Freiwilligendienste

Arten der Freiwilligendienste in Deutschland

In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von staatlich geförderten Freiwilligendiensten. Die wichtigsten werden in § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG)genannt. Diese Vorschrift ist deshalb wichtig, weil sie bestimmt, das Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie einen der dort genannten Freiwilligendienste leisten, beim Kindergeld berücksichtigt werden. Durch die Kindergeldzahlung soll ein Anreiz für die Absolvierung dieser Dienste geschaffen werden.

Im Einzelnen sind es folgende Freiwilligendienste:

– das FSJ (Freiwilliges soziales Jahr),

– das FÖJ (Freiwilliges ökologisches Jahr) im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes,

– der Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30),

– der ADiA (Anderer Dienst im Ausland) im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes,

– der entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297),

– der Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,

– der Internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) sowie

– der Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes.

Freiwilligendienste in Zahlen

Die Bedeutung dieser Freiwilligendienste läßt sich am besten über die Anzahl der in diesen Diensten tätigen Personen darstellen.

Als Quelle dient hierbei die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion aus dem Jahr 2012, veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache 17/9247. Dort wird die Anzahl der Teilnehmer nach Jahren dargestellt.

Die Tabellen erhalten jeweils die Gesamtteilnehmerzahlen (jeden Alters) ab Einführung des jeweiligen Dienstes.

Anderer Dienst im Ausland

Rechtsgrundlage: § 14b Zivildienstgesetz in Verbindung mit § 5 BFDG

JahrAnzahl der Freiwilligen
2004937
2005851
2006717
2007670
2008880
2009983
20101.276
20111.448

„Jugend in Aktion“

Rechtsgrundlage:

1) für den Zeitraum 2000 bis 2006 Beschluss Nr. 1031/2000/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000

2) ab 2007 Beschluss Nr. 1719/2006/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007 bis 2013

JahrAnzahl der Freiwilligen aus Deutschland
2004559
2005629
2006682
2007771
2008840
2009838
2010769
2011711

Freiwilligendienst aller Generationen

Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 1 Buchstabe a Siebtes Buch Sozialgesetzbuch und § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d EStG. Eingeführt wurde der Dienst im Jahr 2009 Die wissenschaftliche Begleitung durch das Zentrum für Zivilgesellschaftliche Entwicklung (zze) des Programms „Freiwilligendienste aller Generationen“ (2009 bis 2011) hat die ca. Anzahl der Freiwilligen zu bestimmten Stichtagen wie folgt erhoben:

Jahr / StichtagAnzahl der Freiwilligen
2009 / 31.12.1.520
2010 / 31.12.5.070
2011 / 31.12.8.340

FSJ (Freiwilliges soziales Jahr)

Rechtsgrundlage: § 3 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Die in der Tabelle genannten Zahlen beruhen auf Angaben der Träger.

FörderjahrAnzahl der Freiwilligen
2004 / 200523.793
2005 / 200626.713
2006 / 200728.794
2007 / 200831.248
2008 / 200934.464
2009 / 201038.238
2010 /201135.434
2011 / 201244.527

FÖJ ( Freiwilliges ökologisches Jahr)

Rechtsgrundlage: § 4 JFDG

FörderjahrAnzahl der Freiwilligen
2004 / 20051.790
2005 / 20061871
2006 / 20072.128
2007 / 20082.248
2008 / 20092.165
2009 / 20102.230
2010 / 20112.333
2011 / 20122.588

IJFD ( Internationaler Jugendfreiwilligendienst)

Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (GMBl. 2010, Seite 1778). Eingeführt wurde der IJFD im Jahr 2011.

JahrAnzahl der Freiwilligen
2010 / 20111.047
2011 / 20122.360

„weltwärts“

Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes „weltwärts“ (BAnz. 2008, Seite 1297). Eingeführt wurde dieser Freiwilligendienst im Jahr 2008.

JahrAnzahl der Freiwilligen
20082.225
20093.527
20104.319
20123.050

Bundesfreiwilligendienst

Rechtsgrundlage: BFDG. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde im Juli 2011 ins Leben gerufen.

Der BFD ist als Nachfolger des Zivildienstes der beliebteste der Freiwilligendienste. Gegenwärtig sind mehr als 35.000 Personen in diesem Dienst tätig, s. Statistik zum BFD.

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