissenschaft und Forschung vor Aufnahme eines Studiums nur begrenzt entgegen kommen. Das FWJ laufe bereits seit 2011 in Niedersachsen.

Hinsichtlich der Kosten einer bundesgesetzliche Regelung eines freiwilligen wissenschaftlichen Jahres im Jugendfreiwilligendienstegesetz führt das Land aus, dass die Einführung keine nmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte habe.

Derzeit betrügen die finanziellen Leistungen für Taschengeld und Zuschuss zur Unterkunft und zur Verpflegung monatlich 400 Euro. Für den jeweiligen Träger des FWJ würden sich pro  Freiwilligem also Kosten in Höhe von 4.800 Euro p.a. ergeben. Hinzu kämen die Kosten für die pädagogische Betreuung nach § 5 Absatz 2 JFDG sowie die vom Träger zu finanzierenden Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Damit sei je Freiwilligem im FWJ mit Kosten zwischen 5.000 und 6.000 Euro jährlich zu rechnen, wie sie auch für Freiwillige in FSJ und FÖJ entstünden.

Nur in dem Falls, dass diese Kosten den Hochschulen oder den gemeinsam von Bund und Ländern institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Trägern eines FWJ gemäß Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a des Gesetzentwurfes zusätzlich aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellt würden, entstünden mittelbar Kosten für die öffentlichen Haushalte in nicht zu beziffernder Höhe entsprechend der für die Freiwilligen zu leistenden Ausgaben.

Der Gesetzentwurf für ein Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr, FWJ, im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes wurde vom Plenum des Bundesrats in die zuständigen Bundesratsausschüsse verwiesen.

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