Bundesfreiwilligendienst

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BUNDESFREIWILLIGENDIENST, BFD | FREIWILLIGES SOZIALES JAHR, FSJ


Willkommen auf der Infoseite des Vereins für soziales Leben e. V. !

Wir informieren unabhängig über den Bundesfreiwilligendienst (kurz: BFD oder Bufdi), das FSJ, das FÖJ und andere ehrenamtliche Freiwilligendienste im In- und Ausland. Wir sind ein gemeinnütziger, privatrechtlicher Verein.

WARUM BUNDESFREIWILLIGENDIENST BZW. FSJ?

Mit dem Bundesfreiwilligendienst engagiert man sich nicht nur für andere und das Gemeinwohl. Man erweist auch sich selbst viel Gutes.

SCHULE/UNI

Junge Menschen, die mit der Schule fertig sind und noch nicht direkt studieren oder ein Ausbildung machen möchten, können zunächst praktische Erfahrungen sammeln. Sie können die Zeit bis zum Studienbeginn sinnvoll nutzen.

BERUFLICHE (NEU-)ORIENTIERUNG

Wer noch nicht weiß, in welche berufliche Richtung er einschlagen soll, kann mit dem BFD mögliche Arbeitsgebiete kennen lernen.

Auch wer berufstätig ist und sich umorientieren will, kann mit dem Bundesfreiwilligendienst etwas ganz Neues ausprobieren.

Wer für einige Zeit aus dem Job heraus ist, etwa wegen einer Kinderpause, kann mittels eines Freiwilligendienstes seinen Neueinstieg starten.

Der BFD bietet die Möglichkeit, zwanglos Arbeitserfahrung und Referenzen zu sammeln.

Im Rahmen einer beruflichen Auszeit kann man mit dem BFD soziales, kulturelles oder ökologisches Handeln kennenlernen und sich für andere Menschen einsetzen.

Die neusten Stellenangebote

Die neuesten Stellenangebote für BFD - Bundesfreiwilligendienst, FSJ - Freiwilliges Soziales Jahr

  • Gymnasium der Benediktiner Kloster Schäftlarn

    Bundesfreiwilligendienst

    DE- 82067 Kloster Schäftlarn
    Bayern

    zum Angebot
  • Gymnasium der Benediktiner Kloster Schäftlarn

    Bundesfreiwilligendienst

    DE- 82067 Kloster Schäftlarn
    Bayern

    zum Angebot
  • Kindergarten Pusteblume

    Bundesfreiwilligendienst

    DE- 64380 Roßdorf
    Baden-Württemberg

    zum Angebot

Die neusten Bewerber

Aus Datenschutzgründen werden die Fotos verpixelt dargestellt. Nur bei uns registrierte Einsatzstellen bekommen die persönlichen Daten angezeigt.

Die neuesten Bewerber für BFD - Bundesfreiwilligendienst, FSJ - Freiwilliges Soziales Jahr

  • Leonie Celine

    Freiwilliges Soziales Jahr

    DE- Nienburg Nienburg
    Niedersachsen

    zur Bewerbung
  • Dusengemungu

    Bundesfreiwilligendienst

    DE- Traunstein 83278
    Hamburg

    zur Bewerbung
  • Jair

    Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahrt

    DE- 56414 Niederahr
    Rheinland-Pfalz

    zur Bewerbung

FREIWILLIGES ENGAGEMENT 2024

Der Bundesfreiwilligendienst (kurz BFD oder Bufdi genannt) richtet sich an Frauen und Männer in jedem Alter, die sich ehrenamtlich für das Allgemeinwohl einsetzen möchten. Die Freiwilligen können sich in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen oder auf dem Gebiet des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes engagieren. Mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) soll Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, durch freiwilliges Engagement geholfen und gleichzeitig denen, die helfen wollen, eine Bereicherung für ihr Leben gegeben werden. Seitdem die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst ausgesetzt worden sind, bietet der Bundesfreiwilligendienst die Möglichkeit, die dadurch entstandene Lücke zu schließen. Er geht auf eine Initiative des Bundesfamilienministeriums zurück und steht in der Trägerschaft des Bundes. Der BFD feiert im Jahre 2024 seinen dreizehnjährigen Geburtstag. Das Angebot des Bundesfreiwilligendienstes ergänzt die in die Länderhoheit fallenden Jugendfreiwilligendienste FSJ, das Freiwillige Soziale Jahr, und FÖJ, das Freiwillige Ökologische Jahr. Er richtet sich zum größten Teil an diesen schön länger bestehenden Jugendfreiwilligendiensten aus. Im Unterschied zu diesen gibt es aber keine Altersgrenze nach oben. Weitere Abweichungen gibt es hinsichtlich der Finanzierung, die beim Bund liegt. Dort orientiert sich der BFD dann am bisherigen Zivildienst. Inhaltlich neue Regelungen gibt es kaum, so dass der BFD sowohl für die Einrichtungen als auch für die Interessenten einfach zu handhaben ist. Träger des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist zwar der Bund, die Hauptverantwortung liegt jedoch bei den Einsatzstellen vor Ort. Diese suchen und finden Freiwillige und begleiten sie während der Freiwilligenzeit. Einsatzstellen und Freiwillige können den Freiwilligendienst innerhalb der wenigen staatlichen Vorgaben individuell ausgestalten. Es gilt der Grundsatz, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Fazit: Alle drei gesetzlich geregelten Freiwilligendienste, BFD, FSJ und FÖJ verfolgen das gleiche Ziel, sind beinahe identisch ausgestaltet und bestehen gleichwertig nebeneinander. FSJ und FÖJ unterliegen allerdings einer Altersgrenze.

FSJ

Das Institut des FSJ, (wie auch das FÖJ) steht neben dem BFD. Im Unterschied zu diesem ist das FSJ jedoch nur für junge Menschen zugänglich. Es handelt sich dabei um einen Jugendfreiwilligendienst. Die wichtigsten Unterschiede haben wir hier zusammengestellt: Unterschiede zwischen FSJ und Bundesfreiwilligendienst.

WER KANN EINEN BUNDESFREIWILLIGENDIENST ABSOLVIEREN?

Jeder, der, die Pflichtschulzeit absolviert hat, kann den Bundesfreiwilligendienst machen. Der BFD bietet sich an für junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Senioren. Alter, Geschlecht oder die Art des Schulabschlusses sind unerheblich. Der Bundesfreiwilligendienst steht auch Ausländern offen.

DAUER DES BUNDESFREIWILLIGENDIENSTES

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD, Bufdi) dauert im Durchschnitt ein Jahr. Es ist aber auch eine längere Verweildauer von bis zu zwei Jahren möglich. Das Minimum liegt bei einem halben Jahr. Der Bundesfreiwilligendienst ist also flexibel ausgestaltet. Für Personen, die älter als 27 Jahre sind, beträgt die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes mindestens ein Jahr. Dabei sind im Minimum 20 Wochenstunden verpflichtend.

DIENSTZEITEN

Unter 27-Jährige im Bundesfreiwilligendienst müssen in Vollzeit arbeiten. Freiwillige ab 27 Jahren müssen im BFD wenigstens 20 Wochenstunden ihrer Einsatzstelle zur Verfügung stehen. Hintergrund ist, dass sich das unbezahlte Ehrenamt ansonsten in den Freiwilligendienst verschieben würde. Zudem soll dem Ersatz regulärer Arbeitsplätze durch billigere Freiwillige ein Riegel vorgeschoben werden.

AUSLAND

Die Frage, ob der BFD im Ausland abgeleistet werden kann, ist zu verneinen. Das ist ein Unterschied zum ausgesetzten Zivildienst; dieser konnte eingeschränkt auch im Ausland absolviert werden. Ein FSJ allerdings kann im Ausland geleistet werden. Es wird jedoch immer mehr auf den Internationalen Jugenfreiwilligendienst (IJFD), den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ oder den Europäischen Freiwilligendienst zurückgegriffen als auf das „FSJ im Ausland“.

Stellenbörse, Bundesfreiwilligendienst (BFD)
und FSJ

Hier auf der Seite unseres Vereins können Träger und Einsatzstellen offene Stellen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und für ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und ein FÖJ anbieten. Interessierte Stellenbewerber erhalten so die Möglichkeit, rasch mit den Trägern in Kontakt zu treten und sich die für sie passende Stelle auszusuchen.

Bewerbung Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges soziales Jahr

Sie interessieren Sich für eine Bundesfreiwilligendienst-Stelle? Oder: Sie möchten ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machen? In Deutschland oder im Ausland? Hier auf unserer Seite können Sie Ihr Bewerberprofil online stellen und die Chance vergrößern, den von Ihnen gewünschten Einsatzplatz zu bekommen.

WO KÖNNEN FRAGEN ZUM BFD ODER FSJ GESTELLT WERDEN?

Fragen zum BFD und FSJ können sprechen wir nachfolgend an. Zudem haben wir eine Seite mit FAQ zum Bundesfreiwilligendienst zusammengestellt. Antworten findet man auch in unserem Forum zum BFD und FSJ.

FÖRDERUNG

Die Förderpauschale des Bundes für die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ beträgt monatlich 200 Euro. Die bis zu 3.000 Plätze im Internationalen Jugendfreiwilligendienst werden mit je 350 € / Monat gefördert. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung um 100 € monatlich im Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten. Damit ist eine gleichgewichtige Förderung von Bundesfreiwilligendienst, in dem für Jugendliche im Regelfall auch ein Kindergeldanspruch besteht, und Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ sicher gestellt. Die Einsatzstellen zahlen für den Bund die den Freiwilligen zustehenden Taschengelder, Geldersatzleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge. Das Taschengeld und die übrigen Leistungen werden zwischen den Freiwilligen und ihrer Einsatzstelle vereinbart. Ursprünglich war kein Kindergeldanspruch vorgesehen und es sollte bei jüngeren Freiwilligen ein während des Freiwilligendienstes möglicherweise entfallender Kindergeldanspruch der Eltern durch ein erhöhtes Taschengeld ausgeglichen werden. Dieses Problem ist hinfällig: der Kindergeldanspruch besteht fort (wenn dessen sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind). Insgesamt fördert der Bund die Freiwilligendienste mit 350 Millionen Euro pro Jahr, davon 50 Millionen Euro aus der bisherigen Förderung der Jugendfreiwilligendienste und 300 Millionen Euro aus den früher für den Zivildienst zur Verfügung gestellten Mitteln.

BFD-STELLEN

35.000 Männer und Frauen ab Beendigung der Vollzeitschulpflicht können jährlich am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Eine Altersgrenze nach hinten gibt es für den Bufdi nicht. Die Aufgaben, die auf die sozial engagierten Menschen warten, sind mit denen, die im Rahmen des ausgesetzten Zivildienstes angefallen sind, identisch. Jedoch ist das Aufgabenspektrum erweitert worden. Der Bundesfreiwilligendienst kann im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in anderen Bereichen wie Sport, Integration und Kultur geleistet werden. Es geht also nicht nur um die Betreuung älterer und behinderter Menschen in Pflegeheimen oder um die Mithilfe in Kinderheimen und Krankenhäusern. Die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Beschäftigungsstellen und -plätze wurden mit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes in BFD-Stellen übergeleitet. Auch Einsatzstellen des FSJ und FÖJ wurden zusätzlich als BFD-Einsatzstellen anerkannt. Das mit erweiterten Aufgaben betraute und umbenannte ehemalige Bundesamt für Zivildienst erkennt zudem neue Einsatzplätze an, und zwar auch in weiteren Einsatzfeldern wie beispielsweise Sport, Integration oder Kultur. Das Amt heißt nun Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

BEWERBUNG: WIE KANN MAN BFD- ODER FSJ-LER WERDEN?

Um BFD oder FSJ-ler zu werden, muss man eine Einsatzstelle finden und sich dort bewerben. Dies ist etwa mittels unserer Stellenbörse möglich. Man kann ein kostenloses Profil online stellen, das von Einsatzstellen gesichtet wird. Man kann aber auch selbst eine Einsatzstelle ansprechen. Für den Fall, dass eine Einrichtung, bei der man gern den Bundesfreiwilligendienst leisten würde, noch nicht als Einsatzstelle im BFD anerkannt ist, kann sie sich kurzfristig dafür beim Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, BAFzA, anerkennen lassen.

WIE VIELE FREIE PLÄTZE STEHEN IM BUNDESFREIWILLIGENDIENST ZUR VERFÜGUNG?

Die Zahl der für den Bufdi zur Verfügung stehenden Plätze schwankt. In den vergangenen Jahren war die Nachfrage nach BFD-Stellen größer als das Angebot. Im laufenden Jahr zeichnet sich eine gegenläufige Tendenz ab. Grundsätzlich steht allerdings nur eine beschränkte Zahl von BFD-Stellen zur Besetzung bereit, da die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beschränkt sind. Jede Zentralstelle hat eine bestimmte Platzzahl und eine daraus errechnete Zahl von „Einsatzmonaten“ zugewiesen bekommen, über die sie für ihren Bereich verfügen kann. Das bedeutet konkret, dass in einem laufenden Jahr nicht mehr alle freien BFD-Plätze sofort besetzt werden können. Wer nicht sofort einen BFD-Platz bekommen kann, sollte sich bei der Einsatzstelle erkundigen, wann in den kommenden Monaten eine BFD-Stelle frei wird. Das Kontingent an freien BFD-Plätzen wird von den Zentralstellen verwaltet. Die Einsatzstellen müssen sich an diese wenden, wenn sie ihrerseits Auskunft über die Stellenkapazitäten erhalten wollen.

WELCHE LEISTUNGEN ERHÄLT MAN IM FREIWILLIGENDIENST?

Der Bundesfreiwilligendienst ist nicht nur ein Geben, sondern auch ein Nehmen. An erster Stelle stehen Lebenserfahrung und für junge Menschen erste berufliche Kontakte. Aber es gibt auch materielle Leistungen im BFD:

FREIWILLIGENAUSWEIS

Jeder Freiwillige bekommt einen Freiwilligenausweis. So kann er seinen Status leichter nachweisen und Vergünstigungen wie beispielsweise ermäßigte Fahrkarten, Ermäßigungen in öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern oder Museum einfacher erhalten. Einen Anspruch begründet der Freiwilligenausweis allerdings nicht.

ANLEITUNG

Die Freiwilligen im BFD und FSJ bekommen Anleitung durch eine Fachkraft der Einsatzstelle. Zudem nehmen alle Freiwilligen an kostenlosen Seminaren teil.

TASCHENGELD

Freiwillige erhalten von der Einsatzstelle ein Taschengeld. Sie entscheidet nach eigenem Ermessen über die Höhe. Die Höchstgrenze liegt aktuell (2024) bei 453 Euro. Die Einsatzstelle stellt zudem oft entweder Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung bereit oder erstattet die hierfür anfallenden Kosten. Das Taschengeld soll im Höchstsatz noch im Jahr 2024 um 151 Euro erhöht werden (8 Prozent der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.)

SOZIALVERSICHERUNG

Im Hinblick auf die Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt, so dass die Freiwilligen beispielsweise krankenversichert sind. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wird von der gezahlt, und zwar komplett.

ZEUGNIS

Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes, wird jedem Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt.

TASCHENGELD – AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG – ENTGELT

Während des Bufdi oder des FSJ wird ein Taschengeld gezahlt, das in den westlichen und östlichen Bundesländern gleich hoch ist. Dieses Entgelt stellt kein Gehalt im Bundesfreiwilligendienst dar, da dieser kein Arbeitsverhältnis ist. Die Höhe des Taschengeldes wird jährlich angepasst. Aktuell (2024) gibt es eine einheitliche Obergrenze für das Taschengeld in Höhe von 453 Euro. Die Freiwilligen sind zudem sozialversichert. Außerdem werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung in vielen Fällen von den Anbietern gestellt bzw. übernommen.

IN WELCHEN BEREICHEN KANN MAN IM BUNDESFREIWILLIGENDIENST TÄTIG SEIN?

Die Einsatzbereiche im BFD sind breit gefächert. Ein klassisches Einsatzgebiet ist das der sozialen Arbeit, also beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe, ist die Jugendarbeit, die Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege sowie die Behindertenhilfe. Aber der Bundesfreiwilligendienst kann auch im Umweltschutz und Naturschutz, im Sport, im Bereich der Integration, der Kultur- und Denkmalpflege, der Bildung sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes geleistet werden.

FSJ-STELLEN

Neben den Bufdi-Stellen bestehen 35.000 FSJ-Stellen, die die Länder im FSJ und FÖJ anbieten. Für den einzelnen Freiwilligen ist jedoch die unterschiedliche Organisation in FSJ-Stellen und BFD-Stellen nicht erheblich (wenn er die FSJ-Altersgrenze nicht überschreitet). Er kann sich direkt an den Stellenanbieter wenden, also etwa an Sozialverbände oder Krankenhäuser, und sich dort bewerben.

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