Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren möchte, kann dies nur bei einem anerkannten Träger tun. Doch was ist ein Träger?
Aufgaben der Träger
Es gibt unterschiedliche Träger für ein FSJ. Ihnen obliegt die rechtmäßige Durchführung des FSJ. Hierfür tragen sie die Verantwortung. Sie müssen insbesondere die pädagogische Begleitung sicherstellen.
Jeder Träger wählt geeignete Einsatzstellen für das FSJ aus. Er nimmt die Bewerbungen der Freiwilligen entgegen. Ihm obliegt die Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Allerdings kann man seine Bewerbung für das FSJ auch bei der Einsatzstelle abgeben. Diese leitet sie dann an den Träger weiter.
Die Aufgabe des Trägers besteht im Grunde darin, zwischen den Beweggründen und Interessen der Freiwilligen und den Interessen und Anforderungen der Einsatzstellen zu vermitteln. Um das sicher zu stellen, werden Vereinbarungen zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und den Freiwilligen geschlossen.
Um die pädagogische Begleitung sicherzustellen, muss der Träger eine zentrale Stelle mit ausgebildetem pädagogischem oder sozialpädagogischem Personal einrichten. Er ist gehalten, wenigstens eine pädagogische Vollzeitkraft pro 40 Teilnehmer zur Verfügung zu haben. vorzuhalten. Die zentralen Stellen müssen die individuelle Betreuung der Freiwilligen übernehmen und sich um die Organisation und Durchführung der Seminare kümmern.
Die Kosten, die den Trägern des FSJ dadurch entstehen, erhalten sie sie im Rahmen eines Aufwendungsersatzes von den Einsatzstellen und auch durch öffentliche Fördermittel erstattet.
Zulassung als FSJ-Träger
Träger eines FSJ werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes zugelassen, in dessen Gebiet Einsatzstellen eingerichtet sind. Will ein Träger in mehreren Bundesländern Einsatzstellen einrichten, muss er sich um Zulassung in allen betroffenen Bundesländern bemühen.
In der Regel werden als Träger juristischen Personen zugelassen, die geeignete Einsatzplätze in gemeinwohlorientierten Einrichtungen betreuen. Die Zulassungsbehörde überprüft, ob der Träger die Gewähr für die rechtmäßige Durchführung des FSJ bietet. Es gibt Richtlinien zur Zulassung von Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres, anhand derer entschieden wird.
Verteilung der FSJ-Stellen auf die einzelnen Träger
Wie verteilen sich die besetzen FSJ-Stellen auf die FSJ-Träger?
Für den Jugendfreiwilligendienste FSJ ergeben sich für das Inland die nachstehenden Zahlen zur Verteilung der Teilnehmenden auf die unterschiedlichen Organisationen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr anbieten. Die Statistiken wurden von den Zentralstellen im FSJ zum Stichtag 1. Dezember 2011 auf Grundlage der Angaben der angeschlossenen Träger erstellt.
Verteilung der FSJ-Stellen
Träger | Frauen | Männer | gesamt |
---|---|---|---|
ASB | 438 | 478 | 916 |
AWO | 1.960 | 748 | 2.708 |
AEJ-Ev.-Freiwilligendienste | 5.064 | 2.770 | 7.834 |
Deutsche Sportjugend | 599 | 1.236 | 1.835 |
Jugendhaus Düsseldorf e.V. (JHD) | 3.594 | 1.486 | 5.080 |
Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) | 127 | 311 | 438 |
Der Paritätische Gesamtverband DPWV | 4.349 | 1.840 | 6.189 |
Johanniter (JUH) | 392 | 580 | 972 |
DRK | 6.933 | 4.563 | 11.496 |
IB | 4.159 | 1.790 | 5.949 |
BKJ | 937 | 444 | 1.381 |
BAFzA | 1.159 | 572 | 1.731 |
gesamt | 29.711 | 16.818 | 46.529 |
Zudem leisten 10 Männer ein FSJ bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Wichtig: Nicht in der Aufstellung enthalten sind Freiwillige, die ein FSJ bei einem Träger leisten, der keiner Zentralstelle angeschlossen ist.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 17/9548