Der Zivildienst in Deutschland ist im April 2011 50 Jahre alt geworden. Seit Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes am 1. April 1961 wurden 2.721.448 junge Männer einberufen. Zusammen leisteten sie mehr als vier Millionen Arbeitsjahre. Das Besondere daran: sie leisteten ihren Dienst in Berufen, die bis dahin beinahe ausschließlich Frauen vorbehalten waren, etwa in der Pflege, in Krankenhäusern, in Altenheimen oder Behindertenwerkstätten.
Doch mit dem 50. Geburtstag steht der Zivildienst vor dem aus. Am 15. April 2011 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) zugestimmt. Das bedeutet, dass es ab dem 1. Juli 2011 keinen Zivi mehr geben wird. Es kommt der Bufdi (Bundesfreiwilligendienstleistender) oder BFDler.
Hintergrund für die neuorganisation der sozialen Arbeit ist die Aussetzung der Wehrpflicht. Damit fällt auch die Pflicht weg, einen Zivildienst im Falle einer Kriegsdienstverweigerung zu leisten. Doch Deutschland kann nach Ansicht der Bundesregierung nicht auf das Engagement junger Menschen verzichten. Gegenwärtig leisten etwa jedes Jahr 90.000 Zivis ihren Dienst. Fallen diese ersatzlos weg, so wäre das für die Einrichtungen schwierig, gelinde gesprochen.
Der neue BFD soll also der Ersatz für den Zivildienst sein. Er ist freiwillig und steht auch Frauen offen. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht. Die Freiwilligendienste der Länder, also das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ergänzen den BFD.
Der BFD wird grundsätzlich in Vollzeit verrichtet; sind die Freiwilligen aber älter als 27 Jahre, so ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich.
Der BFD und das FSJ bzw. FÖJ werden gleichgestellt. Jede besetze FSJ/FÖJ-Stelle wird pauschal mit 200 Euro gefördert. Bisher waren es lediglich 72 Euro. Diesen Förderbetrag erhalten die Einrichtungen.
Die Freiwilligen erhalten von den Einrichtungen Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung und die Sozialversicherung. Zudem werden die Freiwilligen an Seminaren in den staatlichen Zivildienstschulen pädagogisch geschult. Diese Seminare dauern 25 Tage – bezogen auf 12 Monate BFD.
Der BFD kann bis zu 24 Monaten geleistet werden, im Abstand von fünf Jahren auch mehrmals. Die Bereiche, in den die Freiwilligen tätig sein können sind neben den klassischen Zivildienststellen in Krankenhäusern und Altenheimen auch Sport, Bildung, Kultur und Integration.
Jeder BFD-Platz muss vom Bundesamt für Zivildienst genehmigt werden. Das Amt prüft, ob durch die BFD-Stelle keine reguläre Beschäftigung entfällt.
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