Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist der neue Name des alten Bundesamtes für Zivildienst. Aber nicht nur der Name ist neu, auch die Aufgaben haben sich geändert. War das Amt bisher für die Zivis und ihren Dienst zuständig, so muss es sich jetzt hauptsächlich um den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) kümmern, der den Zivildienst am 1. Juli 2011 ablöst.

Das BAFzA, wie die Abkürzung lautet, hat daneben weitere Tätigkeiten zu absolvieren. So können ihm die Abwicklung von Programmen des Europäischen Sozialfonds sowie Unterstützungsleistungen bei Programmen aus dem Bereich Alter und Pflege übertragen werden. Weitere Aufgaben sind möglich.

Der Sitz des Bundesamtes ist Köln.

Hintergrund der Veränderung ist der Wegfall bzw. die Aussetzung der Wehrpflicht. Damit ist auch der Zivildienst obsolet geworden.

Mit dem neuen BFD sollen Freiwillige gewonnen werden, die als BFDler die Aufgaben der Zivis übernehmen und fortführen. Diese ehrenamtliche Tätigkeit kann von Frauen und Männern jeden  Alters ausgeübt werden.

Die Aufgaben des Bundesamt für Familie sind in § 14 BFDG gesetzlich normiert.

1 Gedanke zu „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“

  1. Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich heiße Tcvetana K. Ich komme aus Russland und bin 32 Jahre alt. Ich habe die Universität beendet.

    Jetzt wohne ich in Moskau, aber möchte sehr gern an ein BFD Programm teilnehmen.

    Wären Sie wohl so nett, mir zu schreiben, ob Sie Arbeitnehmer aus Russland nehmen? Wie kann ich mich bewerben? Oder durch welche Organisation könnte ich das machen?

    Mit freundlichen Grüßen

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